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Planmäßige Werftinstandsetzung BP 25 "Bayreuth" - Ausschreibungen der EU
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Planmäßige Werftinstandsetzung BP 25 "Bayreuth"

  • Veröffentlicht
    12/05/2025
  • Frist
    24/06/2025
  • Öffnung der Angebote
    25/06/2025
  • Heute
    12/08/2026
Status
Keine Einreichungen mehr möglich
Art des Auftrags
Services
Neuausschreibung
No
Käufer
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt
Erfüllungsort
NUTS code: Mehrere Erfüllungsorte
Standort des Käufers
NUTS code: DEF0D Segeberg
Wirtschaftszweig (Haupt-CPV)
50241000 Reparatur und Wartung von Schiffen
Geschätzter Gesamtauftragswert (ohne MwSt.)
Nicht verfügbar
Endgültiger Gesamtauftragswert (ohne MwSt.)
Nicht verfügbar
Referenznummer der Ausschreibung
GZ: SB 21.2 - 19 12 02 - BP 25 "Bayreuth"
Beschreibung

Reparatur und Wartung des Einsatzschiffes BP 25 "Bayreuth" im Rahmen einer planmäßigen Werftliegezeit mit einer Zwischenbesichtigung Schiff / Maschine durch den LR (Lloyd Register).

Einreichungsmethode
Elektronisch über:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=770713
Form, in der die Angebote einzureichen sind
Elektronische Einreichung: erlaubt
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=770713
Informationen über einen öffentlichen Auftrag, eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Nicht verfügbar
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Datum)
25/06/2025 10:00
Vergabemethode
Nicht verfügbar
Geschätzter Wert
Nicht verfügbar
Endgültiger Auftragswert
Nicht verfügbar
Auftragsvergabe
Nicht verfügbar
Vorinformation
Auftrag
Vergabe
Footnote - legal notice

Der auf dieser Seite veröffentlichte Inhalt ist ausschließlich als zusätzliche Informationsquelle gedacht und entfaltet keinerlei Rechtswirkung. Die Organe der Union übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Die amtlichen Fassungen der jeweiligen Ausschreibungsbekanntmachungen sind in der Ergänzung zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und in TED verfügbar. Diese amtlichen Texte sind über die Links auf dieser Seite unmittelbar zugänglich. Weitere Informationen sind der Bekanntmachung über die Erklärbarkeit und Haftung des öffentlichen Auftragswesens zu entnehmen.