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Veröffentlicht04/02/2025
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Frist21/02/2025
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Heute20/05/2025
Hilfsprogramme
2025-023-AE | ec-Cash-Geräte
Die AOK Niedersachsen (AOKN) führt diese Markterkundung durch, um zu überprüfen, ob der Beschaffungsbedarf im Rahmen eines Vergabeverfahrens wettbewerblich gedeckt werden kann, oder ob der seit 2015 unter Vertrag genommene Dienstleister, die FirstData GmbH weiterhin Vertragspartner aufgrund eines Alleinstellungsmerkmals im Sinne von § 8 Abs. 4 Nr. 10 UVgO bleiben wird. Die Kunden der AOKN nehmen aktuell mit ihrer EC-Karte oder Kreditkarte durch Eingabe der PIN-Nummer an sogenannten EFT-POS-Terminals einen Zahlungsvorgang vor. Die AOKN beabsichtigt zum 01.04.2025 90 Stück, fabrikneue EC- Kartenlesegeräte anzumieten.
https://www.aok.de/pk/niedersachsen/
https://www.aok.de/pk/niedersachsen/
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