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Veröffentlicht28/04/2026
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Heute10/08/2026
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Frist24/04/2031
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Erwerb von Vorschulbildung in privaten Kindergärten für die Bildungsabteilung der Stadt Helsinki
Die Stadt Helsinki organisiert Vorschulbildung in kommunalen Kindertagesstätten und privaten Kindertagesstätten. Dieser Antrag auf Teilnahme betrifft den Erwerb von Vorschulbildung in privaten Kindergärten, ausgenommen Vorschulbildung für anspruchsvolle Unterstützung. Vorschulstudierende werden vom Bildungsanbieter, d. h. der Stadt Helsinki, gemäß dem Grundbildungsgesetz ausgewählt. Die Abteilung Bildung der Stadt Helsinki (zukünftig auch der Auftraggeber/Abonnent) fordert private Dienstleistungserbringer auf, Anträge auf Teilnahme am Lieferantenregister bezüglich der Erbringung von Vorschulbildungsleistungen gemäß diesem Antrag auf Teilnahme und seinen Anhängen einzureichen. Das Kind muss an einer einjährigen Vorschulbildung oder anderen Aktivitäten teilnehmen, die die Ziele der Vorschulbildung im Jahr vor dem Beginn der Pflichtschulbildung erfüllen. Nach § 4 des Grundbildungsgesetzes ist eine Gemeinde verpflichtet, Kindern, die im Jahr vor Beginn der Pflichtschulzeit in ihrem Hoheitsgebiet leben, Vorschulbildung zu gewähren. Ein Kind, das an der Vorschulerziehung teilnimmt, muss auch Zugang zu frühkindlichen Bildungsangeboten haben (Early Childhood Education Act, Abschnitt 5, Abschnitt 12, und Basic Education Act, Abschnitt 6). Bei der Planung, Organisation und Entscheidung über die Vorschul- und Grundbildung muss das Wohl des Kindes im Vordergrund stehen (§ 3 des Grundbildungsgesetzes). Eine Gemeinde kann beispielsweise selbst Vorschulbildungsleistungen erbringen oder diese von einem privaten Dienstleister beziehen. Die Gemeinde ist dafür verantwortlich, dass die Dienstleistungen, die sie erwirbt, in Übereinstimmung mit den Vorschriften für die Vorschulbildung und den Grundlagen des Lehrplans für die Vorschulbildung organisiert werden. Neben den für die Vorschulerziehung geltenden Regelungen zur Grundbildung finden auch das Gesetz über die frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung und die darauf beruhenden Regelungen Anwendung. Die Abteilung Bildung der Stadt Helsinki wird für den Zeitraum 25.4.2026 - 24.4.2031 ein dynamisches Beschaffungssystem für Dienstleister einrichten. Der geschätzte Gesamtwert des Erwerbs ohne Mehrwertsteuer beläuft sich auf etwa 0 bis 4 000 000 pro Kalenderjahr. Eine Beschaffungsstelle verpflichtet sich nicht zu einem bestimmten Betrag oder Wert der Beschaffung. Der Dienst muss den unmittelbar bindenden Rechtsakten der Europäischen Union, den Gesetzen und Vorschriften Finnlands und den von den Behörden erlassenen Vorschriften entsprechen. Der Teilnahmeantrag ist verbindlich und muss in finnischer Sprache abgefasst sein. Der gesamte Beschaffungsprozess ist auf Finnisch. Bei der Beschaffung handelt es sich um eine Dienstleistungsbeschaffung gemäß dem e-Anhang. Das Vergabeverfahren und der Zeitplan für die Einreichung von Teilnahmeanträgen sind in Anhang 2 Beschreibung der dynamischen Auftragsvergabe näher beschrieben.
https://tarjouspalvelu.fi/helsinki?id=605685&tpk=7b10985d-fb11-4ab5-a3ce-aa6ee3a052fa
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