-
Veröffentlicht13/08/2024
-
Frist17/09/2024
-
Öffnung der Angebote17/09/2024
-
Vergeben02/12/2024
-
Heute02/09/2026
Hilfsprogramme
- Weist auf Text hin, der automatisch in Ihre Dialogsprache übersetzt wurde
Erwerb von Oracle Paas & IaaS Universal Credit oder gleichwertigen Rechten und Erwerb von Expert Consultancy Producer Service und Cloud Priority Support für den bereitgestellten Service.
Gegenstand des Vertrags ist: 1) Erwerb von Rechten zur Nutzung von Oracle Paas & IaaS Universal Credit oder einem gleichwertigen Dienst für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Datum des Starts des Dienstes in Höhe von 3 000 000 Universal Credits oder einem gleichwertigen Betrag, 2) Erwerb einer Erhöhung (Optionsrecht) des Betrags von Universal Credits, die im Rahmen des unter Nummer 1 genannten Dienstes bereitgestellt werden, für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Datum des Starts des Dienstes für einen Zeitraum von maximal 500 Mannstunden, 4) Erwerb von Rechten zur Nutzung des Cloud Priority Support für den unter Nummer 1 und 2) genannten Dienst für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Datum des Starts des Dienstes, der rund um die Uhr erbracht wird. Ausführliche Beschreibung des Auftragsgegenstandes (SOPZ) ist in Anlage Nr. 1 zur SWZ enthalten. Nach Abschluss des Vertrags bildet er einen Anhang zum Vertrag (der Entwurf der Bestimmungen des öffentlichen Auftrags ist Anhang 2 der SWZ). Der öffentliche Auftraggeber sieht nicht die Möglichkeit vor, den in Art. 1 Nrn. 7 und 8 des Gesetzes. Der öffentliche Auftraggeber sieht nicht vor, dass der Auftragnehmer eine Inspektion vor Ort durchführt und die für die Ausführung des Vertrags gemäß Artikel 131 Absatz 1 erforderlichen Unterlagen überprüft. 2. Das Gesetz. Der öffentliche Auftraggeber kann von dem Optionsrecht Gebrauch machen, das in Kapitel III der ADB ausführlich beschrieben ist.
https://zamowienia.mfipr.gov.pl
https://zamowienia.mfipr.gov.pl
Art: price
Beschreibung: Cena
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 100
Der auf dieser Seite veröffentlichte Inhalt ist ausschließlich als zusätzliche Informationsquelle gedacht und entfaltet keinerlei Rechtswirkung. Die Organe der Union übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Die amtlichen Fassungen der jeweiligen Ausschreibungsbekanntmachungen sind in der Ergänzung zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und in TED verfügbar. Diese amtlichen Texte sind über die Links auf dieser Seite unmittelbar zugänglich. Weitere Informationen sind der Bekanntmachung über die Erklärbarkeit und Haftung des öffentlichen Auftragswesens zu entnehmen.