Publications Office of the EU
(40) Dienststelle für die sukzessive Sammlung, Beförderung und Behandlung von Abfällen des Abfallklassifizierungscodes 19 12 12 — andere Abfälle (einschließlich gemischter Stoffe und Gegenstände) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen, die nicht unter 19 12 11 fallen - Ausschreibungen der EU
DisplayCustomHeader
Procurement Detail Actions Portlet
OP Portal - Procurement - Details

Diese Seite enthält automatisch generierte Inhalte, um die Auffindbarkeit und Zugänglichkeit zu verbessern

- Weist auf CPV-Codes hin, die aus dem Text des Verfahrens abgeleitet wurden

- Weist auf Text hin, der automatisch in Ihre Dialogsprache übersetzt wurde

(40) Dienststelle für die sukzessive Sammlung, Beförderung und Behandlung von Abfällen des Abfallklassifizierungscodes 19 12 12 — andere Abfälle (einschließlich gemischter Stoffe und Gegenstände) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen, die nicht unter 19 12 11 fallen Text automatisch in Ihre Browsersprache übersetzt automatisch übersetzt

  • Veröffentlicht
    14/11/2024
  • Frist
    29/11/2024
  • Öffnung der Angebote
    29/11/2024
  • Vergeben
    06/01/2025
  • Heute
    10/07/2025
Status
Vergeben
Art des Auftrags
Services
Neuausschreibung
No
Käufer
Eko Dolina Sp. z o. o.
Erfüllungsort
NUTS code: Mehrere Erfüllungsorte
Standort des Käufers
NUTS code: PL634 Gdański
Wirtschaftszweig (Haupt-CPV)
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Geschätzter Gesamtauftragswert (ohne MwSt.)
Nicht verfügbar
Endgültiger Gesamtauftragswert (ohne MwSt.)
3,208,000.00 PLN
Referenznummer der Ausschreibung
IZP-P/40/2024/pre-RDF
Beschreibung

1. Gegenstand des Vertrags ist - unter den Bedingungen, die in dem zwischen dem Arbeitgeber und dem Auftragnehmer, SWZ, zu schließenden Vertrag und im Angebot des Auftragnehmers beschrieben sind - die sukzessive Sammlung, Beförderung und Bewirtschaftung von Abfällen des Codes 19 12 12, die vom Auftragnehmer beim Arbeitgeber gesammelt werden, sonstige Abfälle (einschließlich gemischter Stoffe und Gegenstände) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen, die nicht unter 19 12 11 aufgeführt sind. 2. Abfälle dürfen nur Verwertungsverfahren R1 und/oder R12 gemäß dem Abfallgesetz vom 14. Dezember 2012 unterzogen werden. (Gesetzblatt 2023.1587 in der geänderten Fassung)/Anhang IA der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (ABl. EU L 190/1 in der geänderten Fassung), wobei „Durchführung eines Verwertungsverfahrens“ die Einleitung und den Abschluss dieses Verfahrens bedeutet. 3. Der Vertragsgegenstand umfasst: a) Abfälle des Codes 19 12 12 - andere Abfälle (einschließlich gemischter Stoffe und Gegenstände) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen, die nicht unter 19 12 11 fallen, wobei es sich um einen Bruchteil aus der Zerkleinerung sperriger Abfälle in einer Menge von 4000 Mg (+/-) 10 Mg handelt (quantitative Unterschiede können sich aus den Lagerbedingungen und den technischen und technologischen Lösungen für das Wiegesystem ergeben), jedoch nicht weniger als 400 Mg (Mindestnutzen). Abfall in loser Schüttung. 4. Der Auftragnehmer muss im Angebotsformular (Anhang 1 der RVU) angeben, welchem Verwertungsverfahren die Abfälle unterzogen werden. 5. Sammlung von Abfällen: 1) Die Übergabe und Sammlung von Abfällen erfolgt ausschließlich auf der Grundlage und in Übereinstimmung mit schriftlichen [Formular unter Androhung der Nichtigkeit] Einzelaufträgen des Bestellers, die an den Auftragnehmer gerichtet und ihm per Fax oder E-Mail zugestellt werden, unter Angabe der Abfallmenge und des Datums, an dem der Besteller ihre Sammlung erwartet. 2) Der Besteller erteilt Einzelaufträge, wenn die von ihm gesammelte Abfallmenge, die an einem Tag abgeholt werden soll, mindestens 12 Mg beträgt, 3) Der Auftragnehmer sammelt Abfälle unter Beibehaltung der folgenden technischen Infrastrukturanforderungen im Werk des Bestellers: a) das Bruttogewicht eines einzelnen Fahrzeugs, das in die Räumlichkeiten des öffentlichen Auftraggebers einfährt (leeres Fahrzeug zum Verladen), darf 18 Tonnen nicht überschreiten b) der Abstand zwischen den extremen Achsen eines einzelnen Fahrzeugs darf 16 Meter Länge nicht überschreiten und die Länge des Fahrzeugs darf 18 Meter nicht überschreiten c) die Verladung von in loser Schüttung verbrachten Abfällen erfolgt "von oben" 4) Nach dem Wiegen des mit Abfällen beladenen Fahrzeugs stellt der öffentliche Auftraggeber ein Auslagerungsdokument aus. 5) Der Besteller stellt für jede Abfallcharge, die in der von ihm betriebenen Anlage beim Transport des Auftragnehmers gesammelt wird, eine Abfallübertragungskarte [KPO] aus. Diese Karten werden in Übereinstimmung mit dem Abfallgesetz ausgestellt. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass der Betreiber, in dem der Verwertungsprozess durchgeführt wird, das Gewicht und die Art der Abfälle bestätigt, die in jeder vom Auftraggeber ausgestellten Abfallübertragungskarte gemäß dem Abfallgesetz angegeben sind. 6) Handelt es sich bei der Verbringung von Abfällen um eine internationale Verbringung, so sind die in der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Gesetzblatt Nr. EU L 190/1 in der geänderten Fassung). Die Dokumente werden gemäß den Anforderungen der oben genannten Verordnung erstellt. Text automatisch in Ihre Browsersprache übersetzt automatisch übersetzt

Einreichungsmethode
Elektronisch über:
https://platformazakupowa.pl/transakcja/1016042
Form, in der die Angebote einzureichen sind
Elektronische Einreichung: erforderlich
https://platformazakupowa.pl/transakcja/1016042
Informationen über einen öffentlichen Auftrag, eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Nicht verfügbar
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Datum)
29/11/2024 14:00
Erfüllungsort
Vergabemethode
Kriterium:
Art: price
Beschreibung: Cena brutto 100%
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 100
Geschätzter Wert
Nicht verfügbar
Endgültiger Auftragswert
3,208,000.00 PLN
Auftragsvergabe
Offizielle Bezeichnung: Novago Sp. z o. o.
Postanschrift:
Ort: Mława
Postleitzahl: 06-500
Land:
Vorinformation
Auftrag
Vergabe
Footnote - legal notice

Der auf dieser Seite veröffentlichte Inhalt ist ausschließlich als zusätzliche Informationsquelle gedacht und entfaltet keinerlei Rechtswirkung. Die Organe der Union übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Die amtlichen Fassungen der jeweiligen Ausschreibungsbekanntmachungen sind in der Ergänzung zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und in TED verfügbar. Diese amtlichen Texte sind über die Links auf dieser Seite unmittelbar zugänglich. Weitere Informationen sind der Bekanntmachung über die Erklärbarkeit und Haftung des öffentlichen Auftragswesens zu entnehmen.