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Wartung, Findung/Diagnose, Einstellung und Reparatur von Schneefräsen FRESIA - Ausschreibungen der EU
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Wartung, Findung/Diagnose, Einstellung und Reparatur von Schneefräsen FRESIA

  • Veröffentlicht
    10/09/2025
  • Frist
    14/10/2025
  • Öffnung der Angebote
    14/10/2025
  • Heute
    26/05/2026
Status
Keine Einreichungen mehr möglich
Art des Auftrags
Services
Neuausschreibung
No
Käufer
COMPANIA NATIONALA DE ADMINISTRARE A INFRASTRUCTURII RUTIERE S.A.
Erfüllungsort
NUTS code: Mehrere Erfüllungsorte
Standort des Käufers
NUTS code: RO321 Bucureşti
Wirtschaftszweig (Haupt-CPV)
50100000 Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste für Fahrzeuge und zugehörige Ausrüstungen
Geschätzter Gesamtauftragswert (ohne MwSt.)
3,491,452.80 RON
Endgültiger Gesamtauftragswert (ohne MwSt.)
Nicht verfügbar
Referenznummer der Ausschreibung
16054368/2025/3307/S1+2
Beschreibung

Zu erwerbende Dienstleistungen: „Wartungsleistungen, Feststellung/Diagnose, Anpassung und Reparatur von Schneemühlen FRESIA“ Auftragswert = 3 491 452,80 RON ohne MwSt., davon 317 404,80 RON ohne MwSt. DURCHFÜHRUNGSRESERVIERUNG: der vom öffentlichen Auftraggeber zugeteilte Festbetrag, aus dem die Werte der nicht in Anhang 1 aufgeführten zusätzlichen Ersatzteilmengen und der damit verbundenen Arbeitskraft abgerechnet werden können. A. Gemäß Artikel 160 Absatz 1 des Gesetzes 98/2016 hat jeder Wirtschaftsteilnehmer, der an einer Teilnahme am Vergabeverfahren interessiert ist, das Recht, Klarstellungen/zusätzliche Informationen in Bezug auf die Vergabedokumentation zu verlangen: - die erste Frist beträgt 26 Tage vor Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote; - die zweite Frist beträgt 18 Tage vor Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote. B. Gemäß Artikel 160 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 98/2016 setzt der öffentliche Auftraggeber zwei Fristen fest, innerhalb derer er auf alle Ersuchen um Klarstellungen/zusätzliche Informationen klar und vollständig reagieren muss: - die erste Frist beträgt 20 Tage vor Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote; - die zweite Frist beträgt 12 Tage vor Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote. Abhängig von der Komplexität der von den Wirtschaftsteilnehmern eingereichten Klarstellungsersuchen, für die die Antworten zu der oben genannten ersten Frist veröffentlicht werden sollten, behält sich der öffentliche Auftraggeber das Recht vor, die Antworten auf diese Klarstellungen zu der in der Vergabedokumentation festgelegten zweiten Frist zu veröffentlichen. Die Fristen für die Beantwortung der Klarstellungen wurden so festgelegt, dass den Wirtschaftsteilnehmern eine angemessene Frist für die Analyse der Zuschlagsunterlagen und anschließend für die Erstellung der Angebote im Lichte der Antworten des öffentlichen Auftraggebers eingeräumt würde. C. Jedes Ersuchen um Klarstellung, das nach dem unter Punkt A genannten Datum eingereicht wird, wird es der zuständigen Behörde unmöglich machen, eine Antwort zu übermitteln, und wird daher als TARDIVA betrachtet. D. Bitten um Klarstellungen sind an SEAP (www.e-licitatie.ro) zu richten.

Einreichungsmethode
Elektronisch über:
https://www.e-licitatie.ro
Form, in der die Angebote einzureichen sind
Elektronische Einreichung: erforderlich
https://www.e-licitatie.ro
Informationen über einen öffentlichen Auftrag, eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Nicht verfügbar
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Datum)
14/10/2025 14:00
Vergabemethode
Pretul ofertei
Geschätzter Wert
3,491,452.80 RON
Endgültiger Auftragswert
Nicht verfügbar
Auftragsvergabe
Nicht verfügbar
Vorinformation
Auftrag
Vergabe
Footnote - legal notice

Der auf dieser Seite veröffentlichte Inhalt ist ausschließlich als zusätzliche Informationsquelle gedacht und entfaltet keinerlei Rechtswirkung. Die Organe der Union übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Die amtlichen Fassungen der jeweiligen Ausschreibungsbekanntmachungen sind in der Ergänzung zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und in TED verfügbar. Diese amtlichen Texte sind über die Links auf dieser Seite unmittelbar zugänglich. Weitere Informationen sind der Bekanntmachung über die Erklärbarkeit und Haftung des öffentlichen Auftragswesens zu entnehmen.