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Veröffentlicht24/09/2024
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Frist25/10/2024
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Öffnung der Angebote25/10/2024
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Heute17/07/2026
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Kauf von Server-Infrastruktur und Festplatten-Arrays für die Wartung der zentralen Infrastrukturdienste PK in OPDR
1. Vertragstitel – Erwerb von Serverinfrastruktur und Festplattenarrays für die Wartung der zentralen Infrastrukturdienste des CP im OPDR. 2. Das Verfahren zur Vergabe des betreffenden Auftrags zielt darauf ab, die bestehende Infrastruktur durch eine neue, aktuelle technische Lösung zu ersetzen, die über ein aktuelles Paket von Garantieleistungen des Herstellers verfügt, das so implementiert ist, dass Hardwareredundanz gewährleistet ist und die Erstellung von Sicherungskopien und deren Replikation auf die CyberBunkier-Lösung des Bestellers ermöglicht, die sich geografisch von den Orten aus befindet, an denen die Implementierung geplant ist. Der öffentliche Auftraggeber übernimmt die zentrale Verwaltung der implementierten Lösung durch eine Gruppe angegebener Verwalter des öffentlichen Auftraggebers in einzelnen Bereichen. Die implementierte Infrastruktur zielt darauf ab, neben der Migration der derzeit angesammelten Ressourcen in den Einheiten, in denen die Implementierung stattfinden wird, die gezielte Migration virtueller Maschinen und Lösungen von der Ebene der Bezirksstaatsanwaltschaften zur implementierten Lösung im Bereich einer bestimmten Region zu ermöglichen. 3. Der Vertragsgegenstand umfasst: 1) Lieferung: Rackserver des Typs I in der Menge und gemäß den Anforderungen in Nummer 1.4.1. Beschreibung des Auftragsgegenstands als Anlage Nr. 1 zur SWZ, nachstehend „OPZ“ genannt, b) Rack-Server Typ II in der Menge und gemäß den Anforderungen unter Nummer 1.4.2. OPZ, c) Blockmatrix Typ I in der Menge und gemäß den Anforderungen von Nummer 1.5.1. OPZ, d) Typ-I-Duplikatoren in der Menge und gemäß den Anforderungen von Nummer 1.6.1. OPZ, e) Typ-II-Duplikatoren in der Menge und gemäß den Anforderungen von Nummer 1.6.2. OPZ, f) LAN-Switches in der Menge und gemäß den Anforderungen von Nummer 1.6.3. OPZ; 2) Gewährleistung des Rechts auf die Software: a) Virtualisierung gemäß den Anforderungen in Nummer 1.8.1. OPZ, b) für die Erstellung und Wiederherstellung von Sicherungen gemäß den Anforderungen in Nummer 1.8.2. OPZ; 3) Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags gemäß den Anforderungen in Nummer 1.9. OPZ, einschließlich Werkstätten, gemäß den Anforderungen in Nummer 1.9.8. OPZ; 4) dem Besteller eine Garantie und Garantie zu den in den §§ 9 und 10 des Mustervertrags genannten Bedingungen und eine Verpflichtung zur Erbringung aller sich aus der Garantie und Garantie ergebenden Dienstleistungen zu geben; 5) Verpflichtung zur Übertragung von Rechten des geistigen Eigentums auf den Besteller gemäß § 13 des Mustervertrags; 6) Lieferungen von Geräten und Software (soweit von der Option Recht abgedeckt) oben in Absatz angegeben. 3 Nrn. 1) und 2) zu den in § 7 des Mustervertrags genannten Bedingungen. 4. Der genaue Umfang des Auftragsgegenstands ist im Mustervertrag – Anhang Nr. 2 zur SWZ und in der Beschreibung des Auftragsgegenstands – Anhang Nr. 1 zur SWZ (Anhang Nr. 1 zum Mustervertrag) festgelegt.
https://ezamowienia.gov.pl/mp-client/search/list/ocds-148610-c47fb564-bf96-4e0d-b055-20ee6e081420
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Der auf dieser Seite veröffentlichte Inhalt ist ausschließlich als zusätzliche Informationsquelle gedacht und entfaltet keinerlei Rechtswirkung. Die Organe der Union übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Die amtlichen Fassungen der jeweiligen Ausschreibungsbekanntmachungen sind in der Ergänzung zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und in TED verfügbar. Diese amtlichen Texte sind über die Links auf dieser Seite unmittelbar zugänglich. Weitere Informationen sind der Bekanntmachung über die Erklärbarkeit und Haftung des öffentlichen Auftragswesens zu entnehmen.