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Veröffentlicht29/07/2026
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Frist11/08/2026
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Annulliert08/09/2026
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Heute13/09/2026
Hilfsprogramme
- Weist auf CPV-Codes hin, die aus dem Text des Verfahrens abgeleitet wurden
- Weist auf Text hin, der automatisch in Ihre Dialogsprache übersetzt wurde
Kauf von Computerhardware und -software.
Note: Nicht alle Informationen für dieses Verfahren wurden erfolgreich berechnet. Weitere Einzelheiten finden Sie in den verlinkten Dokumenten.
1. Gegenstand des Vertrages ist der Kauf von Computerausrüstung mit Software, die in Aufgaben unterteilt ist. Tätigkeit 1 – AiO-Hard- und -Software, Typ 1 – 200; Aktivität 2 - tragbare Hard- und Software, Typ 2 - 200; Aufgabe 3 – tragbare Hardware mit Software, Typ. 3 - 6 Stück; Aufgabe 4 – tragbare Hard- und Software, Typ. 4 - 5 Stk.; Aufgabe 5 – Tragbare Hardware mit Software, Typ. 5 - 5 Stk.; Aufgabe 6 – Tragbare Hardware mit Software, Typ. 6 - 4 Stk. 2. Der öffentliche Auftraggeber sieht die Möglichkeit der Ausübung des Optionsrechts auf der Grundlage von Art. 1 PPL, in Bezug auf die Erhöhung der Menge der bestellten Ausrüstung um 100% bei jeder Aufgabe, nach den folgenden Grundsätzen: 1) der öffentliche Auftraggeber kann das Optionsrecht ein- oder mehrmals (höchstens zehnmal) ausüben, bis der Höchstbetrag des Optionsrechts erschöpft ist, d. h. bis zu 100 % der EDV-Ausrüstung bei jeder Aufgabe; 2) der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, bei Bedarf an EDV-Ausrüstung von der Option Gebrauch zu machen und zusätzliche finanzielle Mittel zu erhalten; 3) der im Rahmen der Option ausgeführte Vertrag ein einseitiges Recht des öffentlichen Auftraggebers ist, so dass die Nichtausübung des Optionsrechts durch den öffentlichen Auftraggeber keine Grundlage für die Geltendmachung von Ansprüchen des Auftragnehmers gegen den öffentlichen Auftraggeber darstellt; 4) Die Ausführung des unter das Optionsrecht fallenden Vertrags erfolgt innerhalb von 10 Werktagen ab dem Datum, an dem der Besteller eine schriftliche Erklärung über die Ausübung des Optionsrechts abgegeben hat, einschließlich der Menge der Ausrüstung im Rahmen des Optionsrechts. 5) Die Bedingungen für die Erfüllung des durch das Optionsrecht abgedeckten Vertrags sind die gleichen wie die Bedingungen für die Erfüllung des Basisvertrags. Der Besteller legt ferner fest, dass die von der Option abgedeckten Einheitspreise mit denen des Basisvertrags identisch und während der gesamten Vertragslaufzeit unverändert sind. 6) Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Option bis zum 30. November 2027 auszuüben.
https://cba.ezamawiajacy.pl/pn/CBA/demand/284339/notice/public/details
https://cba.ezamawiajacy.pl/pn/CBA/demand/284339/notice/public/details
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