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Veröffentlicht04/11/2024
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Frist02/12/2024
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Heute21/03/2026
Hilfsprogramme
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RAHMENVEREINBARUNG ZUR BESTELLUNG VON LIEBENDEN DIAGNOSELEISTUNGEN VOR GROSSEN ARBEITEN UND REHABILITATIONEN AUF DEM GEMEINSAMEN GEBÄUDEPLATZ
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Durchführung von Asbestermittlungsmissionen im gesamten Kulturerbe von Plaine Commune Habitat für folgende Arbeiten: • Großarbeitsprogramme, • Rehabilitationsprogramm. • Instandsetzung leerstehender Wohnungen, • Instandsetzung nach Schadensfällen, • Anpassung von Wohnungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität. Die Leistungen werden in den Besonderen Technischen Bestimmungen, die für beide Lose gelten, genauer beschrieben. Diese Rahmenvereinbarung wird aufgehoben. Es ist in insgesamt zwei Lose unterteilt. Für jedes Los wird eine gesonderte Rahmenvereinbarung geschlossen. Jeder Bewerber kann an einem oder mehreren Losen teilnehmen. Ein und derselbe Bewerber kann jedoch unter den in der Vernehmlassungsordnung beschriebenen Bedingungen nur ein Los erhalten. Die Leistungen werden auf dem gesamten Erbe der Plaine Commune Habitat im Departement Seine-Saint-Denis (93) erbracht. Diese Rahmenvereinbarung ist aufgeteilt, es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit Auftragsscheinen. Die Lose Nr. 1 und Nr. 2 dieser Rahmenvereinbarung werden nicht in Tranchen aufgeteilt. Für die Lose dieser Rahmenvereinbarung sind keine Varianten vorgeschrieben. Die Vorlage freier Varianten ist im Rahmen der Lose dieser Rahmenvereinbarung nicht zulässig. Es wird folgendes Verfahren angewandt: offene Ausschreibung mit europäischer Bekanntmachung gemäß den Artikeln R2124-1, R2124-2 und R2161-2 bis R2161-5 des Gesetzbuchs über den öffentlichen Auftrag. Die Lose Nr. 1 und Nr. 2 dieser Rahmenvereinbarung gelten ab dem Tag ihrer Notifizierung bis zum 31. Dezember 2025. Sie können stillschweigend für jedes Kalenderjahr bis zu drei Mal verlängert werden, wobei ihre Gesamtdauer vier Jahre, d. h. bis zum 31. Dezember 2028, nicht überschreiten darf. Die Lose der Rahmenvereinbarung können jedoch nach Ablauf jedes Zeitraums vom Käufer gekündigt werden, der den Inhaber mindestens 3 Monate vor Ablauf des laufenden Zeitraums per Einschreiben mit Rückschein von seiner Entscheidung in Kenntnis setzt. Die Nichtverlängerung der Lose der Rahmenvereinbarung unter diesen Bedingungen begründet keinen Anspruch auf Entschädigung für den Auftragnehmer. Der Inhaber der Rahmenvereinbarung kann deren Verlängerung nicht verweigern. Die Auftragsscheine können bis zum letzten Gültigkeitstag der Rahmenvereinbarung ausgestellt werden. Die Ausführungsfristen sind in jedem Auftragsschein angegeben.
https://www.maximilien.fr
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