-
Veröffentlicht12/06/2026
-
Frist13/07/2026
-
Öffnung der Angebote14/07/2026
-
Vergeben01/09/2026
-
Heute08/10/2026
Hilfsprogramme
- Weist auf Text hin, der automatisch in Ihre Dialogsprache übersetzt wurde
Lieferung von Arzneimitteln per Losentnahme für die Bedürfnisse der „KOC – Shumen“ EOOD – Teil II
Gegenstand des Vertrags ist die regelmäßige Lieferung von Arzneimitteln für die Bedürfnisse der „KOC-Shumen“ EOOD auf vorherige Anfrage, die in 39 /Neununddreißig / Lose unterteilt sind, wobei jedes Arzneimittel ein separates Los darstellt. Vollständige Informationen über die technischen Anforderungen, die geschätzten Mengen sowie den geschätzten Wert für jede Partie sind in der Technischen Spezifikation, die Bestandteil dieser Dokumentation ist, beschrieben und geregelt. Die Bieter können Angebote für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose einreichen, die Gegenstand des Auftrags sind. Der öffentliche Auftraggeber darf die Zahl der Lose, die an einen einzigen Auftragnehmer vergeben werden sollen, nicht begrenzen. Die Bewertung erfolgt per Losentscheid. Der geschätzte Gesamtwert des Auftrags ohne Optionen beläuft sich auf 191 031 360 EUR ohne Mehrwertsteuer, d. h. die Summe der Werte aller Lose über einen Zeitraum von 24 (vierundzwanzig) Monaten. Der Gesamtwert des Vertrags mit den darin enthaltenen Optionen beläuft sich auf 238 789,200 EUR ohne Mehrwertsteuer. Eine Option, den Vertrag um bis zu 6 /sechs / Monate zu verlängern, ist im geschätzten Auftragswert mit Optionen enthalten.
https://app.eop.bg/today/555025
https://app.eop.bg/today/555025
Der auf dieser Seite veröffentlichte Inhalt ist ausschließlich als zusätzliche Informationsquelle gedacht und entfaltet keinerlei Rechtswirkung. Die Organe der Union übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Die amtlichen Fassungen der jeweiligen Ausschreibungsbekanntmachungen sind in der Ergänzung zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und in TED verfügbar. Diese amtlichen Texte sind über die Links auf dieser Seite unmittelbar zugänglich. Weitere Informationen sind der Bekanntmachung über die Erklärbarkeit und Haftung des öffentlichen Auftragswesens zu entnehmen.