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Veröffentlicht10/09/2025
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Frist14/10/2025
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Öffnung der Angebote14/10/2025
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Heute26/05/2026
Hilfsprogramme
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Wartung, Findung/Diagnose, Einstellung und Reparatur von Schneefräsen FRESIA
Zu erwerbende Dienstleistungen: „Wartungsleistungen, Feststellung/Diagnose, Anpassung und Reparatur von Schneemühlen FRESIA“ Auftragswert = 3 491 452,80 RON ohne MwSt., davon 317 404,80 RON ohne MwSt. DURCHFÜHRUNGSRESERVIERUNG: der vom öffentlichen Auftraggeber zugeteilte Festbetrag, aus dem die Werte der nicht in Anhang 1 aufgeführten zusätzlichen Ersatzteilmengen und der damit verbundenen Arbeitskraft abgerechnet werden können. A. Gemäß Artikel 160 Absatz 1 des Gesetzes 98/2016 hat jeder Wirtschaftsteilnehmer, der an einer Teilnahme am Vergabeverfahren interessiert ist, das Recht, Klarstellungen/zusätzliche Informationen in Bezug auf die Vergabedokumentation zu verlangen: - die erste Frist beträgt 26 Tage vor Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote; - die zweite Frist beträgt 18 Tage vor Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote. B. Gemäß Artikel 160 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 98/2016 setzt der öffentliche Auftraggeber zwei Fristen fest, innerhalb derer er auf alle Ersuchen um Klarstellungen/zusätzliche Informationen klar und vollständig reagieren muss: - die erste Frist beträgt 20 Tage vor Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote; - die zweite Frist beträgt 12 Tage vor Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote. Abhängig von der Komplexität der von den Wirtschaftsteilnehmern eingereichten Klarstellungsersuchen, für die die Antworten zu der oben genannten ersten Frist veröffentlicht werden sollten, behält sich der öffentliche Auftraggeber das Recht vor, die Antworten auf diese Klarstellungen zu der in der Vergabedokumentation festgelegten zweiten Frist zu veröffentlichen. Die Fristen für die Beantwortung der Klarstellungen wurden so festgelegt, dass den Wirtschaftsteilnehmern eine angemessene Frist für die Analyse der Zuschlagsunterlagen und anschließend für die Erstellung der Angebote im Lichte der Antworten des öffentlichen Auftraggebers eingeräumt würde. C. Jedes Ersuchen um Klarstellung, das nach dem unter Punkt A genannten Datum eingereicht wird, wird es der zuständigen Behörde unmöglich machen, eine Antwort zu übermitteln, und wird daher als TARDIVA betrachtet. D. Bitten um Klarstellungen sind an SEAP (www.e-licitatie.ro) zu richten.
https://www.e-licitatie.ro
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