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Veröffentlicht07/07/2023
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Frist31/08/2023
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Heute21/03/2026
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Finnland-Helsinki: Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
Die für ein menschenwürdiges Leben nach § 19 Absatz 1 der Verfassung erforderliche Sorgfalt bedeutet, dass in einer Situation, in der eine Person keinen ständigen Wohnsitz hat und ihre Umstände andernfalls die Bereitstellung einer dringenden Unterkunft oder Unterkunft erfordern, für den Kreis der Wohlfahrtsdienste die Verpflichtung entstehen kann, dringend eine Entscheidung über die Wohn- oder Lebensbedingungen durch die Vermittlung von Wohnungsdienstleistungen gemäß § 21 des Sozialfürsorgegesetzes zu treffen.
Gemäß § 21 des Sozialschutzgesetzes ist eine vorübergehende Unterbringung für eine Person vorgesehen, die aus einem besonderen Grund kurzfristige, dringende Hilfe des Kreises der Wohlfahrtsdienste bei der Anordnung ihrer Unterbringung benötigt.
Der Service wird in den Servicebeschreibungen näher beschrieben.
https://tarjouspalvelu.fi/helsinki?id=460150&tpk=5b001ddd-7380-4f2f-b69d-97cbe92b9444
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