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Deutschland-Ludwigsburg: Straßentransport/-beförderung - Ausschreibungen der EU
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Deutschland-Ludwigsburg: Straßentransport/-beförderung

  • Angekündigt
    19/04/2022
  • Heute
    01/09/2026
Status
Inaktiv
Art des Auftrags
Services
Neuausschreibung
No
Käufer
Nicht verfügbar
Erfüllungsort
NUTS code: DE115 Ludwigsburg
Standort des Käufers
NUTS code: Nicht verfügbar
Wirtschaftszweig (Haupt-CPV)
60100000 Straßentransport/-beförderung
Geschätzter Gesamtauftragswert (ohne MwSt.)
Nicht verfügbar
Endgültiger Gesamtauftragswert (ohne MwSt.)
Das Verfahren ist abgeschlossen
Referenznummer der Ausschreibung
Nicht verfügbar
Beschreibung

Der Auftraggeber als Aufgabenträger im ÖPNV beabsichtigt im Hinblick auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie, die Verkehrsleistung mit Bussen des Linienbündels LB10 „Eberdingen“ als Gesamtleistung zu vergeben, und zwar direkt an den Inhaber der PBefG-Genehmigung; ausgeglichen werden nur während der Corona-Phase aufgetretene Lasten. Der Auftrag ergänzt vorübergehend einen bestehenden Auftrag, der die Erlösverantwortung bei dem Betreiber belässt. Deshalb hat der Auftrag auch nur eine kurze Laufzeit. Das Linienbündel LB10 „Eberdingen“ umfasst die Buslinien: Linie 502, Linie 595. Die jährliche Betriebsleistung umfasst 611.600 Fahrplan-km/Jahr. Die Einzelheiten zu den Linien (z.B. Linienführung, Bedienzeiten, Bedienhäufigkeit/Takt etc.) als Mindestanforderungen ergeben sich aus den aktuellen Fahrplänen, die aufrufbar sind unter (https://cloud.vvs.de/index.php/s/ZaqnlNiLaS6e22z).
Bei der Verkehrsbedienung sind die Vorgaben der „Standards im Busverkehr der Verbundlandkreise“ im VVS (Version 1.7, Stand: 30.11.2017, abrufbar unter: https://www.landkreis-ludwigsburg.de/de/landratsamt-landkreis/aktuelles/ausschreibungen/standards-im-busverkehr-der-verbundlandkreise/) einzuhalten, auf die diese Vorinformation verweist.
Der Betreiber hat die Anforderungen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG) einzuhalten. Es sind insbesondere die einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge (TVN-BW) einzuhalten. Der Betreiber sowie seine Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese vor der Erteilung des Auftrags bekannt sind, haben die erforderlichen Verpflichtungserklärungen nach §§ 3 Abs. 3, 4 LTMG Baden-Württemberg vor der Erteilung des Auftrags abzugeben.
Die Unterauftragsvergabe (Art. 4 Abs. 7 VO 1370/2007) ist mit der Maßgabe zulässig, dass der Betreiber den bedeutenden Teil der öffentlichen Personenverkehrsdienste selbst erbringt.
Mit dieser Vorinformation kommt der Auftraggeber seiner Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 und § 8a Abs. 2 PBefG nach.

Einreichungsmethode
Nicht verfügbar
Form, in der die Angebote einzureichen sind
Not applicable
Informationen über einen öffentlichen Auftrag, eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Nicht verfügbar
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Datum)
Nicht verfügbar
Erfüllungsort
Vergabemethode
Not applicable
Geschätzter Wert
Nicht verfügbar
Endgültiger Auftragswert
Das Verfahren ist abgeschlossen
Auftragsvergabe
Das Verfahren ist abgeschlossen
Vorinformation
Auftrag
Vergabe
Footnote - legal notice

Der auf dieser Seite veröffentlichte Inhalt ist ausschließlich als zusätzliche Informationsquelle gedacht und entfaltet keinerlei Rechtswirkung. Die Organe der Union übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Die amtlichen Fassungen der jeweiligen Ausschreibungsbekanntmachungen sind in der Ergänzung zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und in TED verfügbar. Diese amtlichen Texte sind über die Links auf dieser Seite unmittelbar zugänglich. Weitere Informationen sind der Bekanntmachung über die Erklärbarkeit und Haftung des öffentlichen Auftragswesens zu entnehmen.