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Angekündigt29/01/2024
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Veröffentlicht27/11/2024
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Frist12/12/2024
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Öffnung der Angebote12/12/2024
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Vergeben24/12/2024
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Heute06/10/2026
Hilfsprogramme
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WRRL in Zamość:Kraftstoffversorgung 2025
Note: Nicht alle Informationen für dieses Verfahren wurden erfolgreich berechnet. Weitere Einzelheiten finden Sie in den verlinkten Dokumenten.
3. Lieferbedingungen: a) Tanken von Fahrzeugen und Einkauf von Verbrauchsmaterialien - bargeldlos an der Tankstelle des Auftragnehmers. b) Standort der Tankstelle: - Aufgabe Nr. 1 - in der Stadt Biłgoraj - Aufgabe Nr. 2 - in der Stadt Józefów - Aufgabe Nr. 3 - in der Stadt Zamość c) Ausgabe eines Fahrers nach jeder Betankung eines Dokuments, das die Tatsache bestätigt, dass Kraftstoff für ein Dienstfahrzeug oder Ausrüstung und Verbrauchsmaterialien genommen wurde, mit: Tankkartennummer, Uhrzeit, Datum der Ausführung des oben genannten mit Bestätigung der Betankung oder des Kaufs in der Roadcard/Tagesbericht. d) Der Besteller ermöglicht die Registrierung und Abrechnung von gesammelten Kraftstoffen und Verbrauchsmaterialien unter Verwendung von Mikroprozessor-Tankkarten, sofern ihre Verwendung den Bestimmungen des Vertrags entspricht und der Besteller keine zusätzlichen Kosten im Zusammenhang mit ihrer Ausgabe und ihrem Betrieb trägt. e) Kraftstoffe müssen die Anforderungen der Verordnung des Ministers für Klima und Umwelt vom 26. Juni 2024 über Qualitätsanforderungen an flüssige Kraftstoffe (Gesetzblatt Nr. U von 2024, Punkt 1018). 4. Der Auftragnehmer erhält eine Vergütung für die tatsächlich gelieferten Mengen. 5. Die Bestellung muss in Übereinstimmung mit der Beschreibung des Auftragsgegenstands erfolgen. 6. Gemäß Art. 1 des Vergabegesetzes wurde in Lose unterteilt, da die Straßenkreisläufe voneinander entfernt sind (es ist ungefähr die kürzest mögliche Zeit für das Fahrzeug, um die Tankstelle zu erreichen). Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert die Möglichkeit der Einreichung von Teilangeboten, der Auftragnehmer kann ein Angebot für eine oder mehrere der von ihm ausgewählten Aufgaben einreichen: Aufgabe Nr. 1 – Lieferung flüssiger Kraftstoffe und Verbrauchsmaterialien für Fahrzeuge und Betriebsmittel – Straßenbezirk Biłgoraj, Aufgabe Nr. 2 – Lieferung flüssiger Kraftstoffe und Verbrauchsmaterialien für Fahrzeuge und Betriebsmittel – Straßenbezirk Józefów, Aufgabe Nr. 3 – Lieferung flüssiger Kraftstoffe und Verbrauchsmaterialien für Fahrzeuge und Betriebsmittel – Straßenbezirk Zamość. 7. Wird die Beschreibung des Auftragsgegenstands durch Normen beschrieben, so lässt der öffentliche Auftraggeber Lösungen zu, die den beschriebenen gleichwertig sind, wobei davon auszugehen ist, dass jeder Bezugnahme auf die technischen Spezifikationen und Normen die Angabe „oder gleichwertig“ beigefügt ist. 8. Der Vertragsgegenstand wird in der in Art. 1 Nummer 2 und Absatz. 3 des PPL-Gesetzes. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert Lösungen, die den beschriebenen gleichwertig sind, sofern der Auftragnehmer im Angebot insbesondere anhand der in den Artikeln 104 bis 107 genannten Nachweise nachweist, dass die vorgeschlagenen Lösungen die in der Beschreibung des Auftragsgegenstands genannten Anforderungen in gleichwertigem Umfang erfüllen. 9. Der Besteller gestattet die Lieferung von flüssigen Brennstoffen, die die Anforderungen erfüllen, die nicht in der Verordnung des Ministers für Klima und Umwelt vom 26. Juni 2024 (Gesetzblatt von 2024, Nr. U 2024 poz.1018), während die darin enthaltenen Parameter mindestens den Anforderungen der oben genannten Verordnung entsprechen müssen. 10. Der öffentliche Auftraggeber gemäß Art. 1 des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen wird zunächst die Angebote prüfen und bewerten und dann eine qualitative Auswahl des Auftragnehmers treffen, dessen Angebot die höchste Bewertung erhielt, und zwar in Bezug auf das Fehlen von Ausschlussgründen und die Einhaltung der Bedingungen für die Teilnahme an dem Verfahren. 11. Gemäß Artikel 433 Absatz 4 des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen weist der öffentliche Auftraggeber darauf hin, dass a) Für Aufgabe 1 beträgt der Mindestbetrag der Leistung gemäß Abschnitt IV.2.1 15 %, b) für Aufgabe 2 beträgt der Mindestbetrag der Leistung gemäß Abschnitt IV.2.2 15 %, c) für Aufgabe 3 beträgt der Mindestbetrag der Leistung gemäß Abschnitt IV.2.3 15 %. 12. Es ist möglich, das Verfahren aufgrund der Nichtzuweisung von Mitteln zur Finanzierung des Vertrags zu annullieren. Gemäß Artikel 257 des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen kann der öffentliche Auftraggeber das Vergabeverfahren annullieren, wenn ihm die öffentlichen Mittel, die der öffentliche Auftraggeber zur Finanzierung des gesamten Auftrags oder eines Teils davon bereitstellen wollte, nicht gewährt wurden. Personen, die befugt sind, mit Auftragnehmern zu kommunizieren: 1. Technischer Teil – Ewa Baran und Mirosław Dziura – Tel. 84 638 66 39 Ausschreibungsfrist 1.Der Auftragnehmer ist bis zum 01.03.2025 an das Angebot gebunden.
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