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Veröffentlicht16/12/2024
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Heute14/12/2025
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Frist04/12/2026
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Öffnung der Angebote04/12/2026
Hilfsprogramme
Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Perindopril u. Indapamid (ausschl. Perindopril als Arginin-Salz), ATC C09BA54 f. d. Z. 01.02.25 - 31.01.27
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff, Perindopril und Indapamid (ausschließlich Perindopril als Arginin-Salz), ATC C09BA54, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.02.2025 in Kraft und endet am 31.01.2027. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YM5561C
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