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Heute13/10/2026
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Bereitstellung von öffentlichen Verkehrsmitteln auf öffentlichen Versorgungsleitungen in der Gemeinde Zbójno.
Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von Dienstleistungen des öffentlichen Verkehrs auf Linien des öffentlichen Verkehrs in der Gemeinde Zbójno. Das Vergabeverfahren wird auf der Grundlage des Vergabegesetzes vom 11. September 2019 in einem Direktvergabeverfahren durchgeführt. Kommunikationslinien in der Gemeinde Zbojno: 1. Zbójno-Zosin-Sitno-Zbójno, 2. Ahorn-Rembiocha-Zbójno 3. Zbójno-Aktion, Schule-Ruże-Obory-Zójno, 4. Robbery-Obory-War and Robbery (Deutsche Übersetzung) Raub-Schatten-Rembiocha-Klonowo, 6. Zbójno-Sitno-Klonowo-Podolina-Zbójno. Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, Erbringung von Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den technischen, qualitativen und quantitativen Parametern, die die Art und Weise der Erbringung von Dienstleistungen und die allgemein geltenden Normen und Vorschriften definieren, Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bei der Bestimmung der Qualitätsparameter der erbrachten Dienstleistungen, Sicherstellung der Erfüllung der in Art. 3 Punkte 13 und 16 UPTZ, Ausgleichszahlung gemäß den Bestimmungen des Abkommens und des anwendbaren Rechts, Erfüllung der Berichterstattungspflichten gemäß den Bestimmungen des Abkommens, Erfüllung der Verpflichtungen, Aufgaben im Zusammenhang mit dem Eingang von Beschwerden und Beschwerden von Fahrgästen, Besitz von Dokumenten, die nach dem anwendbaren Recht erforderlich sind, um die Erbringung von kommunalen Personenverkehrsdiensten auf den vertragsgegenständlichen Kommunikationslinien zu genehmigen, Rechtstitel des Auftragnehmers an dem Verkehrsmittel, mit dem die Beförderung durchgeführt wird, in einem ordnungsgemäßen technischen Zustand des Besitzes der für die Durchführung der Beförderung erforderlichen Vermögenswerte, Buchführung gemäß den Bestimmungen des Abkommens und den geltenden Vorschriften, insbesondere dem Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, Bereitstellung angemessener technischer Einrichtungen zur Gewährleistung der Wartung der Anzahl der sich aus dem Zeitplan ergebenden Fahrzeuge, Gewährleistung der Ästhetik und Sauberkeit der für den Verkehr verfügbaren Fahrzeuge und Beseitigung der Verschmutzung während des Betriebs von Bussen, wenn sie Schwierigkeiten bei der Benutzung der Fahrzeuge durch die Fahrgäste verursachen, die Beheizung bei einer Außenlufttemperatur von weniger als 0 °C sicherstellen, die Beleuchtung des Fahrzeuginnenraums nach Einbruch der Dunkelheit gewährleisten, Schäden an den Fahrgästen und anderen Verkehrsteilnehmern beseitigen, die durch vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände verursacht werden, für die der Auftragnehmer versichert sein muss, die Regelmäßigkeit und Pünktlichkeit der fahrenden Fahrzeuge beachten und mit dem öffentlichen Auftraggeber bei der Ausarbeitung und Aktualisierung der Fahrpläne durch den Auftragnehmer zusammenarbeiten.
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