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Veröffentlicht02/03/2026
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Frist10/03/2026
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Öffnung der Angebote10/03/2026
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Vergeben23/03/2026
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Heute09/10/2026
Hilfsprogramme
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Müllentsorgung
Note: Nicht alle Informationen für dieses Verfahren wurden erfolgreich berechnet. Weitere Einzelheiten finden Sie in den verlinkten Dokumenten.
Der Begriff Sperrmüll im Sinne des Abfallwirtschaftsgesetzes (OG 84/21, 142/23) ist ein Abfallgegenstand oder -stoff, der aufgrund seines Volumens und/oder seiner Masse für die Sammlung im Rahmen des gemischten kommunalen Abfallsammeldienstes ungeeignet ist und im Abfallkatalog als 20 03 07 gekennzeichnet ist. Anlage II enthält eine nicht erschöpfende Liste von Stoffen und Gegenständen, die als Sperrmüll gelten. Abfallwirtschaftsverordnung (OG 106/22, 138/24). Das Thema der Beschaffung »Laden, Transport und Entsorgung von sperrigen Siedlungsabfällen bezieht sich auf: – Verladung, Transport und Beseitigung sperriger Siedlungsabfälle Der Verarbeiter und die Verantwortung des Abfallbesitzers – der Abfallkäufer, der Gegenstand dieses Verfahrens ist, hört mit der Übergabe und Übernahme sperriger Abfälle durch die bevollmächtigte Person des Bieters auf, d. h. nachdem die bevollmächtigte Person zur Übernahme der Abfälle in der im Abfallwirtschaftsgesetz (NN 84/21) vorgeschriebenen Weise die Verbringung von Abfällen übernommen und durch eine Bescheinigung des Begleitblatts bestätigt hat. Der öffentliche Auftraggeber oder der Besitzer von zur Beseitigung vorbereiteten sperrigen Abfällen ist nach dem Gesetz verpflichtet, die ePL-O über das e-ONTO-System an den Wirtschaftsteilnehmer, der die Abfallbewirtschaftungstätigkeit durchführt (den Bieter), zu übergeben, und ist für die Richtigkeit der im beigefügten Blatt aufgeführten Abfalldaten verantwortlich. Die Abfallverwiegung erfolgt auf moderaten Radwaagen (50 t) an den Sammelstellen für sperrige Siedlungsabfälle. Jede Verbringung von Abfällen muss mit rechtlichen Nachweisen versehen sein, und der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Bieter bei jeder Übergabe der Abfälle ein ordnungsgemäß ausgedrucktes und zertifiziertes Abfallbegleitblatt (PL-O-Formular) vorzulegen, das alle dem Abfallbewirtschaftungsgesetz und den nachgeordneten Rechtsvorschriften entspricht. Der Bieter verpflichtet sich, die beigefügten Blätter zu zertifizieren und dem Kunden innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Erhalt der Abfälle zuzusenden. Der Bieter ist verpflichtet, die gesammelten sperrigen Siedlungsabfälle gemäß den Bestimmungen des Abfallwirtschaftsgesetzes zu behandeln. Der öffentliche Auftraggeber haftet nicht für das Versäumnis des Wirtschaftsteilnehmers/Dienstleisters, Dritten Schaden zuzufügen.
https://eojn.hr/tender-eo/73392
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Postanschrift:
Ort: Bakar/Kukuljanovo
Postleitzahl: 51227
Land:
Offizielle Bezeichnung: METIS d. d.
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Ort: Bakar/Kukuljanovo
Postleitzahl: 51227
Land:
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