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Vergeben29/01/2026
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Heute08/04/2026
Hilfsprogramme
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„Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Gewährleistung von Möbeln für einen Schulungsraum, einen Diskussionsraum, ein Amphitheater und einen Lagerraum für den Bau eines MINT-Zentrums in der Grundschule Hristo Botev in Rakovski nach dem Verfahren der Aufbau- und Resilienzfazilität BG-RRP-1.015 „STEM SCIENTIFIC ENVIRONMENT“ des Nationalen Aufbau- und Resilienzplans der Republik Bulgarien“
Gemäß Art. 79 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen führt die Grundschule „Hristo Botev“ in Rakovski ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung durch, um einen Auftragnehmer für einen öffentlichen Auftrag zu benennen für: „Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Gewährleistung von Möbeln für einen Schulungsraum, einen Diskussionsraum, ein Amphitheater und einen Lagerraum für den Bau eines MINT-Zentrums in der Grundschule Hristo Botev in Rakovski nach dem Verfahren der Aufbau- und Resilienzfazilität BG-RRP-1.015 „STEM SCIENTIFIC ENVIRONMENT“ des Nationalen Aufbau- und Resilienzplans der Republik Bulgarien“. Der öffentliche Auftraggeber vergibt den Auftrag nach diesem Verfahren unter Berücksichtigung der Tatsache, dass er ein offenes Verfahren für Folgendes durchgeführt hat: „Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Gewährleistung von Möbeln, Computerausrüstung und Zubehör per Los für den Bau eines MINT-Zentrums und einer VOSS-Einrichtung an der Grundschule Hristo Botev in Rakovski nach einem Verfahren im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität BG-RRP-1.015 „STEM SCHOOL SERVICE“ im Rahmen des Nationalen Aufbau- und Resilienzplans der Republik Bulgarien, der mit Beschluss nach Artikel 22 Absatz 1 des ZOP mit № F729929, veröffentlicht am 14. August 2025, eröffnet wurde. Auftragsbekanntmachung mit № F729961, veröffentlicht am 14.8.2025 (Nummer in ROP 03202-2025-0004) und gemäß dem in Kraft getretenen Beschluss № D49310033 des öffentlichen Auftraggebers vom 17.10.2025 wurde das Verfahren in dem Teil des Loses № 1 eingestellt: „Möbel für einen Studienraum, einen Diskussionsraum, ein Amphitheater und ein Repository“, da ein einziges Angebot eingereicht wurde und als „ungeeignet“ definiert wurde und zum Zeitpunkt der ursprünglichen Durchführung des Verfahrens nicht für die Teilnahme des öffentlichen Auftraggebers in Frage kam, wurde festgestellt, dass alle im Rahmen des Loses № 1 eingereichten Angebote unzureichend waren und die ursprünglich für diesen Auftrag angekündigten Bedingungen nicht wesentlich geändert wurden. Unter diesen Bedingungen findet Artikel 79 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen Anwendung, wonach der öffentliche Auftraggeber ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung durchführen kann, wenn das ursprünglich eröffnete Verfahren aufgrund unangemessener Angebote beendet wurde und die Bedingungen des ursprünglich angekündigten Auftrags nicht wesentlich geändert wurden. Anmerkung: Eine vollständige Beschreibung des Auftragsgegenstands ist in der Technischen Spezifikation – Anhang № 1 zu den Auftragsunterlagen enthalten.
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