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Veröffentlicht07/05/2026
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Frist12/06/2026
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Öffnung der Angebote12/06/2026
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Vergeben07/08/2026
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Heute09/08/2026
Hilfsprogramme
- Weist auf CPV-Codes hin, die aus dem Text des Verfahrens abgeleitet wurden
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Wartung, Reparatur und Austausch von Klimaanlagen, die in den Einrichtungen der 1. und 2. Linie der Warschauer U-Bahn in den Jahren installiert wurden: 2026 - 2028
1. Gegenstand der Bestellung ist die Dienstleistung berechtigt „Instandhaltung, Reparatur und Austausch von Klimaanlagen, die in den Jahren in den Anlagen der Linien I und II der Warschauer U-Bahn installiert wurden: 2026–2028“. 2. Der Gegenstand des Ordens umfasst zwei Aufgaben, nämlich: – Aufgabe Nr. 1 – Wartung, Reparatur und Austausch von Klimaanlagen, die in U-Bahn-Einrichtungen im Abschnitt A01:A23TO installiert sind, – Aufgabe Nr. 2 – Wartung und Reparatur von Klimaanlagen, die in U-Bahn-Einrichtungen im Abschnitt A01:A23TO installiert sind: C04TO:C21TO. 3. Der öffentliche Auftraggeber gestattet die Einreichung von Teilangeboten. Der Auftragnehmer kann ein Angebot für zwei Aufgaben oder für eine ausgewählte Aufgabe einreichen, sofern der Umfang des Angebots alle Bestandteile einer bestimmten Aufgabe umfassen muss. 4. Die Gewährleistungsfrist und die Gewährleistungsfrist sind in ST (Anhang Nr. 1 zur FTZ) und im Vertragsmodell (Anhang Nr. 2 zur FTZ) festgelegt. 5. Eine detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstands (insbesondere der technischen Voraussetzungen für die Ausführung des Auftragsgegenstands) ist im ST (Anlage Nr. 1 zum FTZ) enthalten. 6. Der Gegenstand des Auftrags wird in Übereinstimmung mit der Dokumentation des Verfahrens durchgeführt, d.h.: FHZ und ihre Anhänge, insbesondere ST und das Musterabkommen (Anhang 2 der FHZ). 7. Der öffentliche Auftraggeber gemäß Art. 1 des PPL-Gesetzes eine Beschäftigung auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags im Sinne des Arbeitsgesetzbuches vom 26. Juni 1974 (Gesetzblatt 1974, Nr. U. Posten 2025 277 in der geänderten Fassung) durch den Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer Personen (Servicetechniker), die die unter den Nummern 2.1, 2.2 und 2.3 des ST (Anhang Nr. 1 der SWZ) genannten Tätigkeiten ausführen, die in direktem Zusammenhang mit der Wartung, Reparatur und dem Austausch von Klimaanlagen stehen. 8. Damit sich interessierte Auftragnehmer mit dem Ort der Erbringung der Dienstleistung vertraut machen können, organisiert der öffentliche Auftraggeber zu dem in der FHZ angegebenen Datum und Ort eine Sitzung der Auftragnehmer (örtliche Kontrolle). Während der Vor-Ort-Prüfung haben interessierte Auftragnehmer die Möglichkeit, sich mit repräsentativen Standorten für die Installation von Geräten auf den U-Bahn-Linien I und II in Warschau vertraut zu machen. Da der Grundsatz der Gleichbehandlung der Auftragnehmer gewahrt werden muss, sollten alle während der Sitzung formulierten Fragen gemäß den in der FHZ festgelegten Regeln gemeldet werden. Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, dass die Teilnahme an der Vor-Ort-Prüfung eine Option und keine Verpflichtung des Auftragnehmers ist. Die Einreichung eines Angebots ohne Vor-Ort-Besuch des Auftragnehmers führt nicht zur Ablehnung des Angebots auf der Grundlage der in Artikel 226 Absatz 2 genannten Bedingung. 1 Nr. 18 des PPL-Gesetzes.
https://postepowania.metro.waw.pl/servlet/HomeServlet
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