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Veröffentlicht04/06/2025
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Frist26/06/2025
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Öffnung der Angebote26/06/2025
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Heute23/10/2025
Hilfsprogramme
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MODERNIERUNG, ENTWICKLUNG UND ERWEITERUNG VON NICHT-EUROVASKULAREM POLE UND HOCHpräzisions-POLYTRAUMATOLOGIE UND -WÄHRUNG IM RAHMEN DES GEMEINSAMEN INVESTITIONSZIELS "MODERNIERUNG UND ERWEITERUNG VON SCJUPBT" Text automatisch in Ihre Browsersprache übersetzt automatisch übersetzt
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Die Investition sieht die Verlagerung und Entwicklung der medizinischen Tätigkeit für die Schaffung des neurovaskulären Pols – Polytraumatologie – hochpräzise Chirurgie durch den Abriss zweier bestehender Körper, die Konsolidierung und den Umbau des bestehenden Gebäudes, die Erweiterung der Baukörper mit Stahlbetonkonstruktion und die Verlagerung bestehender Ausrüstung vor. Zwischen dem Hauptgebäude und dem Orthopädiegebäude entsteht ein Baustein, der mit Mitteln der Weltbank mit dem Hauptkrankenhausgebäude und dem im Bau befindlichen Gebäude verbunden wird. Die Planungsleistungen und die Ausführung der angeforderten Arbeiten werden vom Auftragnehmer gemäß den Anforderungen und Mindestmerkmalen/-spezifikationen ausgeführt, die in der Leistungsbeschreibung und der Durchführbarkeitsstudie mit ihren Anhängen, die integraler Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen sind, festgelegt sind. Die Vertragstätigkeiten, zu denen die Planung, die Ausführung der Arbeiten, die technische Unterstützung durch den Konstrukteur sowie der Empfang gehören, werden innerhalb der in den Spezifikationen im Anhang zu dieser Auftragsbekanntmachung geforderten Zeitabstände durchgeführt, an deren Ende die Einhaltung der für das Investitionsziel genehmigten Indikatoren vorgeschrieben ist. Die Ausstattung des Investitionsziels mit Geräten und Möbeln, die spezifisch für den medizinischen Bereich sind, ist nicht Vertragsgegenstand. Der geschätzte Wert des öffentlichen Auftrags umfasst nicht den im Projektbudget ausgewiesenen Betrag für verschiedene und unvorhergesehene Ausgaben (allgemeine Schätzung gemäß Art. Regierungsbeschluss Nr. 907/2018, Kapitel 5.3), d. h. der Betrag von 26 862 422.04 RON (ohne Mehrwertsteuer), auf den gegebenenfalls zugegriffen werden kann, wenn die rechtlichen Voraussetzungen für die Verwendung dieser Beträge erfüllt sind, insbesondere unter den Bedingungen der Vereinbarung, des Vertrags sowie der allgemeinen und besonderen Bedingungen und gemäß Artikel 221 des Gesetzes Nr. 98/2016 über das öffentliche Auftragswesen und der ANAP-Anweisung Nr. 1/2021 (Verschiedene und unvorhergesehene Ausgaben werden nicht durch das finanzielle Angebot gedeckt). Der geschätzte Wert des künftigen öffentlichen Auftrags enthält die Beträge, die im allgemeinen Voranschlag in Kapitel 7 – Ausgaben im Zusammenhang mit der Haushaltsspanne und für die Bildung der Ausführungsreserve für die Preisanpassung – festgelegt sind, wobei sich der Gesamtbetrag dieser Ausgaben auf 41 608 544,30 RON beläuft. Dieser Betrag wird als solcher von den Bietern im Formular „Finanzierungsvorschlag“ übernommen. Jedes Ersuchen um Klarstellungen muss in SEAP (https://e-licitatie.ro/) eingereicht werden. Wirtschaftsteilnehmer, die an dem Verfahren interessiert sind, werden 28 Tage vor Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote um Klarstellungen oder zusätzliche Informationen in Bezug auf die Ausschreibungsunterlagen ersuchen. Der öffentliche Auftraggeber antwortet am 20. Tag vor Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote klar und vollständig auf alle Ersuchen um Klarstellungen/zusätzliche Informationen. AUSSETZUNGSKLAUSEL: Der Abschluss des Vergabeverfahrens durch Abschluss des öffentlichen Auftrags ist an folgende Bedingung geknüpft:- Der Abschluss des öffentlichen Auftrags setzt voraus, dass die Finanzierung des im Rahmen des Nationalen Programms für Investitionen in die Krankenhausinfrastruktur (PNIIUS) eingereichten Projekts eingeholt / genehmigt wird, wobei die Unterzeichnung des Vertrags nur möglich ist, wenn die Bestimmungen über die Mittelbindung aus Haushaltsmitteln, die unter die Rechtsvorschriften über die öffentlichen Finanzen fallen, eingehalten werden; - wenn die Projektfinanzierung im Rahmen von PNIIUS aus welchen Gründen auch immer nicht innerhalb von 90 Arbeitstagen nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote eingeholt/genehmigt wird, wendet der öffentliche Auftraggeber die Bestimmungen von Artikel 212 Absatz 1 Buchstabe c Satz Ila des Gesetzes Nr. 98/2016 an, was den Abschluss des öffentlichen Auftrags unmöglich macht; - Die Bieter akzeptieren in diesem Verfahren die Anwendung der oben genannten aufschiebenden Bedingung und übernehmen die volle Haftung für etwaige Verluste, die ihnen in der beschriebenen Situation entstehen könnten. Text automatisch in Ihre Browsersprache übersetzt automatisch übersetzt
https://www.e-licitatie.ro
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Der auf dieser Seite veröffentlichte Inhalt ist ausschließlich als zusätzliche Informationsquelle gedacht und entfaltet keinerlei Rechtswirkung. Die Organe der Union übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Die amtlichen Fassungen der jeweiligen Ausschreibungsbekanntmachungen sind in der Ergänzung zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und in TED verfügbar. Diese amtlichen Texte sind über die Links auf dieser Seite unmittelbar zugänglich. Weitere Informationen sind der Bekanntmachung über die Erklärbarkeit und Haftung des öffentlichen Auftragswesens zu entnehmen.