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Veröffentlicht14/02/2023
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Frist14/03/2023
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Öffnung der Angebote14/03/2023
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Vergeben17/04/2023
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Heute01/08/2026
Hilfsprogramme
Deutschland-Werne: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Der Kommunalbetrieb plant am Standort der Wiehagenschule bis zum Schuljahr 2025 / 2026 einen Erweiterungsbau zu errichten, da für die städtische Grundschule mit einer derzeitigen 4-Zügigkeit laut Schulentwicklungsplan ab dem Schuljahr 2023 / 2024 ein zusätzlicher fünfter Zug prognostiziert wird.Der zu errichtende Erweiterungsbau ist vorbehaltlich des Rückbaus der bestehenden Einfach-Turnhalle sowie auf Grundlage des § 34 Baugesetzbuch (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) zu planen.Die vorhandene Schulhoffläche darf durch die Errichtung des Schulneubaus nicht signifikant verkleinert werden. Um dies zu gewährleisten, wird die vorhandene Einfachturnhalle vor Baubeginn durch den Auftraggeber zurückgebaut. Entsprechend kann die aktuell durch die Turnhalle überbaute Fläche mit in die Entwurfsplanung des Neubaus einbezogen werden. Im ersten 1. Obergeschoss ist für die fußläufige Verbindung zwischen Neu- und Altbau ein Verbindungsgang als aufgeständerter Baukörper vorzusehen. Eine mögliche, aufgrund der zukünftigen 5-Zügigkeit notwendige Vergrößerung der Mensaküche sowie des Speisraumes ist im Planungsprozess zu berücksichtigen. Im Falle der Notwendigkeit der Vergrößerung ist sowohl eine Erweiterung der Flächen im Bestandsgebäude als auch die Schaffung dieser Räumlichkeiten im Erweiterungsbau denkbar.Gegenstand der zu erbringenden Planungsleistungen sind die Leistungsphasen 1 bis 8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude.
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