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Italien-Florenz: Flughafengeräte - Ausschreibungen der EU
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Italien-Florenz: Flughafengeräte

  • Veröffentlicht
    17/03/2023
  • Frist
    08/05/2023
  • Vergeben
    20/09/2023
  • Heute
    05/09/2026
Status
Vergeben
Art des Auftrags
Supplies
Neuausschreibung
No
Käufer
TOSCANA AEROPORTI S.P.A.
Erfüllungsort
NUTS code: ITI14 Firenze
Standort des Käufers
NUTS code: IT Italia
Wirtschaftszweig (Haupt-CPV)
34960000 Flughafengeräte
Geschätzter Gesamtauftragswert (ohne MwSt.)
1,000,000.00 EUR
Endgültiger Gesamtauftragswert (ohne MwSt.)
832,000.00 EUR
Referenznummer der Ausschreibung
Nicht verfügbar
Beschreibung

Fornitura, installazione e manutenzione degli Entry-Exit System (EES) presso gli Aeroporti “A. Vespucci” di Firenze e “G. Galilei” di Pisa

Einreichungsmethode
Elektronisch über:
https://www.toscana-aeroporti.com/home/business/bandi-di-gara/procedure-di-gara-telematiche.html
Form, in der die Angebote einzureichen sind
Submission for all lots
Informationen über einen öffentlichen Auftrag, eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Nicht verfügbar
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Datum)
Verknüpfte Dokumente auf Details prüfen
Erfüllungsort
Vergabemethode
The most economic tender
Geschätzter Wert
1,000,000.00 EUR
Endgültiger Auftragswert
832,000.00 EUR
Auftragsvergabe
Offizielle Bezeichnung: RTI INDRA ITALIA SPA – NET STUDIO SPA
Postanschrift:
Ort: Roma
Postleitzahl:
Land: ITA

Offizielle Bezeichnung: Net Studio Spa
Postanschrift:
Ort: Prato
Postleitzahl:
Land: ITA
Vorinformation
Auftrag
Vergabe
Footnote - legal notice

Der auf dieser Seite veröffentlichte Inhalt ist ausschließlich als zusätzliche Informationsquelle gedacht und entfaltet keinerlei Rechtswirkung. Die Organe der Union übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Die amtlichen Fassungen der jeweiligen Ausschreibungsbekanntmachungen sind in der Ergänzung zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und in TED verfügbar. Diese amtlichen Texte sind über die Links auf dieser Seite unmittelbar zugänglich. Weitere Informationen sind der Bekanntmachung über die Erklärbarkeit und Haftung des öffentlichen Auftragswesens zu entnehmen.