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Erschließung und Vermarktung des Baugebietes "Wohngebiet Abendstall" in St.Wendel - Ausschreibungen der EU
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Erschließung und Vermarktung des Baugebietes "Wohngebiet Abendstall" in St.Wendel

  • Veröffentlicht
    26/07/2024
  • Frist
    27/08/2024
  • Vergeben
    24/02/2025
  • Heute
    05/04/2026
Status
Vergeben
Art des Auftrags
Works
Neuausschreibung
No
Käufer
Kreisstadt St.Wendel
Erfüllungsort
NUTS code: Mehrere Erfüllungsorte
Standort des Käufers
NUTS code: DEC06 St. Wendel
Wirtschaftszweig (Haupt-CPV)
45000000 Bauarbeiten
Geschätzter Gesamtauftragswert (ohne MwSt.)
Nicht verfügbar
Endgültiger Gesamtauftragswert (ohne MwSt.)
660,000.00 EUR
Referenznummer der Ausschreibung
Nicht verfügbar
Beschreibung

Die Kreisstadt St.Wendel verfügt über einen rechtskräftigen Bebauungsplan (BP) für ein Wohngebiet im Bereich "Abendstall". Die Festsetzungen des Bebauungsplanes sind bindend für die Entwicklung des Baugebietes. Der Geltungsbereich umfasst rund 2,7 ha und wird von der Urweilerstraße aus angebunden. Grundlage des vorliegenden Verfahrens ist eine Teilfläche des Geltungsbereiches von rund 1,3 ha, die zum Verkauf und zur Entwicklung gemäß der Vorgaben des vorliegenden Verfahrens steht. Näheres ist dem "Anhang_Erläuterungen/Rahmenbedingungen" zu entnehmen. Unabhängig von den Festsetzungen des BP ist verbindliche Vorgabe für die Entwicklung des Gebietes, dass ein Mix aus den Gebäudetypen Mehrfamilienhäuser, Reihenhäuser und Einfamilienhäuser entsteht. Die bauliche Nutzung ist im Rahmen der Festsetzungen des Bebauungsplanes soweit es die angestebte Mischung aus den 3 Gebäudetypen (s.o.) möglich macht, zu verdichten. Für die Entwicklung und Vermarktung soll im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens ein Investor gefunden werden, der die Fläche auf eigenes Risiko entwickelt und veräußert. Der künftige Investor wird einen städtebaulichen Vertrag/Erschließungsvertrag mit der Stadt schließen, der auch eine Bauverpflichtung beinhalten wird. Die Flächen für die Erschließung und die zu bebauuenden Flächen sind zu erwerben. Ziel ist, dass die Erschließungsflächen nach Herstellung der Erschließungsanlagen in das Eigentum der Stadt übertragen werden. Es steht dem Investor frei, ob er nach Herstellung der Erschließungsanlagen die erschlossenen Grundstücke an Bauwillige veräußert oder sie selbst bebaut und dann veräußert bzw. vermietet. Voraussetzung für den Zuschlag ist u.a., dass der Investor im eigenen Haus über die Kompetenz zur Erschließung des Baugebiets verfügt oder sich durch entsprechende Planungsbüros verstärkt. Die mit den Planungsaufgaben betrauten Personen sind zu benennen. Zum Bebauungsplan: Der rechtskräftige BP setzt neben umfangreichen Grünflächen (u.a. Spielplatz, Vorgartenflächen) und Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (u.a. Verkehrsberuhigte Bereiche) v.a. allgemeine Wohngebiete fest. Näheres ist dem den Vergabeunterlagen beigefügten BP und dem "Anhang_Erläuterungen/Rahmenbedingungen" zu entnehmen. Die festgesetzten Baufenster geben die Struktur des Wohngebietes vor, lassen aber einen gewissen Spielraum bei der Positionierung der einzelnen Baukörper innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen. Weitere Unterlagen sind den Vergabeunterlagen als Anlagen beigefügt.

Einreichungsmethode
Elektronisch über:
https://www.subreport.de/E82873659
Form, in der die Angebote einzureichen sind
Elektronische Einreichung: erforderlich
https://www.subreport.de/E82873659
Informationen über einen öffentlichen Auftrag, eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Nicht verfügbar
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Datum)
Nicht verfügbar
Vergabemethode
Näheres siehe "Anhang_Eignungs-/Zuschlagskriterien".
Geschätzter Wert
Nicht verfügbar
Endgültiger Auftragswert
660,000.00 EUR
Auftragsvergabe
Offizielle Bezeichnung: HFM Projekt- und Entwicklungsmanagement (mit EW Bau Hollinger e.K. und Stefan Keller, Stuckateurmeisterbetrieb)
Postanschrift:
Ort: Kusel
Postleitzahl: 66896
Land:
Vorinformation
Auftrag
Vergabe
Footnote - legal notice

Der auf dieser Seite veröffentlichte Inhalt ist ausschließlich als zusätzliche Informationsquelle gedacht und entfaltet keinerlei Rechtswirkung. Die Organe der Union übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Die amtlichen Fassungen der jeweiligen Ausschreibungsbekanntmachungen sind in der Ergänzung zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und in TED verfügbar. Diese amtlichen Texte sind über die Links auf dieser Seite unmittelbar zugänglich. Weitere Informationen sind der Bekanntmachung über die Erklärbarkeit und Haftung des öffentlichen Auftragswesens zu entnehmen.