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Veröffentlicht06/12/2023
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Frist23/01/2024
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Heute29/09/2026
Hilfsprogramme
Objektplanung Leistungsbild Freianlagenplanung
Stufenweise Erbringung von Objektplanungsleistungen des Leistungsbildes Freianlagenplanung gemäß § 39 HOAI ab LPH3 bis LPH9. Die Generalsanierung erfolgt im laufenden Schulbetrieb bauabschnittsweise bzw. getrennt nach Bauteilen als Bestandsumbau, bzw. Sanierung mit Neubau (Verwaltung und Betreuung). Der Planungsbeginn LPH 3 ist ab April 2024 beabsichtigt und der Baubeginn Freianlagen ab 2027. Die Freianlagen sind im Anschluss an die Sanierung der Gebäudeteile zu sanieren bzw. herzustellen. Hierzu gehören sämtliche auf dem Grundstück befindlichen Flächen: - Neugestaltung der Schulhöfe unter Einbeziehung der Schulleitung (pädagogisches Konzept): Ein „grünes Klassenzimmer“, d.h. bei trockener Witterung soll Unterricht im Freien stattfinden können. - Unterbringung des Schulhundes (Zwinger) - Die fußläufigen Wege - Mögliche Zufahrten zur Andienung (Lieferdienste für Mensa, sowie Büromaterialien) - Treppenanlagen - KFZ-Abstellflächen - Fahrradabstellflächen - Grünflächen: Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt zum Erhalt der bestehenden Bäume bzw. Kompensationsmaßnahmen für die zu fällenden Bäume
https://www.meinauftrag.rib.de
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