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PL-Pasłęk: Kreditgewährung - Ausschreibungen der EU
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PL-Pasłęk: Kreditgewährung

  • Veröffentlicht
    07/08/2012
  • Frist
    11/09/2012
  • Öffnung der Angebote
    11/09/2012
  • Vergeben
    12/10/2012
  • Heute
    21/10/2026
Status
Vergeben
Art des Auftrags
Services
Neuausschreibung
No
Käufer
Urząd Miejski
Erfüllungsort
NUTS code: Mehrere Erfüllungsorte
Standort des Käufers
NUTS code: Nicht verfügbar
Wirtschaftszweig (Haupt-CPV)
66113000 Kreditgewährung
Geschätzter Gesamtauftragswert (ohne MwSt.)
1,002,064.00 PLN
Endgültiger Gesamtauftragswert (ohne MwSt.)
Nicht verfügbar
Referenznummer der Ausschreibung
BGK.2710.20.2012.GG
Beschreibung

Przedmiotem zamówienia jest usługa polegająca na udzieleniu długoterminowego kredytu bankowego w wysokości 5 387 500,00 PLN z okresem spłaty 36 miesięcy i karencją do 30.4.2014 r.

Einreichungsmethode
Nicht verfügbar
Form, in der die Angebote einzureichen sind
Submission for all lots
Informationen über einen öffentlichen Auftrag, eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Datum)
11/09/2012 10:15
Erfüllungsort
Vergabemethode
Lowest price
Geschätzter Wert
1,002,064.00 PLN
Endgültiger Auftragswert
Nicht verfügbar
Auftragsvergabe
Offizielle Bezeichnung: Konsorcjum: Braniewsko-Pasłęcki Bank Spółdzielczy z siedzibą w Pasłęku – SGB-Bank S.A. w Poznaniu
Postanschrift: Westerplatte 17
Ort: Pasłęk
Postleitzahl: 14-400
Land: POL
Vorinformation
Auftrag
Vergabe
Footnote - legal notice

Der auf dieser Seite veröffentlichte Inhalt ist ausschließlich als zusätzliche Informationsquelle gedacht und entfaltet keinerlei Rechtswirkung. Die Organe der Union übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Die amtlichen Fassungen der jeweiligen Ausschreibungsbekanntmachungen sind in der Ergänzung zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und in TED verfügbar. Diese amtlichen Texte sind über die Links auf dieser Seite unmittelbar zugänglich. Weitere Informationen sind der Bekanntmachung über die Erklärbarkeit und Haftung des öffentlichen Auftragswesens zu entnehmen.