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Lieferung von medizinischer Ausrüstung für Zduńskowolski Szpital Powiatowy Sp. z o.o. - Ausschreibungen der EU
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Lieferung von medizinischer Ausrüstung für Zduńskowolski Szpital Powiatowy Sp. z o.o. Text automatisch in Ihre Browsersprache übersetzt automatisch übersetzt

  • Veröffentlicht
    20/06/2025
  • Frist
    07/07/2025
  • Öffnung der Angebote
    07/07/2025
  • Heute
    20/07/2025
Status
Keine Einreichungen mehr möglich
Art des Auftrags
Supplies
Neuausschreibung
No
Käufer
Zduńskowolski Szpital Powiatowy Sp. z o.o.
Erfüllungsort
NUTS code: Mehrere Erfüllungsorte
Standort des Käufers
NUTS code: PL714 Sieradzki
Wirtschaftszweig (Haupt-CPV)
33100000 Medizinische Geräte
Geschätzter Gesamtauftragswert (ohne MwSt.)
Nicht verfügbar
Endgültiger Gesamtauftragswert (ohne MwSt.)
Nicht verfügbar
Anzahl der Lose
5
Referenznummer der Ausschreibung
ZSP.ZP.261.14.2025
Beschreibung

1. Gegenstand des Ersatzes ist die Lieferung von medizinischer Ausrüstung für Zduńskowolski Szpital Powiatowy Sp. z o.o., die in Teile unterteilt ist: Teil 1 - Betriebsblock- und Erweckungsraumausrüstung, Teil 2 - Computertomograph, Teil 3 - Magnetresonanztomograph, Teil 4 - Röntgen mit Deckenaufhängung, Teil 5 - Sterilisatorausrüstung 2. Mit der Lieferung bezeichnet der Besteller die Lieferung, das Einbringen, die Montage und die Inbetriebnahme der Ausrüstung zusammen mit allen für ihr ordnungsgemäßes Funktionieren erforderlichen Elementen, die sich aus der vom Auftragnehmer verwendeten Montagemethode, dem Entfernen der Verpackung, der Schulung des Personals, der Übertragung einer Lizenz für Software ergeben, die zum Betrieb der Ausrüstung und ihres Zubehörs verwendet wird (falls eine Lizenz erforderlich ist). Die oben genannten Tätigkeiten werden vom Auftragnehmer mit eigenen Mitteln und auf eigene Kosten ausgeführt. 3. Der angebotene Vertragsgegenstand muss nagelneu, unbenutzt, originalverpackt und ohne Öffnungsspuren sein. Die Ausrüstung darf nicht ausgestellt oder wiederaufbereitet werden. Es muss vollständig und gebrauchsfertig ohne zusätzliche Einkäufe und frei von physischen und rechtlichen Mängeln sein, die nicht mit Rechten Dritter belastet sind. 4. Die angebotene Ausrüstung muss in der Republik Polen im Einklang mit dem geltenden Recht in Verkehr gebracht werden dürfen, einschließlich der erforderlichen Zertifikate (CE-Zertifikat) und Bescheinigungen. 5. Der Ausrüstung muss jede Art von Sicherheit vorenthalten werden, die nach Ablauf der Garantiezeit den Zugang der Mitarbeiter des Arbeitgebers zu der Ausrüstung behindern würde. Die angebotenen Geräte müssen die Anforderungen der geltenden Normen und gesetzlichen Vorschriften sowie die Sicherheits- und Qualitätsanforderungen erfüllen, die in den geltenden gesetzlichen Vorschriften festgelegt sind. 6. Der öffentliche Auftraggeber schreibt vor, dass die Installation der Ausrüstung im neu errichteten Gebäude erfolgt und mit den vom Auftragnehmer 7 durchgeführten Bauarbeiten koordiniert werden muss. Die übrigen Bedingungen für die Ausführung dieses Vertrags sind in den Anhängen 6 und 7 des FHZ-Mustervertrags festgelegt. 8. Eine ausführliche Beschreibung des Auftragsgegenstands findet sich in Anhang 5 der FHZ – Beschreibung des Auftragsgegenstands. 9. Der Auftrag wird aus Mitteln des Entwicklungsplans des Projekts "Modernisierung der Infrastruktur von Zduńskowolski Szpital Powiatowy Spółka z o.o." kofinanziert, das im Rahmen des nationalen Aufbau- und Resilienzplans durchgeführt wird: Komponente D „Effizienz, Zugänglichkeit und Qualität des Gesundheitssystems“ Investition D1.1.1 „Entwicklung und Modernisierung der Infrastruktur hochspezialisierter Versorgungszentren und anderer medizinischer Einrichtungen“. 10. Gemäß Artikel 139 Absatz 1 des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen prüft und bewertet der öffentliche Auftraggeber zunächst die Angebote und trifft dann eine qualitative Auswahl des Auftragnehmers, dessen Angebot am besten bewertet wurde, in Bezug auf das Fehlen von Ausschlussgründen und die Einhaltung der Bedingungen für die Teilnahme am Verfahren. 11. Gemäß Artikel 257 des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen kann der öffentliche Auftraggeber ein Vergabeverfahren annullieren, wenn ihm die öffentlichen Mittel, die der öffentliche Auftraggeber zur Finanzierung des gesamten Auftrags oder eines Teils davon bereitstellen wollte, nicht gewährt wurden und die Möglichkeit, das Verfahren auf dieser Grundlage zu annullieren, in der Auftragsbekanntmachung vorgesehen ist. Text automatisch in Ihre Browsersprache übersetzt automatisch übersetzt

Einreichungsmethode
Elektronisch über:
https://e-propublico.pl/Zamawiajacy/AktualneOgloszenia?zamawiajacyId=a0965a0e-e7c0-4934-aed8-3a3c360ed2ec
Form, in der die Angebote einzureichen sind
Elektronische Einreichung: erforderlich
https://e-propublico.pl/Zamawiajacy/AktualneOgloszenia?zamawiajacyId=a0965a0e-e7c0-4934-aed8-3a3c360ed2ec
Informationen über einen öffentlichen Auftrag, eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Nicht verfügbar
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Datum)
07/07/2025 10:15
Erfüllungsort
Vorinformation
Auftrag
Vergabe
Footnote - legal notice

Der auf dieser Seite veröffentlichte Inhalt ist ausschließlich als zusätzliche Informationsquelle gedacht und entfaltet keinerlei Rechtswirkung. Die Organe der Union übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Die amtlichen Fassungen der jeweiligen Ausschreibungsbekanntmachungen sind in der Ergänzung zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und in TED verfügbar. Diese amtlichen Texte sind über die Links auf dieser Seite unmittelbar zugänglich. Weitere Informationen sind der Bekanntmachung über die Erklärbarkeit und Haftung des öffentlichen Auftragswesens zu entnehmen.