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Veröffentlicht05/08/2026
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Frist08/09/2026
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Öffnung der Angebote08/09/2026
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Heute04/10/2026
Hilfsprogramme
- Weist auf CPV-Codes hin, die aus dem Text des Verfahrens abgeleitet wurden
- Weist auf Text hin, der automatisch in Ihre Dialogsprache übersetzt wurde
"Kauf, Lieferung und Konfiguration von IKT-Infrastruktur im Rahmen des Regierungsprogramms "Cybersecure Government".
Gegenstand des Vertrags ist der Kauf, die Lieferung und die Konfiguration von IKT-Infrastrukturen, die im Rahmen des Regierungsprogramms „Cybersecure Government“ durchgeführt werden. Der öffentliche Auftraggeber verlangt die Lieferung, Inbetriebnahme und Konfiguration einer umfassenden Netzinfrastruktur in den Räumlichkeiten des öffentlichen Auftraggebers. Der Vertrag wird im Rahmen des Projekts mit dem Titel: „Verbesserung der Cybersicherheit im Landesamt für Świętokrzyskie in Kielce und seinen nachgeordneten Einheiten“, die von der Europäischen Union im Rahmen des Programms „Nationaler Aufbau- und Resilienzplan“ im Rahmen eines Zuschusswettbewerbs mit dem Titel „Verbesserung der Cybersicherheit im Landesamt für Świętokrzyskie in Kielce und seinen nachgeordneten Einheiten“, der von der Europäischen Union im Rahmen des Programms „Nationaler Aufbau- und Resilienzplan“ im Rahmen des Zuschusswettbewerbs „Verbesserung der Cybersicherheit im Landesamt für Świętokrzyskie in Kielce und seinen nachgeordneten Einheiten“ kofinanziert wird, kofinanziert wird. „Cyber Safe Government“. Die Beschreibung des Auftragsgegenstands ist der FHZ als Anlage 1 beigefügt. Alle angegebenen Produktnamen sind so zu verstehen, dass sie die erforderlichen technischen Parameter oder Qualitätsstandards spezifizieren. Werden in der Verfahrensdokumentation Marken, Produktnamen, Patente, Ursprung, Normen, Quellen oder spezifische Verfahren angegeben, die bestimmte von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer gelieferte Erzeugnisse kennzeichnen, so bedeutet dies, dass dies durch die Besonderheit des Auftragsgegenstands gerechtfertigt ist und der öffentliche Auftraggeber den Auftragsgegenstand nicht hinreichend genau beschreiben kann, wenn dies zur Bevorzugung oder Beseitigung bestimmter Wirtschaftsteilnehmer oder Erzeugnisse führen könnte. In diesem Fall ist der öffentliche Auftraggeber gemäß Art. 5 des PPL-Gesetzes erlaubt die Verwendung gleichwertiger Lösungen. Unter gleichwertigen Lösungen versteht der öffentliche Auftraggeber diejenigen, die zumindest die Anforderungen der Verfahrensdokumentation erfüllen, insbesondere diejenigen, die durch technische Parameter, Qualitäts-, Leistungs- und Leistungsnormen gekennzeichnet sind, die nicht schlechter sind als die in der Verfahrensdokumentation genannten. Die Bestimmung über die Gleichwertigkeit gilt nicht für Punkt 7 der Beschreibung des Vertragsgegenstands, d. h. Erweiterung der Paloalto-Firewall durch Anschaffung und Lieferung von 3 neuen PA-440-Geräten mit Jahresabonnements und Support durch den Auftragnehmer für die Bedürfnisse von drei externen Niederlassungen von WITD Kielce. Die Landesinspektion für Straßenverkehr in Kielce setzt Palo Alto PA-440-Geräte ein. Da die Konsolidierung der Sicherheitssysteme sichergestellt werden muss, lässt der öffentliche Auftraggeber keine gleichwertigen Lösungen für diesen spezifischen Punkt zu. Bei gleichwertiger Ausrüstung ist der Auftragnehmer verpflichtet, im Angebot nachzuweisen, dass die Funktionalität der angebotenen Ausrüstung, die der vom öffentlichen Auftraggeber angegebenen Ausrüstung entspricht, keine minderwertigen technischen Parameter aufweist.
https://suw-kielce.ezamawiajacy.pl
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Der auf dieser Seite veröffentlichte Inhalt ist ausschließlich als zusätzliche Informationsquelle gedacht und entfaltet keinerlei Rechtswirkung. Die Organe der Union übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Die amtlichen Fassungen der jeweiligen Ausschreibungsbekanntmachungen sind in der Ergänzung zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und in TED verfügbar. Diese amtlichen Texte sind über die Links auf dieser Seite unmittelbar zugänglich. Weitere Informationen sind der Bekanntmachung über die Erklärbarkeit und Haftung des öffentlichen Auftragswesens zu entnehmen.