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Angekündigt09/09/2025
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Heute10/06/2026
Hilfsprogramme
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Vorabinformationen über das Eigenkapitalfinanzierungsinstrument für Apulien. Das Instrument wird von Puglia Sviluppo SpA, einem Finanzunternehmen der Region Apulien, verwaltet.
Der Regionale Exekutivdirektor Apuliens genehmigte mit dem Regionalen Exekutivbeschluss Nr. 1243 vom 11. August 2025 das Vorinformationsblatt zum Eigenkapitalfinanzierungsinstrument Apuliens. Das Instrument wird von Puglia Sviluppo SpA, einem Finanzunternehmen der Region Apulien, verwaltet. Mit dem Eigenkapitalfinanzierungsinstrument für Apulien beabsichtigt die Region, im Rahmen der mit Apulien Sviluppo unterzeichneten Finanzierungsvereinbarung die Möglichkeiten für den Zugang zu Eigenkapitalfinanzierung zu erweitern, um das Wachstum und die Konsolidierung innovativer Start-ups und KMU zu fördern. Das regionale Finanzierungsinstrument mit zusätzlichen 60 Mio. EUR wird die Durchführung von Vorhaben in Höhe von 200 Mio. EUR aus öffentlichen und privaten Mitteln ermöglichen. Empfänger der Mittel werden Startups und nicht börsennotierte innovative kleine und mittlere Unternehmen sein, die ihren Geschäftsplan in Apulien durchführen werden. Das Instrument hat mehrere Stufen. Die Ankündigung der bevorstehenden Veröffentlichung ist in der ersten. Es richtet sich an Sparkassen (SGR), die Verwalter italienischer AIF (alternative Investmentfonds, die der TUF vorbehalten sind, das konsolidierte Finanzgesetz) oder EU-AIF mit einer früheren Tätigkeit der Verwaltung von Fonds für Risikokapital und nachgewiesener Erfahrung auch in der Verwaltung von Co-Investmentfonds sind. Zu den Merkmalen, die von den Betreibern verlangt werden, gehören auch die Ziele, die Entwicklung innovativer Unternehmen in strategischen Sektoren wie Luft- und Raumfahrt, Agrarindustrie, grüne und blaue Wirtschaft, Biotechnologie, IT, künstliche Intelligenz, Energiewende und digitaler Wandel, Mechatronik, Robotik, Gesundheitswesen, Innovation in Infrastruktur und Industrie zu unterstützen. Die SGR werden beantragt, insgesamt 60 Millionen private Mittel über ihre Risikokapitalfonds (Hauptfonds) zu investieren. Hinzu kommen weitere 60 Millionen Ko-Investitionsfonds, die aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, die Puglia Sviluppo zur Verfügung stellt. Alle Fonds, sowohl private als auch öffentliche, werden von der Sgr verwaltet, so dass jeder Ko-Investitionsfonds von derselben Sgr verwaltet wird, die den jeweiligen Hauptfonds verwaltet. Der Betreiber muss im Antrag den Betrag der von Puglia Sviluppo beantragten öffentlichen Verpflichtung (Verpflichtung) angeben, der sich auf fünf, zehn oder zwanzig Millionen Euro belaufen kann. Der vollständige Wortlaut des Vorabinformationsblatts ist abrufbar unter: https://pugliasviluppo.eu/it Die Veröffentlichung der entsprechenden Bekanntmachung wird bis September erwartet, und der Antrag kann über die Telematikplattform eingereicht werden, die zur Verfügung gestellt wird. Der Vorsitzende des Verwaltungsrates Avv. Grazia D’Alonzo
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