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Veröffentlicht08/12/2025
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Heute15/12/2025
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Frist22/12/2025
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Öffnung der Angebote22/12/2025
Hilfsprogramme
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Helles Licht zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in gefährlichen Sektoren Text automatisch in Ihre Browsersprache übersetzt automatisch übersetzt
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Rahmenvereinbarung über: Helles Licht zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in gefährlichen Sektoren: Lieferung, Transport und Installation von Leuchten auf gefährlichen Straßenabschnitten, zur nächtlichen Signalisierung von Zielen wie Kreisverkehren, verkehrsberuhigenden Inseln, Fußgängerübergängen, Brückenköpfen, Richtungstrennern usw. sowie zur Signalisierung von Katastrophengebieten (Rutschungen, Felsbrocken auf der Straße, beschädigte Brücken, Verdichtung am Straßenrand usw.). Gemäß Art. 160 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 98/2016 in der geänderten Fassung beträgt die Frist, innerhalb deren jeder Wirtschaftsteilnehmer, der an einer Teilnahme am öffentlichen Vergabeverfahren interessiert ist, das Recht hat, Klarstellungen oder zusätzliche Informationen in Bezug auf die Ausschreibungsunterlagen zu verlangen, 18 Tage vor Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote. Gemäß Artikel 160 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 98/2016 in der geänderten Fassung legt der öffentliche Auftraggeber eine einzige Frist fest, innerhalb der er alle Ersuchen um Klarstellung/zusätzliche Informationen 11 Tage vor Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote beantworten wird. Die Frist für die Beantwortung der Klarstellungen wurde so festgesetzt, dass den Wirtschaftsteilnehmern eine angemessene Frist für die Analyse der Ausschreibungsunterlagen und anschließend für die Erstellung der Angebote im Lichte der Antworten des öffentlichen Auftraggebers eingeräumt wurde. Text automatisch in Ihre Browsersprache übersetzt automatisch übersetzt
https://www.e-licitatie.ro
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