-
Vergeben03/04/2024
-
Heute07/10/2026
Hilfsprogramme
- Weist auf CPV-Codes hin, die aus dem Text des Verfahrens abgeleitet wurden
- Weist auf Text hin, der automatisch in Ihre Dialogsprache übersetzt wurde
Volllinienlabor WSG (Genomsequenzierung) und zugehörige Verbrauchsmaterialien
Note: Nicht alle Informationen für dieses Verfahren wurden erfolgreich berechnet. Weitere Einzelheiten finden Sie in den verlinkten Dokumenten.
Der öffentliche Auftraggeber verfolgt den Erwerb eines vollständigen WSG-Labors (Genomsequenzierung) und zugehöriger Verbrauchsmaterialien, indem er ein offenes Ausschreibungsverfahren mit dem Abschluss eines 2-monatigen Liefervertrags mit dem erfolgreichen Bieter anwendet. Der öffentliche Auftraggeber reagiert am 11. Tag vor Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote klar und vollständig auf alle Ersuchen um Klarstellung, soweit diese innerhalb der festgelegten Frist eingereicht werden. Anzahl der Tage, bis zu denen Klarstellungen vor Ablauf der Frist für die Einreichung von Angeboten/Anträgen angefordert werden können: 18 Tage. Das Verfahren zur Vergabe des öffentlichen Auftrags wird im Rahmen dieser aufschiebenden Klausel eingeleitet, in dem Sinne, dass der Abschluss des öffentlichen Auftrags von der Zuweisung von Haushaltsmitteln für diesen Zweck abhängt, wenn das vom Gesundheitsministerium im Rahmen des EWR-Finanzmechanismus 2014-2021 finanzierte Projekt „Stärkung der Tuberkulosebekämpfung in Rumänien durch die Umsetzung der WHO END TB-Strategie 2016-2020“, Vertrag Nr. 1698/29.04.2020, finanziert wird, der im Rahmen des EWR-Finanzmechanismus 2014-2021 mit den Bestimmungen über die Verpflichtung von Ausgaben aus den unter die Rechtsvorschriften über öffentliche Finanzen fallenden Haushaltsmitteln in Einklang steht. In Anbetracht der Bestimmungen des Gesetzes 98/2016 über das öffentliche Auftragswesen und des Regierungsbeschlusses Nr. 395/2016 in der später geänderten und ergänzten Fassung legt der öffentliche Auftraggeber fest, dass er den Vertrag mit dem erfolgreichen Bieter nur insoweit abschließen wird, als die für den Kauf erforderlichen Mittel durch Zuweisung von Haushaltsmitteln zu diesem Zweck gesichert werden. Werden die Haushaltsmittel aus welchen Gründen nicht für einen Zeitraum von drei Monaten ab dem Datum der Billigung des Berichts über das Vergabeverfahren zugewiesen, so wird das Vergabeverfahren automatisch annulliert, sofern keine andere Finanzierungsquelle gemäß Artikel 212 Absatz 1 Buchstabe c des Gesetzes 98/2016 in der später geänderten und ergänzten Fassung vorliegt. Die Bieter im Rahmen dieses Verfahrens gehen davon aus, dass der öffentliche Auftraggeber im Falle einer Annullierung des Vergabeverfahrens unabhängig von seiner Art und unabhängig davon, ob dem öffentlichen Auftraggeber mitgeteilt wurde, dass ein solcher Schaden vorliegt, nicht für Schäden haftbar gemacht werden kann. Die Bieter in diesem Verfahren akzeptieren die Anwendung der oben genannten besonderen Bedingungen/Auftragsklausel und übernehmen die volle Haftung für etwaige Schäden, die sie in der beschriebenen Situation erleiden könnten. Die maximale Geltungsdauer der Aussetzungsklausel beträgt 3 Monate, so dass, wenn die Bedingung für die Unterzeichnung des Finanzierungsvertrags nicht erfüllt ist, das Vergabeverfahren annulliert wird.“
38000000 - Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
33110000 - Bildgebungsausrüstung für medizinische, zahnärztliche und tiermedizinische Anwendungen
33000000 - Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
33100000 - Medizinische Geräte
Der auf dieser Seite veröffentlichte Inhalt ist ausschließlich als zusätzliche Informationsquelle gedacht und entfaltet keinerlei Rechtswirkung. Die Organe der Union übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Die amtlichen Fassungen der jeweiligen Ausschreibungsbekanntmachungen sind in der Ergänzung zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und in TED verfügbar. Diese amtlichen Texte sind über die Links auf dieser Seite unmittelbar zugänglich. Weitere Informationen sind der Bekanntmachung über die Erklärbarkeit und Haftung des öffentlichen Auftragswesens zu entnehmen.