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Vergeben15/11/2024
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Heute09/04/2026
Hilfsprogramme
Instandhaltungsleistungen an Brandmeldeanlagen im Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung in Sigmaringen, VOEK 317-24
Instandhaltungsleistungen an Brandmeldeanlagen im Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung. Die Instandhaltungsleistungen beinhalten Begehung, DGUV – Prüfung gemäß Vorschrift 4, Remote, Meldertausch, Akkutausch, Bedarfsposition (z.B. Akkutausch, personalkosten, Meldertausch etc.) und besondere Leistungen gemäß der „Besonderen Vertragsbedingungen“ (Anlage C 01 in den Vergabeunterlagen).
Art: price
Beschreibung: Es gelangt nur ein vollständig und fristgerecht eingegangenes Angebot in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist. Einen Anspruch auf Nachforderung hat der Bieter nicht. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und gewichtet: Preis: Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Leistungsverzeichnis gewertet. Gewichtung: 100 %
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 100
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