-
Veröffentlicht27/05/2024
-
Frist03/07/2024
-
Öffnung der Angebote04/07/2024
-
Vergeben30/04/2025
-
Heute11/10/2026
Hilfsprogramme
- Weist auf CPV-Codes hin, die aus dem Text des Verfahrens abgeleitet wurden
- Weist auf Text hin, der automatisch in Ihre Dialogsprache übersetzt wurde
WARTUNG DES NATIONALES UND PROVINZLICHEN STRASSENNETZES VON THESSALONIKI FÜR DEN ZEITRAUM 2024-2025
Das Projekt gehört zur Kategorie der Projekte ROAD BUILDING AND ELECTROMECHANICAL WORKS und die Arbeiten betreffen: - Verbesserung/Reparatur der bestehenden Straßenoberfläche - Reparatur und Wartung von Technikern usw. - Wiederherstellung der vertikalen und horizontalen Beschilderung - Entwaldung und Entfernung unerwünschter Vegetation - Wartungsarbeiten an elektromechanischen Anlagen. Die durchzuführenden Arbeiten betreffen die Instandsetzung, Instandhaltung und Wiederherstellung von Straßenbelagsschäden, die vertikale und horizontale Beschilderung und im Allgemeinen die Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen von National- und Bezirksstraßen unter der Gerichtsbarkeit der Gemeinde Thessaloniki sowie die Wartung und Reparatur von Schäden am Straßenbeleuchtungsnetz im nationalen Straßennetz unter der Gerichtsbarkeit der Gemeinde Thessaloniki.
https://portal.eprocurement.gov.gr
https://portal.eprocurement.gov.gr
50000000 - Reparatur- und Wartungsdienste
Art: price
Beschreibung: Κριτήριο ανάθεσης της σύμβασης είναι η πλέον συμφέρουσα από οικονομική άποψη προσφορά βάσει τιμής
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 100
Postanschrift:
Ort: Θεσσαλονίκη
Postleitzahl: 54622
Land:
Der auf dieser Seite veröffentlichte Inhalt ist ausschließlich als zusätzliche Informationsquelle gedacht und entfaltet keinerlei Rechtswirkung. Die Organe der Union übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Die amtlichen Fassungen der jeweiligen Ausschreibungsbekanntmachungen sind in der Ergänzung zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und in TED verfügbar. Diese amtlichen Texte sind über die Links auf dieser Seite unmittelbar zugänglich. Weitere Informationen sind der Bekanntmachung über die Erklärbarkeit und Haftung des öffentlichen Auftragswesens zu entnehmen.