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LIEFERUNG VON MINI TYP AUTOS MIT KONVENTIONELLER LEISTUNG MIT OPTIONSRECHTEN. - Ausschreibungen der EU
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LIEFERUNG VON MINI TYP AUTOS MIT KONVENTIONELLER LEISTUNG MIT OPTIONSRECHTEN.

  • Veröffentlicht
    11/08/2025
  • Frist
    08/09/2025
  • Annulliert
    30/10/2025
  • Heute
    31/08/2026
Status
Annulliert
Art des Auftrags
Supplies
Neuausschreibung
No
Käufer
Miejskie Przedsiębiorstwo Komunikacyjne w Poznaniu Sp. z o.o.
Erfüllungsort
NUTS code: Mehrere Erfüllungsorte
Standort des Käufers
NUTS code: PL415 Miasto Poznań
Wirtschaftszweig (Haupt-CPV)
34144910 Elektrobusse
Geschätzter Gesamtauftragswert (ohne MwSt.)
Nicht verfügbar
Endgültiger Gesamtauftragswert (ohne MwSt.)
Das Verfahren ist abgeschlossen
Referenznummer der Ausschreibung
AL.0140.07.2025
Beschreibung

1. Vertragsgegenstand ist die Lieferung von 5 brandneuen MINI Bussen mit konventionellem Antrieb und einer Länge im Bereich von 7,5-8,0 m mit Optionsrecht. 1.1. Unter dem Optionsrecht behält sich der Besteller das Recht vor, den Gegenstand der Bestellung um weitere Busse in Höhe von bis zu 10 Stück zu erweitern. Die von den Optionsrechten erfassten Busse müssen nagelneu sein, in Bezug auf Marke und Typ und in Bezug auf Design, technische Parameter sowie Kommissionierung und Ausrüstung in Bezug auf die Fahrzeuge, die den grundlegenden Teil des Vertrags bilden, identisch sein. Sofern in den Auftragsunterlagen nichts anderes angegeben ist, sollten sich ihre Bestimmungen, wenn sie sich auf Busse oder auf den Vertragsgegenstand im Allgemeinen beziehen, sowohl auf den Basis- als auch auf den fakultativen Teil des Vertrags beziehen. 1.2. Ein brandneuer Bus gilt als ein Fahrzeug, das frühestens 8 Monate vor dem Datum der Lieferung eines bestimmten Loses hergestellt und nicht in Gebrauch ist. 1.3. Die angebotenen Busse müssen von einer einzigen Marke sein, die in Bezug auf Design, technische Parameter sowie Kommissionierung und Ausrüstung identisch ist. 2. Eine detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstands ist in den Anhängen 4 bis 8 der FHZ sowie in Anhang 10 enthalten, der den Entwurf der Bestimmungen des Abkommens darstellt. Die Liste der PEKA-ITS-Komponenten, die MINI-Bussen vom öffentlichen Auftraggeber geliefert werden, ist Anhang 9 der FHZ zu entnehmen. Auf der Grundlage des vom Auftragnehmer ausgefüllten Anhangs 2 der FHZ (Angebotsformular) und der Anhänge 4 bis 8 der FHZ werden Anhänge zu dem mit dem Auftragnehmer geschlossenen Vertrag erstellt, dessen Angebot als das günstigste ausgewählt wird. 3. Der öffentliche Auftraggeber verlangt, dass der Anteil der Waren, einschließlich Software, die in der Ausrüstung von Telekommunikationsnetzen mit Ursprung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Ländern, mit denen die Europäische Union Abkommen über die Gleichbehandlung von Unternehmern geschlossen hat, oder Ländern, auf die die Bestimmungen der Richtlinie 2014/25/EU aufgrund eines Beschlusses des Rates Anwendung finden, bei der Lieferung 50 % übersteigt. Der Besteller verlangt die Abgabe einer diesbezüglichen Erklärung im Angebotsformular (Anlage 2 zur SWZ). Gemäß Art. 1 Punkt 4 des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen lehnt der öffentliche Auftraggeber ein Angebot ab, bei dem der Anteil von Waren, einschließlich Software, die in der Ausrüstung von Telekommunikationsnetzen mit Ursprung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Ländern, mit denen die Europäische Union Abkommen über die Gleichbehandlung von Unternehmern geschlossen hat, oder Ländern, auf die die Bestimmungen der Richtlinie 2014/25/EU aufgrund eines Beschlusses des Rates Anwendung finden, 50 % nicht überschreitet. 4. Der öffentliche Auftraggeber übt im Rahmen eines öffentlichen Vergabeverfahrens seine Befugnis aus, den Zugang zu Aufträgen auf Wirtschaftsteilnehmer aus Drittländern zu beschränken, mit denen die Europäische Union nicht durch eine internationale Übereinkunft gebunden ist, die den gegenseitigen und gleichberechtigten Zugang zum Markt für öffentliche Aufträge garantiert. Diese Beschränkung besteht darin, die Teilnahme am Verfahren zu verhindern. 5. Der öffentliche Auftraggeber gestattet den Auftragnehmern (sowie den Auftragnehmern, von denen mindestens einer gemeinsam den Auftrag beantragt) nicht, ihren satzungsmäßigen Sitz (bzw. Wohnsitz) in anderen Ländern als einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums, einem Vertragsstaat des im Rahmen der Welthandelsorganisation geschlossenen Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) oder einem Vertragsstaat eines mit der Europäischen Union geschlossenen Übereinkommens über den gegenseitigen Zugang zu öffentlichen Aufträgen. 6. Der öffentliche Auftraggeber gestattet es den Auftragnehmern (sowie den Auftragnehmern, von denen mindestens einer gemeinsam den Auftrag beantragt) nicht, ihren satzungsmäßigen Sitz (bzw. mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums, einem Land, das Vertragspartei des im Rahmen der Welthandelsorganisation geschlossenen Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) ist, oder einem Land, das Vertragspartei eines mit der Europäischen Union geschlossenen Übereinkommens über den gegenseitigen Zugang zum öffentlichen Beschaffungswesen ist, über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit oder die finanzielle oder wirtschaftliche Lage zu den in Artikel 118 des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen genannten Bedingungen, Stellen mit Sitz (bzw. Wohnsitz) in anderen Ländern als einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums, einem Vertragsstaat des im Rahmen der Welthandelsorganisation geschlossenen Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) oder einem Vertragsstaat eines mit der Europäischen Union geschlossenen Übereinkommens über den gegenseitigen Zugang zum öffentlichen Beschaffungswesen. 6. Wenn der öffentliche Auftraggeber ein Angebot von einem Nicht-EU-Auftragnehmer erhält, überprüft er, ob das Angebot von EU-Auftragsvergabeverträgen in einem internationalen Kontext wie GPA oder Freihandelsabkommen abgedeckt ist, um festzustellen, ob der Auftragnehmer Zugang zu diesem Vertrag erhalten hat. 7. Auf der Grundlage von Art. 226 Abs. 1 Nr. 5 des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen widerspricht den Vertragsbedingungen, so lehnt der öffentliche Auftraggeber das Angebot des Auftragnehmers aus einem Drittland ab, das kein Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) oder ein bilaterales Freihandelsabkommen zwischen der EU und diesem Land geschlossen hat, das den gegenseitigen und gleichberechtigten Zugang zum Markt für öffentliche Aufträge gewährleistet. 8. Der öffentliche Auftraggeber kann das Vergabeverfahren vor Ablauf der Frist für die Einreichung von Angeboten annullieren, wenn Umstände vorliegen, die die Fortsetzung des Verfahrens gemäß Artikel 256 des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen ungerechtfertigt machen.

Einreichungsmethode
Elektronisch über:
https://mpkpoznan-pzp.logintrade.net
Form, in der die Angebote einzureichen sind
Elektronische Einreichung: erforderlich
https://mpkpoznan-pzp.logintrade.net
Informationen über einen öffentlichen Auftrag, eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Nicht verfügbar
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Datum)
08/09/2025 11:00
Vergabemethode
Kriterium:
Art: price
Beschreibung: Cena całkowita brutto
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 70
Kriterium:
Art: quality
Beschreibung: Właściwości techniczno – eksploatacyjne
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 20
Kriterium:
Art: quality
Beschreibung: Warunki gwarancji
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 6
Kriterium:
Art: quality
Beschreibung: Gotowość techniczna
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 4
Geschätzter Wert
Nicht verfügbar
Endgültiger Auftragswert
Das Verfahren ist abgeschlossen
Auftragsvergabe
Das Verfahren ist abgeschlossen
Vorinformation
Auftrag
Vergabe
Footnote - legal notice

Der auf dieser Seite veröffentlichte Inhalt ist ausschließlich als zusätzliche Informationsquelle gedacht und entfaltet keinerlei Rechtswirkung. Die Organe der Union übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Die amtlichen Fassungen der jeweiligen Ausschreibungsbekanntmachungen sind in der Ergänzung zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und in TED verfügbar. Diese amtlichen Texte sind über die Links auf dieser Seite unmittelbar zugänglich. Weitere Informationen sind der Bekanntmachung über die Erklärbarkeit und Haftung des öffentlichen Auftragswesens zu entnehmen.