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Angekündigt26/09/2025
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Veröffentlichung vermutlich am04/11/2025
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Veröffentlicht05/11/2025
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Frist20/11/2025
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Öffnung der Angebote20/11/2025
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Vergeben29/01/2026
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Heute15/08/2026
Hilfsprogramme
- Weist auf CPV-Codes hin, die aus dem Text des Verfahrens abgeleitet wurden
- Weist auf Text hin, der automatisch in Ihre Dialogsprache übersetzt wurde
Durchführung von Waldbewirtschaftungsdiensten im Forstbezirk Prebórz im Jahr 2026
Eine detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstands ist in der FHZ und den Anhängen der FHZ enthalten. 1) Vertragsgegenstand sind forstwirtschaftliche Leistungen im Sinne des Art. 1 Punkt 1 des Forstgesetzes vom 28. September 1991 (konsolidierter Text: Zeitschrift für Rechtswissenschaft Journal of Laws of 2025, Artikel 567 – Forstgesetz), das die Arbeiten in den Bereichen Waldzucht und Waldschutz, Brandschutz, Holzeinschlag und Holzernte, landwirtschaftliche Bewirtschaftung der Wiesen, Baumschule und Saatguterzeugung umfasst und 2026 im Forstbezirk Przedbórz durchgeführt werden soll. 2) Der sachliche Geltungsbereich des Auftragsgegenstands umfasst die aggregierten Arbeitsmengen in den Bereichen Waldzüchtung und Waldschutz, Brandschutz, Holzernte und -ernte sowie Wiesen- und landwirtschaftliche Bewirtschaftung, Baumschul- und Saatguterzeugung, die sich aus Anhang 2 der FHZ ergeben und aus Folgendem bestehen: Anhang 2.1. – der geplante Umfang der Arbeiten; Anhang 2.2.1. - der genaue Umfang der Arbeiten nach Tätigkeitsgruppen, Tätigkeiten und Standort; Anhang 2.2.2. - Bewertung des Auftragswerts für einzelne Bauleistungen; Anhang 2.3.1. – Merkmale des forstwirtschaftlichen Holzeinschlags; Anhang 2.3.2. – Sortiersystem für die Waldernte; Anhang 2.3.3. eine Erklärung über die Entfernungen und Bedingungen der Holzernte; Anhang 2.3.4. – eine Liste von Gegenständen mit zusätzlichen Schwierigkeiten bei der Gewinnung und Auswaschung; Anhang 2.3.5. – eine Liste der Posten, die nicht für den Erwerb von Maschinen zur Verfügung gestellt werden; Anhang 2.3.6. – Informationen über optimale Erntetechnik (Potenzial); Anhang 2.3.7. - Informationen über die optimale Ernteoption; Anhang 2.4.1. - potenzielle Standorte für die Pflege von Waldfrüchten; Anhang 2.4.2. - eine Liste der Gegenstände, die nicht für Erneuerungen zur Verfügung gestellt werden, die mit Hilfe eines Pflanzgefäßes durchgeführt werden. (3) Die in den Anhängen in Anhang 2 aufgeführten Materialbereiche sind indikativ. 4) Qualitätsnormen für alle wesentlichen Merkmale des Auftragsgegenstands sind in Anhang 3 der FHZ festgelegt, der Folgendes umfasst: Anhang 3.1. „Beschreibung der Standardtechnologie für die Ausführung forstwirtschaftlicher Arbeiten“ Anhang 3.2. Tabelle der Parameter (ein gemeinsamer Parameter für jedes der Pakete) für die in Anhang 3.3 „Beschreibung des technischen Standards für die Ausführung forstwirtschaftlicher Arbeiten“ aufgeführten Tätigkeiten. „Beschreibung des Technologiestandards für die Durchführung von Baumschularbeiten“ Anhang 3.4. Tabelle der Parameter (eine gemeinsame Parameter für jedes der Pakete) für die in Anhang Nr. 3.5 „Beschreibung des Technologiestandards für die Durchführung von Baumschularbeiten“ aufgeführten Tätigkeiten. „Beschreibung des Technologiestandards für die Durchführung von Wiesen- und landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsarbeiten“ Anhang 3.6. Tabelle der Parameter (ein gemeinsamer Parameter für jedes der Pakete) für die in Anhang Nr. 3.7 „Beschreibung des Technologiestandards für die Durchführung von Wiesen- und landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsarbeiten“ aufgeführten Tätigkeiten. „Beschreibung der Brandschutztechniknorm“ Anhang 3.8. Die Tabelle der Parameter (eine gemeinsame für jedes der Pakete) für die in der „Beschreibung des Brandschutz-Arbeitsleistungs-Technologiestandards“ aufgeführten Tätigkeiten Detaillierte Beschreibung des Technologiestandards für die Ausführung einzelner forstwirtschaftlicher Arbeiten (Tätigkeiten) in Anhang Nr. 3.1 der FTZ und in Anhang Nr. 3.3 der FTZ Detaillierte Beschreibung des Technologiestandards für die Ausführung von Arbeiten im Bereich der Baumschulverwaltung (Tätigkeiten), in Anhang Nr. 3.5 der FTZ Detaillierte Beschreibung des Technologiestandards für die Ausführung einzelner Wiesen- und landwirtschaftlicher Bewirtschaftungsarbeiten (Tätigkeiten), in Anhang Nr. 3.7 der FTZ Detaillierte Beschreibung des Technologiestandards für die Ausführung von Brandschutzarbeiten (Tätigkeiten) bilden die Grundlage für die Festlegung der Qualitätsanforderungen in Bezug auf die betreffenden Vertragsbestandteile (Anhang Nr. 2 der FTZ). Ist die in den oben genannten Anhängen beschriebene Tätigkeit in der Beschreibung des Auftragsgegenstands (Anhang Nr. 2 der FHZ) nicht vorgesehen, so finden die Bestimmungen des Anhangs Nr. 3.1 der FHZ oder des Anhangs Nr. 3.3, des Anhangs Nr. 3.5 und des Anhangs Nr. 3.7 der FHZ diesbezüglich keine Anwendung. Die Parametertabellen enthalten (separat für jedes Paket) ausführliche Informationen über die Durchführung bestimmter Tätigkeiten, die in Anhang Nr. 3.1 der FTZ-Beschreibung der Standardtechnologie für die Durchführung von Waldarbeiten oder in Anhang Nr. 3.3 der FTZ-Beschreibung der Standardtechnologie für die Durchführung von Arbeiten im Bereich der Baumschulverwaltung, in Anhang Nr. 3.5 der FTZ-Beschreibung der Standardtechnologie für die Durchführung einzelner Arbeiten im Bereich der Wiesen- und Landwirtschaftsbewirtschaftung, in Anhang Nr. 3.7 der FTZ-Beschreibung der Standardtechnologie für die Durchführung von Brandschutzarbeiten unter besonderen Bedingungen für ein bestimmtes Paket, das Gegenstand des Vertrags ist, beschrieben sind. 5) Die Beschreibungen der Tätigkeitskodizes für einzelne Waldarbeiten (Tätigkeiten), die Gegenstand des Auftrags sind, sind in Anhang 3 der FHZ beschrieben. 6) Die Beschreibung der Verfahrensregeln für die Abnahme forstwirtschaftlicher Arbeiten ist in Anhang 3 der FHZ enthalten.
https://ezamowienia.gov.pl/pl/
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77200000 - Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
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