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Veröffentlicht12/09/2025
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Frist16/10/2025
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Öffnung der Angebote16/10/2025
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Vergeben12/12/2025
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Heute25/05/2026
Hilfsprogramme
- Weist auf CPV-Codes hin, die aus dem Text des Verfahrens abgeleitet wurden
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sukzessive Anschaffung von Flüssigkraftstoffen für Dienstwagen in einem bargeldlosen System auf Basis von Flottenkarten
1. Gegenstand des Vertrags ist der sukzessive Kauf von flüssigen Brennstoffen, d. h.: 1. bleifreies Benzin 95 – geschätzt (Richtwert): 4 477 000 Liter 2) unverbleites Benzin 98 – geschätzt (indikativ): 686 000 Liter 3) Dieselkraftstoff – geschätzt (voraussichtlich): 565 000 Liter, also insgesamt 5 728 000 Liter - für Dienstwagen von Einheiten in einem bargeldlosen System auf Basis von Flottenkarten. 2.Bleifreier Otto- und Dieselkraftstoff muss die Anforderungen des zum Zeitpunkt der Vertragserfüllung geltenden nationalen und europäischen Rechts erfüllen, insbesondere das Gesetz vom 25. August 2006 über das System zur Überwachung und Kontrolle der Kraftstoffqualität (Gesetzblatt Nr. Gesetzblatt 2024, Punkt 1209 in der geänderten Fassung) und Durchführungsrechtsakten, einschließlich der Verordnung des Ministers für Klima und Umwelt vom 26. Juni 2024 über Qualitätsanforderungen an flüssige Kraftstoffe (Gesetzblatt Nr. Gesetzblatt 2024, Punkt 1018 in der geänderten Fassung) und Qualitätsnormen für Flüssigbrennstoffe. 3. Die indikative Anzahl der Tankkarten beträgt 850, von denen der Besteller die Ausstellung von „Trägerkarten“ in Höhe von 12 vorsieht. 4. Tankkarten müssen den Kauf von Benzin und Dieselkraftstoff mit dem im Angebot des Auftragnehmers angegebenen Rabatt ermöglichen. Die detaillierte Methode zur Umsetzung des Abkommens auf der Grundlage von Tankkarten ist im Musterabkommen (Anhang 6 der FHZ) festgelegt. 5. Bedingungen für die Ausführung von Transaktionen mit Tankkarten: 1) Zum Zeitpunkt der Verwendung der Tankkarte sollte sich das Fahrzeug an der Tankstelle befinden. Das Betanken kann nur am Tank des Fahrzeugs durchgeführt werden. 2) Der Besteller behält sich das Recht vor, mehrmals am selben Tag eines bestimmten Fahrzeugs auf der Grundlage einer Tankkarte zu tanken. 3) Der Nachweis einer Transaktion ist die Ausstellung eines Dokuments nach dessen Ausführung, auf dessen Grundlage der RECHTSTRÄGER die Richtigkeit der darin enthaltenen Daten überprüfen kann. 4) Mehrwertsteuerrechnungen für Umsätze werden vom Auftragnehmer nach Ablauf des akzeptierten Rechnungszeitraums und zu den Bedingungen ausgestellt, die im Vertragsmuster in Anhang 6 der FHZ festgelegt sind. 5) Die Grundlage für die Berechnung der Vergütung, wie sie im Vertragsmodell festgelegt ist, ist der Preis, der an einer bestimmten Verkaufsstelle (an einer bestimmten Station) zum Zeitpunkt des Kaufs von Kraftstoff gilt (der sogenannte Preis vom Händler). 6. Der Besteller legt fest, dass die Karten nicht durch Treueprogramme abgedeckt werden dürfen. 7. Die Auftragnehmer müssen die gesetzlichen Anforderungen an Tankstellen gemäß der Verordnung des Ministers für Klima und Umwelt über die technischen Bedingungen für Flüssigbrennstoffbasen und -stationen, Flüssiggasbasen und -stationen, Fernleitungsleitungen für den Transport von Rohöl und Erdölerzeugnissen und deren Standort (Gesetzblatt Nr. Gesetzblatt 2023, Punkt 1707 in der geänderten Fassung). 8. Eine Liste aller Tankstellen in Polen, an denen die Einheiten mit dem angebotenen Rabatt auftanken können, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber spätestens bei Unterzeichnung des Vertrags zu liefern. Darüber hinaus muss für die gesamte Vertragslaufzeit eine Liste aller Tankstellen oder Informationen über den Standort einzelner Tankstellen auf der Internetkarte, auf der die Einheiten mit einem Rabatt tanken können, auch auf der Website des Auftragnehmers verfügbar sein. 9. Der öffentliche Auftraggeber verpflichtet den Auftragnehmer, das Webportal des Kunden zur Verfügung zu stellen. Die genaue Art und Weise der Umsetzung der Vereinbarung in Bezug auf die Nutzung des Internetportals ist in der Mustervereinbarung (Anhang Nr. 6 SWZ) festgelegt.
https://ezamowienia.ms.gov.pl
https://ezamowienia.ms.gov.pl
30163100 - Tankstellenkreditkarten
63700000 - Hilfstätigkeiten für den Land-, Schiffs- und Luftverkehr
63710000 - Hilfstätigkeiten für den Landverkehr
63000000 - Hilfs- und Nebentätigkeiten im Bereich Verkehr; Reisebürodienste
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