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Veröffentlicht22/08/2024
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Frist08/10/2024
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Vergeben15/01/2025
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Heute10/07/2025
Hilfsprogramme
Ingenieurleistungen nach Teil 4 Abschnitt 1 HOAI 2021
Stetten a. k. M., 538, Truppenübungsplatz Heuberg, Anpassung AStände einschl nSAK, Fachplanungsleistungen für Tragwerksplanung gemäß Teil 4, Abschnitt 1 HOAI 2021. Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Staatliche Hochbauamt Stuttgart, plant auf der Standortschießanlage Stetten a.k.M. die Schießstände Typ AI, AII und AIII gemäß aktueller Fassung der BFR StOSchAnlBw umzubauen und anzupassen. Die Standortschießanlage Stetten a.k.M. befindet sich auf dem Truppenübungsplatz Heuberg nördlich der Gemeinde Stetten a.k.M. Auf der Standortschießanlage befinden sich drei A-Stände (AI, AII und AIII), ein Schießstand Typ C IV und fünf D-Stände (D1 bis D5). Vor dem Hintergrund des neuen Schießausbildungskonzepts kam es in der Vergangenheit zu einer erhöhten Beaufschlagung der Zielgeländeblenden. Zur Vermeidung von weiteren Schäden wurde daher durch BMVg angewiesen, wenn möglich, die A-Stände im Zielgelände baulich den neuen Erfordernissen anzupassen. Hierdurch wird die max. Vorgehtiefe, die grundsätzlich auf 15,5 m festgelegt ist, durch die Reduzierung der Zielaufstellfläche in Richtung Geschossfang verschoben. Sämtliche Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels werden in Anlehnung an die Baufachliche Richtlinie Standortschießanlagen Stand 6/2018 geplant. Derzeit sind alle drei A-Stände in den Zielgeländeflächen mit nur 5 Zielgeländeblenden und in den Standflächen mit ebenfalls nur 5 Höhenblenden abgesichert. Die gültigen Vorschriften GIF St0SchAnl bzw. BFR St0SchAnl sehen jedoch nur noch eine Absicherung mittels 8 Höhenblenden und10 Zielgeländeblenden vor.
https://vergabe.landbw.de/
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