-
Veröffentlicht16/01/2026
-
Frist20/02/2026
-
Öffnung der Angebote20/02/2026
-
Heute01/08/2026
Hilfsprogramme
- Weist auf Text hin, der automatisch in Ihre Dialogsprache übersetzt wurde
Lieferung von medizinischen Einweggeräten
1. Gegenstand des Vertrags ist: Lieferung von medizinischen Einweggeräten: Der Auftrag besteht aus 28 Teilen. 2. Ausführliche Beschreibungen des Vertragsgegenstandes, einschließlich Beschreibungen der Mindestanforderungen, sind in den Anhängen Nr. 1.2 - 1.29 des Angebotsformulars enthalten. 3. Der öffentliche Auftraggeber gestattet es dem Auftragnehmer, die Ausführung eines Teils des Vertrags Unterauftragnehmern zu übertragen (mit denen er einen Unterauftrag im Sinne von Art. 27 S.p. In diesem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, in seinem Angebot die Teile des Vertrags (Anwendungsbereich) anzugeben, die er Unterauftragnehmern zu übertragen beabsichtigt, und vom Auftragnehmer die vollständigen Namen und Daten der Unterauftragnehmer anzugeben. Beauftragt der Auftragnehmer einen Unterauftragnehmer mit der Vertragserfüllung, haftet er für die Handlungen und Unterlassungen einer solchen Einrichtung. Der Auftragnehmer muss in der SEDZ in Teil II Abschnitt D angeben, welche Lose er an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt, und, falls bereits bekannt, die Unternehmen der Unterauftragnehmer angeben. 4. Der Vertragsgegenstand muss in Übereinstimmung mit den geltenden polnischen Normen und anderen gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt werden, die die Anforderungen in Bezug auf Ergonomie, Sicherheit und angemessene Qualität regeln. 5. Der Vertragsgegenstand muss gemäß den für Krankenhäuser geltenden Vorschriften in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden. 6. Die Einreichung von Teilangeboten ist zulässig. Anzahl der Teile: 28. Angebote oder Teilnahmeanträge können eingereicht werden in Bezug auf: alle Teile. Angebote, die nicht alle Bestandteile des Auftragsgegenstands innerhalb eines bestimmten Loses abdecken, werden abgelehnt. 7. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftrag zu den in der FTZ und dem Angebot beschriebenen Bedingungen auszuführen. 8. Erfüllungsort des Vertrages: Sitz des Bestellers Namysłowskie Centrum Zdrowia Sp. z o.o., ul. Oleśnicka 4, 46-100 Namysłów – (Krankenhausapotheke). 9. Die Auftragnehmer sind dafür verantwortlich, die FHZ und ihre Anhänge, alle während der Ausschreibungsfrist vorgenommenen Änderungen der FHZ sorgfältig zu kennen und zuverlässige Informationen über die verschiedenen Bedingungen und Verpflichtungen zu erhalten, die sich in irgendeiner Weise auf die Summe oder den Inhalt des Angebots oder die Ausführung der Lieferungen auswirken können. 10. Auftragnehmer, die Angebote einreichen, sind verpflichtet, sich mit den in Polen geltenden einschlägigen Gesetzen, Rechtsakten und Vorschriften vertraut zu machen, die sich in irgendeiner Weise auf Maßnahmen auswirken oder beziehen können, die im Zusammenhang mit dem Angebot und nach der Unterzeichnung des Vertrags ergriffen wurden. 11. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Lieferung absolut und fristgerecht abzuschließen. 12. Der öffentliche Auftraggeber sieht die Anwendung des Optionsrechts vor. Während der Vertragslaufzeit behält sich der Besteller das Wahlrecht vor, das das Recht einschließt, die Menge jedes Sortimentsartikels zu Einheitspreisen und zu den sich aus den Bestimmungen des Vertrags ergebenden Bedingungen um 10% zu erhöhen. Der Besteller ist nicht verpflichtet, von seinem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Der öffentliche Auftraggeber kann das Optionsrecht teilweise oder schrittweise ausüben, bis der maximale Umfang des Vertrags unter Berücksichtigung der Ausübung des Optionsrechts erreicht ist. Die Lieferbedingungen, die unter das Optionsrecht fallen, entsprechen den Lieferbedingungen, die unter den Basisvertrag fallen.
www.ezamowienia.gov.pl
www.ezamowienia.gov.pl
Der auf dieser Seite veröffentlichte Inhalt ist ausschließlich als zusätzliche Informationsquelle gedacht und entfaltet keinerlei Rechtswirkung. Die Organe der Union übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Die amtlichen Fassungen der jeweiligen Ausschreibungsbekanntmachungen sind in der Ergänzung zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und in TED verfügbar. Diese amtlichen Texte sind über die Links auf dieser Seite unmittelbar zugänglich. Weitere Informationen sind der Bekanntmachung über die Erklärbarkeit und Haftung des öffentlichen Auftragswesens zu entnehmen.