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Sammlung und Bewirtschaftung von Abfällen unter Code 19 12 12 von Z/I Julków, Z/I Gotartów, Z/I Dylów A und Z/I Bełchatów / 2023 – freihändige Bestellung (Zam. 5 und 6) - Ausschreibungen der EU
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Sammlung und Bewirtschaftung von Abfällen unter Code 19 12 12 von Z/I Julków, Z/I Gotartów, Z/I Dylów A und Z/I Bełchatów / 2023 – freihändige Bestellung (Zam. 5 und 6)

  • Vergeben
    09/10/2025
  • Heute
    25/05/2026
Status
Vergeben
Art des Auftrags
Services
Neuausschreibung
No
Käufer
"EKO-REGION" sp. z o. o.
Erfüllungsort
NUTS code: Mehrere Erfüllungsorte
Standort des Käufers
NUTS code: PL712 Łódzki
Wirtschaftszweig (Haupt-CPV)
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Geschätzter Gesamtauftragswert (ohne MwSt.)
Nicht verfügbar
Endgültiger Gesamtauftragswert (ohne MwSt.)
2,465,000.00 PLN
Nähere Angaben finden Sie in jedem Los.
Anzahl der Lose
2
Referenznummer der Ausschreibung
Nicht verfügbar
Beschreibung

1. Gegenstand dieses Vertrags ist die Sammlung und Behandlung von Abfällen unter dem Code 19 12 12, im Folgenden „Vertragsgegenstand“ genannt. 2. Die geschätzte Menge der zu sammelnden und zu verwaltenden Abfälle beläuft sich für die Laufzeit des Vertrags auf 2 900 Mio. g. 3. Die unter diesen Vertrag fallenden Abfälle werden gesammelt und anschließend in den vom Auftragnehmer angegebenen Räumlichkeiten in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften und Anhang 1 des Abfallgesetzes entsorgt. 4. Der Auftragsgegenstand setzt die geschätzte Menge der zu sammelnden und zu beseitigenden Abfälle voraus, aufgeschlüsselt nach folgenden Aufgaben: Aufgabe Nr. 5 - Z/I Gotartów, Gm. Kluczbork - 1 450 Mg, Aufgabe Nr. 6 - Z/I Gotartów, Gm. Kluczbork - 1 450 Mg. 5. Die Abfälle werden am Standort der Anlage/Anlage gesammelt (im Folgenden: Z/I): Z/I Gotartów, Gm. Kluczbork. 6. Aufgrund der unvorhersehbaren Abfallmenge wird die geschätzte Menge gemäß Absatz 4 kann sich ändern. Daher behält sich der Besteller während der Vertragserfüllung das Recht vor, diese Menge um maximal 90% zu begrenzen. Eine Verringerung der Abfallmenge begründet keine Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber, insbesondere keine Vergütung für den nicht realisierten Teil des Vertrags und keine Entschädigung im Zusammenhang mit der Verringerung der geschätzten Menge. Ein Nachtrag ist im vorliegenden Fall nicht erforderlich. Der öffentliche Auftraggeber garantiert dem Auftragnehmer mindestens 10 % der geschätzten Abfallmengen, die während der Vertragslaufzeit zu sammeln sind. 7. Für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung verwendet der Auftragnehmer das Transportmittel auf eigene Kosten. 8. Die Verladung von Abfällen liegt auf der Seite des Bestellers. 9. Der Auftragnehmer überwacht die Verladevorgänge und sorgt dafür, dass die Ladung während des Transports ordnungsgemäß gesichert ist. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Abfälle an ihren endgültigen Bestimmungsort zu befördern, ohne die Straßenverkehrssicherheit zu gefährden, das zulässige Gewicht der Fahrzeuge zu überschreiten oder die zulässigen Achslasten zu überschreiten. 10. Die Waagen, die in den vom Besteller verwalteten Anlagen installiert sind, verfügen über ein aktuelles Legalisationszertifikat. 11. Die Sammlung der Abfälle erfolgt auf der Grundlage einer Empfangsbestätigung des Auftraggebers an den Auftragnehmer. Der Besteller ermöglicht die Durchführung von Anträgen per E-Mail, Fax oder Telefon. Die Eingangsmeldung sollte Informationen über die endgültige Anlage, in die die Abfälle verbracht werden, die Betriebsnummer (MPD), den Namen, die BDO-Nummer und die Daten des Transportunternehmers, das Datum des Eingangs, die Zulassungsnummer des Fahrzeugs sowie den Vor- und Nachnamen des Fahrers oder alternativ andere Daten enthalten, die für die ordnungsgemäße Führung der Abfallaufzeichnungen erforderlich sind, einschließlich der Ausstellung und Bestätigung von Abfallübertragungskarten im BDO-System. 12. Abfall 19 12 12, der im Rahmen der Aufgaben 5 und 6 anfällt, ist ein Bruchteil nach der mechanischen Behandlung unsortierter (gemischter) Siedlungsabfälle und getrennt gesammelter Verpackungsabfälle sowie nach der Fragmentierung sperriger Abfälle und der Sortierung anderer Siedlungsabfälle. 13. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber unverzüglich nach Eingang der Entscheidung über die Erteilung der Genehmigung für die Abfallbehandlung (betreffend die Entscheidung, die während der Vertragslaufzeit geändert wurde) spätestens 7 Tage nach Eingang der geänderten Entscheidung eine Kopie der Entscheidung über die Erteilung der Genehmigung für die Abfallbehandlung vorzulegen. Dies gilt auch für Entscheidungen möglicher Unterauftragnehmer. 14. Verliert der Auftragnehmer die für die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit erforderlichen Genehmigungen, Genehmigungen, Konzessionen oder sonstigen Verwaltungsentscheidungen, so teilt er dies unverzüglich dem öffentlichen Auftraggeber mit, der in einem solchen Fall das Recht hat, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. 15. Die Dienstleistung wird gemäß den folgenden Bestimmungen erbracht: a) das Gesetz vom 14. Dezember 2012 über Abfälle, b) das Gesetz vom 27. April 2001 über den Umweltschutz, c) das Gesetz vom 13. September 1996 über die Aufrechterhaltung der Sauberkeit und Ordnung in den Gemeinden, d) und andere auf den Vertragsgegenstand anwendbare Gesetze und Vorschriften. Zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung legt der Auftragnehmer dem öffentlichen Auftraggeber eine unterzeichnete Erklärung über die Gültigkeit der Entscheidung über die Abfallbehandlung vor, die dem Vertrag als Anlage 4 beigefügt ist.

Einreichungsmethode
Nicht verfügbar
Form, in der die Angebote einzureichen sind
Nicht verfügbar
Informationen über einen öffentlichen Auftrag, eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Nicht verfügbar
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Datum)
Nicht verfügbar
Erfüllungsort
Vorinformation
Auftrag
Vergabe
Footnote - legal notice

Der auf dieser Seite veröffentlichte Inhalt ist ausschließlich als zusätzliche Informationsquelle gedacht und entfaltet keinerlei Rechtswirkung. Die Organe der Union übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Die amtlichen Fassungen der jeweiligen Ausschreibungsbekanntmachungen sind in der Ergänzung zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und in TED verfügbar. Diese amtlichen Texte sind über die Links auf dieser Seite unmittelbar zugänglich. Weitere Informationen sind der Bekanntmachung über die Erklärbarkeit und Haftung des öffentlichen Auftragswesens zu entnehmen.