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Veröffentlicht28/05/2019
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Frist15/08/2019
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Heute14/08/2026
Hilfsprogramme
- Weist auf CPV-Codes hin, die aus dem Text des Verfahrens abgeleitet wurden
Deutschland-Aurich: Dienstleistungen für gewerbliche Immobilien
Die Stadt Aurich beabsichtigt die Veräußerung von 2 Grundstücksflächen, die sich im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 298 „Osterstraße“ befinden. Die Gesamtfläche befindet sich in einem Umlegungsverfahren. Die künftigen genauen Flurstücksbezeichnungen können derzeit noch nicht mitgeteilt werden. Die konkret zu veräußernden Flächen sind in dem als Anlage beigefügtem Exposé in Abbildung 1 bezeichnet. Die beiden Grundstücksflächen sind getrennt veräußerbar. Eine Verbindung besteht durch 2 aufstehende Gebäude. Der Erwerber der nördlich gelegenen Fläche 1 wird verpflichtet, den Abbruch und Rückbau nebst Entsorgung der Gebäude Osterstraße 30 und 34, auf der südlich gelegenen Fläche 2, durchzuführen. Daneben beabsichtigt die Stadt Aurich, die Fläche, auf die ebenerdige Stellplatzanlage gem. Abbildung 10 des Exposès durch den Erwerber der Fläche 2 zu errichten ist, auf Grundlage eines zu vereinbarenden Erbbaurechts zur Verfügung zu stellen.
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