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Lieferung einer Reihe von Pflanzenelementen für die organische Synthese - Ausschreibungen der EU
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Lieferung einer Reihe von Pflanzenelementen für die organische Synthese

  • Veröffentlicht
    31/10/2025
  • Frist
    13/11/2025
  • Öffnung der Angebote
    13/11/2025
  • Vergeben
    12/12/2025
  • Heute
    22/08/2026
Status
Vergeben
Art des Auftrags
Supplies
Neuausschreibung
No
Käufer
Sieć Badawcza Łukasiewicz - Instytut Przemysłu Organicznego
Erfüllungsort
NUTS code: Mehrere Erfüllungsorte
Standort des Käufers
NUTS code: PL911 Miasto Warszawa
Wirtschaftszweig (Haupt-CPV)
42900000 Maschinen für allgemeine und besondere Zwecke
Geschätzter Gesamtauftragswert (ohne MwSt.)
Nicht verfügbar
Endgültiger Gesamtauftragswert (ohne MwSt.)
1,199,000.00 PLN
Referenznummer der Ausschreibung
CRZP/IPO/FA/43/2025
Beschreibung

1. Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung einer Reihe von Elementen der Anlage für die organische Synthese in Form eines 50-l-Reaktors mit Ausrüstung, zweier 100-l-Reaktoren mit Ausrüstung, einer Vorrichtung zur Neutralisierung toxischer Gase (Scrubber), einer Ölvakuumpumpe, einer Filtrationspumpe, zweier Temperaturkontrollsysteme, zusätzlicher Ausrüstung sowie deren Installation und Schulung des Personals des öffentlichen Auftraggebers. 2. Eine detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstands ist in Anhang Nr. 1 der FHZ (Beschreibung des Auftragsgegenstands – „OPZ“) und Anhang Nr. 7 der FHZ (Vertragsentwurf – „PPU“) enthalten. 3. Beschreibung des Auftragsgegenstands auf der Grundlage des Gemeinsamen Vokabulars für öffentliche Aufträge (CPV): 42900000-5 - Maschinen, Apparate und Geräte zum Filtern oder Reinigen von Flüssigkeiten 42912000-2 - Maschinen, Apparate und Geräte zum Filtern oder Reinigen von Flüssigkeiten 42122500-5 - Laborpumpen und Zubehör Der öffentliche Auftraggeber teilt den Auftrag nicht in Lose auf und erlaubt daher nicht die Einreichung von Teilangeboten. Begründung: Der Vertrag ist vollständig auf die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen im Sinne von Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zugeschnitten. Zweck des Vertrags ist die Bereitstellung eines umfassenden und kompatiblen Satzes organischer Synthesegeräte, einschließlich Glasreaktoren mit Ausrüstung, Hilfsausrüstung, Gasneutralisationssystem, Vakuumpumpe, Filtrationssystemen und Temperaturkontrollsystemen, sowie die Installation und Schulung des Personals des öffentlichen Auftraggebers. Die fehlende Aufteilung des Vertrags in Teile reduziert das Risiko technologischer Inkompatibilität zwischen den einzelnen Elementen des Sets und vereinfacht den Umsetzungsprozess - von der Lieferung über die Installation bis hin zur Inbetriebnahme und Schulung. Die Notwendigkeit, die Tätigkeiten der verschiedenen Auftragnehmer zu koordinieren, entfällt, was zu zusätzlichen Kosten, organisatorischen Schwierigkeiten und dem Risiko von Verzögerungen bei der Umsetzung führen könnte. Aufgrund des Grundsatzes der rationellen Mittelverwendung durch den öffentlichen Auftraggeber und der Notwendigkeit, die volle Verantwortung eines Auftragnehmers für das ordnungsgemäße Funktionieren des gesamten Systems zu behalten, ist die Aufteilung des Auftrags in Lose sinnlos. 5. Bezieht sich der öffentliche Auftraggeber bei der Beschreibung des Auftragsgegenstands auf Normen, technische Bewertungen, technische Spezifikationen und technische Bezugssysteme gemäß Art. 2 und den Mund. 3 des PPL-Gesetzes sind Lösungen zulässig, die den beschriebenen gleichwertig sind. Jeder in der FHZ eingetragene Satz, der sich auf Normen, technische Bewertungen, technische Spezifikationen und technisches Bezugssystem bezieht, ist mit der beiliegenden Anmerkung "oder gleichwertig" zu lesen. 6. Erscheinen in der Beschreibung des Vertragsgegenstandes Hinweise auf Marken, Patente oder Herkunft, so sind diese nach Art. 5-6 des Vergabegesetzes, dass dies durch die Besonderheit des Vertragsgegenstands gerechtfertigt ist und der Arbeitgeber den Vertragsgegenstand nicht hinreichend genau beschreiben kann. Unter diesen Umständen gestattet der Besteller die Möglichkeit, gleichwertige Lösungen im Angebot vorzulegen, wobei darauf hingewiesen wird, dass die Mindestanforderungen, die gleichwertige Lösungen erfüllen müssen, Anforderungen (Funktionalität) sind, die den in der Beschreibung des Vertragsgegenstands angegebenen Parametern (Funktionalität) nicht unterlegen sind. Der Auftragnehmer, der sich auf Lösungen stützt, die den vom Auftraggeber beschriebenen gleichwertig sind, ist verpflichtet nachzuweisen, dass die von ihm angebotenen Lieferungen die vom Auftraggeber festgelegten Anforderungen erfüllen. 7. Gemäß Art. Bezieht sich der Auftragsgegenstand des Auftragnehmers auf Normen, die den in der Beschreibung des Auftragsgegenstands genannten Normen, technischen Bewertungen, technischen Spezifikationen und technischen Bezugssystemen gleichwertig sind, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Angebot die betreffenden Nachweise vorzulegen, mit denen bestätigt wird, dass die vorgeschlagenen Lösungen die in der Beschreibung des Auftragsgegenstands genannten Anforderungen (Funktionalität) in gleichwertiger Weise erfüllen. 8. Der öffentliche Auftraggeber behält sich nicht die Verpflichtung des Auftragnehmers vor, Schlüsselaufgaben persönlich zu erfüllen. 9. Der öffentliche Auftraggeber lässt die Einreichung von Varianten nicht zu. 10. Der öffentliche Auftraggeber sieht den Abschluss eines Rahmenvertrags nicht vor. 11. Der öffentliche Auftraggeber sieht keine Auswahl eines Angebots über eine elektronische Auktion vor. 12. Der öffentliche Auftraggeber sieht vorbehaltlich des Artikels 261 des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen keine Erstattung der Kosten für die Teilnahme am Verfahren vor. 13. Der öffentliche Auftraggeber sieht die in Art. 1 uPzp. 14. Der Besteller gestattet nicht die Abgabe von Angeboten in Form von elektronischen Katalogen oder die Aufnahme elektronischer Kataloge in das Angebot. 15. Der öffentliche Auftraggeber sieht keine Möglichkeit zur Vergabe von Aufträgen im Sinne von Art. 1 Nr. 8 des Vergabegesetzes 16. Finanzierungsquelle: Der Vertrag wird durch externe Mittel aus einem gezielten Zuschuss kofinanziert. 17. Gemäß Art. 257 Abs. 1 des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen sieht der öffentliche Auftraggeber die Möglichkeit vor, das Vergabeverfahren zu annullieren, wenn ihm die öffentlichen Mittel, die der öffentliche Auftraggeber zur Finanzierung des gesamten Auftrags oder eines Teils davon bereitstellen wollte, nicht zugewiesen wurden.

Einreichungsmethode
Elektronisch über:
https://bsskancelaria.ezamawiajacy.pl
Form, in der die Angebote einzureichen sind
Elektronische Einreichung: erforderlich
https://bsskancelaria.ezamawiajacy.pl
Informationen über einen öffentlichen Auftrag, eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Nicht verfügbar
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Datum)
13/11/2025 10:30
Vergabemethode
Ulepszone parametry
Geschätzter Wert
Nicht verfügbar
Endgültiger Auftragswert
1,199,000.00 PLN
Auftragsvergabe
Offizielle Bezeichnung: Labo24 Sp. z o.o.
Postanschrift:
Ort: Gliwice
Postleitzahl: 44-100
Land:
Vorinformation
Auftrag
Vergabe
Footnote - legal notice

Der auf dieser Seite veröffentlichte Inhalt ist ausschließlich als zusätzliche Informationsquelle gedacht und entfaltet keinerlei Rechtswirkung. Die Organe der Union übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Die amtlichen Fassungen der jeweiligen Ausschreibungsbekanntmachungen sind in der Ergänzung zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und in TED verfügbar. Diese amtlichen Texte sind über die Links auf dieser Seite unmittelbar zugänglich. Weitere Informationen sind der Bekanntmachung über die Erklärbarkeit und Haftung des öffentlichen Auftragswesens zu entnehmen.