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Veröffentlicht23/08/2024
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Frist23/09/2024
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Öffnung der Angebote23/09/2024
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Vergeben05/12/2024
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Heute30/09/2026
Hilfsprogramme
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Gewährung und Pflege eines langfristigen Darlehens zur Finanzierung des geplanten Haushaltsdefizits der Gemeinde im Jahr 2024 und Rückzahlung zuvor aufgenommener Darlehen und Kredite
Note: Nicht alle Informationen für dieses Verfahren wurden erfolgreich berechnet. Weitere Einzelheiten finden Sie in den verlinkten Dokumenten.
4.1. Gegenstand des Vertrags sind Dienstleistungen, die in der Gewährung und Bedienung eines langfristigen Darlehens in Höhe von 4 400 000,00 PLN (in Worten: vier Millionen vierhunderttausend Zloty 00/100) für die Gemeinde Lubochnia zur Finanzierung des geplanten Haushaltsdefizits und zur Rückzahlung von zuvor aufgenommenen Darlehen und Krediten. 4.2. Besondere Vertragsbedingungen, einschließlich der Qualitätsanforderungen gemäß Art. 2 des PPL-Gesetzes: 1) Der Wert des Darlehens bis zu einem Betrag von 4 400 000,00 PLN Der Besteller behält sich das Recht vor, den Betrag des gewährten Darlehens - den Mindestdarlehensbetrag von 1000 000,00 PLN - zu reduzieren. Im Falle einer Minderung des Darlehensbetrages ist eine anteilige Minderung der vom Besteller zurückgezahlten Darlehensraten erforderlich. 2) Das geplante Datum für die Aufnahme des Darlehens - bis zum 30. Dezember 2024. Das Darlehen wird in höchstens zwei Tranchen aufgelegt. 3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, das Darlehen spätestens innerhalb von 2 Werktagen ab dem Tag der Einreichung des Antrags durch den Besteller schriftlich oder per E-Mail zu beginnen. 4) Der Auftragnehmer berechnet keine Provisionen oder Gebühren für die Gewährung und Aufnahme des Darlehens. 5) Der Besteller gestattet dem Auftragnehmer nicht, zusätzliche Bankgebühren und Provisionen für den ungenutzten Teil des Darlehens in Rechnung zu stellen. 6) Die Kosten des Darlehens bestehen aus Zinsen, die sich aus dem variablen Zinssatz WIBOR 1M und einer festen Marge ergeben. 7) Das Darlehen wird in den Jahren 2025-2041 in monatlichen Raten zurückgezahlt, die am letzten Werktag eines jeden Monats vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2041 zahlbar sind. 8) Der Basiszinssatz basiert auf dem WIBOR 1M-Satz zuzüglich der Marge des Auftragnehmers. 9) Die Marge des Auftragnehmers wird während der Vertragslaufzeit festgelegt. 10) Der WIBOR 1M-Satz wird für jeden Abrechnungszeitraum zu Notierungen am letzten Kalendertag vor Beginn des Abrechnungszeitraums festgelegt. Liegen an diesem Tag keine Notierungen vor, so erfolgt die Notierung am letzten Tag der Notierung in dem Monat, der dem Beginn des betreffenden Abrechnungszeitraums vorausgeht. 11) Der Zinssatz für das Darlehen ist die Kosten für die Bedienung des Darlehens. 12) Der Besteller behält sich das Recht vor, das Darlehen ganz oder teilweise vorzeitig zurückzuzahlen, ohne dass die Bank die verbleibenden Zinsen und zusätzlichen Gebühren und Provisionen im Zusammenhang mit der Kreditbetreuung einzieht (dann ändern sich Zeitplan und Datum der Kreditrückzahlung). 13) Zinsen für den Zeitraum vom Beginn der Kreditlaufzeit bis zum Ende der gesamten Kreditlaufzeit werden monatlich am letzten Arbeitstag jedes Monats fällig, vorbehaltlich des Monats Dezember jedes Jahres, in dem die Zinsen für den gesamten Monat berechnet werden, aber bis zum 30. Dezember zahlbar sind. Die Zinsen für die gesamte Kreditlaufzeit sollten nach der Methode berechnet werden, die auf der tatsächlichen Anzahl von Tagen in einzelnen Monaten basiert. 14) Das Darlehen wird in Form eines leeren Schuldscheins gesichert, der vom Besteller zusammen mit der Schuldscheinerklärung ausgestellt wird. 15) Der Besteller hat gegenüber ZUS und US keine Zahlungsrückstände. 16) Es wird davon ausgegangen, dass auf den Darlehensunterlagen (Kreditvertrag, Blanko-Schuldschein, Blanko-Schuldschein-Ausstellungserklärung) die Gegenzeichnung des Städtischen Schatzmeisters eingereicht wird. 17) Der Besteller verwendet kein Leasing und keine Emission von Schuldverschreibungen. 18) Der Besteller hat keine Garantien und Bürgschaften geleistet. 19) Der öffentliche Auftraggeber tritt nicht als Partei einer öffentlich-privaten Partnerschaft auf. 20) Darlehensrückzahlung in PLN-Währung. 21) Dokumente zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit der finanziellen Leistungsfähigkeit des Kreditnehmers sind Anlage Nr. 1 zur SWZ
https://ezamowienia.gov.pl/mp-client/search/list/ocds-148610-abb4f61c-1c0b-4d61-9f08-ff2f8c245011
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