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Umfassende Dienstleistungen u.a. im Bereich Planung, Anschaffung von Sendezeit und Werbeflächen in den Medien - Ausschreibungen der EU
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Umfassende Dienstleistungen u.a. im Bereich Planung, Anschaffung von Sendezeit und Werbeflächen in den Medien

  • Veröffentlicht
    15/05/2026
  • Frist
    20/05/2026
  • Öffnung der Angebote
    20/05/2026
  • Heute
    10/08/2026
Status
Keine Einreichungen mehr möglich
Art des Auftrags
Services
Neuausschreibung
No
Käufer
Naukowa i Akademicka Sieć Komputerowa - Państwowy Instytut Badawczy
Erfüllungsort
NUTS code: Mehrere Erfüllungsorte
Standort des Käufers
NUTS code: PL911 Miasto Warszawa
Wirtschaftszweig (Haupt-CPV)
79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
Geschätzter Gesamtauftragswert (ohne MwSt.)
Nicht verfügbar
Endgültiger Gesamtauftragswert (ohne MwSt.)
Nicht verfügbar
Referenznummer der Ausschreibung
ZZPiZ.2611.15.2026.183.MKR
Beschreibung

1. Vertragsgegenstand ist die Erbringung umfassender Dienstleistungen u.a. in den Bereichen Planung, Kauf von Sendezeit und Werbeflächen in den Medien (TV, Presse, Radio), Außenwerbung, Internet (u.a. Social Media, Podcasts, Vod, Streaming-Dienste, bezahlte Werbung in Suchmaschinen), Kino und atypische Aktivitäten (z.B. Zusammenarbeit mit Influencern, Ambient Marketing, Event Marketing, Druckmaterialien, Realisierung von Rundfunkmaterial, Sonderprojekte von Verlagen, etc.). Der Arbeitgeber führt Werbekampagnen durch: soziale, Informations-, Bildungs- und Werbemaßnahmen, die darauf abzielen, bestimmte Gruppen von Empfängern über laufende Projekte zu informieren, unter anderem in den Bereichen Cybersicherheit, Desinformation, Wissenschaft und Forschung, .pl-Domäne, digitale Bildung, neue Technologien und andere im Zusammenhang mit den Tätigkeiten des Auftraggebers; Im Rahmen der umfassenden Dienstleistung ist der Auftragnehmer verpflichtet, Dienstleistungen (Aufgaben) zu erbringen, die an die derzeit vom öffentlichen Auftraggeber durchgeführten Tätigkeiten und Kampagnen angepasst sind. Materialien, die für die Ausgabe oder Veröffentlichung von Werbeaktivitäten erforderlich sind, werden vom Besteller oder der vom Besteller angegebenen Stelle übertragen; 1) Der Besteller übernimmt die Erfüllung des Vertragsgegenstandes in Höhe von maximal 30 000 000,00 PLN netto während des Zeitraums der Vertragserfüllung. 2) Der Arbeitgeber weist folgende Nettobeträge für den Erwerb von Versorgungsleistungen (zusammen mit der Vergütung des Auftragnehmers - Medienhaus) zu: a) Fernsehen – 12 000 000 PLN +/- 30 % b) Radio – 3 000 000 PLN +/- 30 % c) Presse – 1 500 000 PLN +/- 30 % d) OOH/DOOH – 2 250 000 PLN +/- 30 % e) Internet – 7 500 000 PLN +/- 30 % f) Sondertätigkeiten – 3 750 000 PLN +/- 30 % 3) Der öffentliche Auftraggeber beabsichtigt, mindestens 8 000 000 000 PLN netto für die Ausführung des Auftrags bereitzustellen. 4) In Bezug auf das Optionsrecht sieht der Besteller die Zuweisung von 5 000 000,00 PLN netto für den Erwerb von Versorgungsleistungen (einschließlich der Vergütung des Auftragnehmers – Medienhaus) vor, die im Verhältnis zu dem oben genannten Punkt 2 aufgeteilt und in Kapitel V der SOPZ detailliert spezifiziert werden. 2. Eine detaillierte Beschreibung des Gegenstands der Verordnung ist in Anhang Nr. 1 der FHZ enthalten. 3. Frist für die Ausführung des Vertrags: Der Vertragsgegenstand wird im Grundumfang sukzessive für 30 Monate ab Vertragsschluss bzw. ab Vertragsschluss bis zur Erschöpfung des Werbebudgets, d.h. des in § 9 Abs. 2 Verträge oder nach Ausübung des Optionsrechts § 9 Abs. 3 Verträge, je nachdem, was zuerst eintritt. 4. In Fällen, in denen in der detaillierten Beschreibung des Auftragsgegenstands Marken, Patente, Ursprung, Herkunft oder ein spezifisches Verfahren angegeben sind, das die von einem bestimmten Auftragnehmer erbrachten Produkte oder Dienstleistungen kennzeichnet, was zur Bevorzugung oder Beseitigung bestimmter Auftragnehmer oder Produkte führen würde, bedeutet dies, dass der öffentliche Auftraggeber den Auftragsgegenstand nicht hinreichend genau beschreiben kann und dies durch die Besonderheit des Auftragsgegenstands gerechtfertigt ist. In solchen Fällen sind alle Angaben zu Marken, Patenten, Ursprung, Herkunft oder besonderem Verfahren mit den Worten „oder gleichwertig“ zu lesen. 5. Wird in der Beschreibung des Auftragsgegenstands auf Normen, technische Bewertungen, technische Spezifikationen und Bezugssysteme gemäß Artikel 101 Absatz 1 Buchstaben b und c und c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 Bezug genommen, so ist auf diese Normen, technischen Bewertungen, technischen Spezifikationen und Bezugssysteme Bezug zu nehmen. 1 Nummer 2 und Absatz. 3 des Vergabegesetzes der öffentliche Auftraggeber nach Art. 4 des PPL-Gesetzes erlaubt die Verwendung gleichwertiger Lösungen. Wird in dieser FHZ eine Norm, eine technische Bewertung, eine technische Spezifikation oder ein technisches Referenzsystem angegeben, so wird davon ausgegangen, dass dafür „oder ein gleichwertiges System“ verwendet wird. 6. Unter dem Begriff der gleichwertigen Lösungen versteht der Arbeitgeber eine solche Lösung, die die in der SOPZ festgelegten Bedingungen in gleichem Maße erfüllt. 7. Der Auftragnehmer, der sich auf die vom öffentlichen Auftraggeber beschriebenen gleichwertigen Lösungen beruft, ist verpflichtet, im Angebot insbesondere anhand der in den Artikeln 104-107 des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen genannten Nachweise nachzuweisen, dass die von ihm vorgeschlagenen Lösungen die in der Beschreibung des Auftragsgegenstands genannten Anforderungen in gleichwertigem Maße erfüllen. Nachweise, insbesondere die in den Artikeln 104-107 des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen genannten Nachweise, die bestätigen, dass die vom Auftragnehmer vorgeschlagenen Lösungen die in der Beschreibung des Auftragsgegenstands genannten Anforderungen in gleichwertigem Maße erfüllen, werden nicht ergänzt. 8. Der öffentliche Auftraggeber gestattet keine Verhandlungen, um den Inhalt der auf die Auftragsbekanntmachung hin eingereichten Angebote zu verbessern. 9. Verfahren zur Bewertung der Angebote: Bei der Auswahl des günstigsten Angebots aus den nicht zurückweisungsfähigen Angeboten, die auf die Auftragsbekanntmachung hin eingereicht wurden, orientiert sich der öffentliche Auftraggeber an den Kriterien und ihrer Bedeutung und bewertet die Angebote im Rahmen der Kriterien für die Bewertung der Angebote. Der Auftraggeber vergibt den Auftrag an den Auftragnehmer, dessen Angebot die höchste Punktzahl erhält.

Einreichungsmethode
Elektronisch über:
https://nask.eb2b.com.pl/
Form, in der die Angebote einzureichen sind
Elektronische Einreichung: erforderlich
https://nask.eb2b.com.pl/
Informationen über einen öffentlichen Auftrag, eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Nicht verfügbar
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Datum)
20/05/2026 12:00
Vergabemethode
Cena oferty brutto
Geschätzter Wert
Nicht verfügbar
Endgültiger Auftragswert
Nicht verfügbar
Auftragsvergabe
Nicht verfügbar
Vorinformation
Auftrag
Vergabe
Footnote - legal notice

Der auf dieser Seite veröffentlichte Inhalt ist ausschließlich als zusätzliche Informationsquelle gedacht und entfaltet keinerlei Rechtswirkung. Die Organe der Union übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Die amtlichen Fassungen der jeweiligen Ausschreibungsbekanntmachungen sind in der Ergänzung zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und in TED verfügbar. Diese amtlichen Texte sind über die Links auf dieser Seite unmittelbar zugänglich. Weitere Informationen sind der Bekanntmachung über die Erklärbarkeit und Haftung des öffentlichen Auftragswesens zu entnehmen.