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Veröffentlicht15/05/2026
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Frist24/06/2026
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Öffnung der Angebote24/06/2026
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Heute14/08/2026
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Lieferung von Dienstwagen für die Stadtwache der Stadt Krakau II
1. Gegenstand des Vertrags ist die „Lieferung von Dienstfahrzeugen für die Stadtwache der Stadt Krakau II“, Aktenzeichen ST.RL.261.12.2026. 2. Im Rahmen des Vertrags liefert der Auftragnehmer fünf Kraftfahrzeuge, nachstehend auch „Fahrzeuge“ genannt, gemäß der Beschreibung des Vertragsgegenstands (OPZ) in Anhang 2 der FHZ. Der öffentliche Auftraggeber sieht das in Abschnitt V Nummer 17 der FHZ im Einzelnen beschriebene Wahlrecht vor. 3. Der Auftragnehmer leistet eine vollständige Garantie für Personenkraftwagen und Ausrüstung unter den Bedingungen, die in den Auftragsunterlagen, insbesondere im Entwurf des Vertrags (PPU) – Mustervertrag, der Anhang 8 der FHZ darstellt, und in Übereinstimmung mit dem eingereichten Angebot festgelegt sind. 4. Die ausführliche Beschreibung des Auftragsgegenstands und des Umfangs der Zuständigkeiten des Auftragnehmers ist in den Anhängen der FHZ enthalten, einschließlich des Entwurfs der Vertragsbestimmungen und der Beschreibung des Auftragsgegenstands – OPZ. 5. Der Besteller gemäß Art. 1 des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen sieht die umgekehrte Reihenfolge der Tätigkeiten vor, d. h. zuerst prüft und bewertet es die Angebote, und dann qualifiziert es den Auftragnehmer, dessen Angebot am besten bewertet wurde, subjektiv in Bezug auf das Fehlen von Ausschlussgründen und die Einhaltung der Bedingungen für die Teilnahme am Verfahren. Im Zusammenhang mit der Anwendung des oben genannten Verfahrens verlangt der öffentliche Auftraggeber nicht, dass zusammen mit dem Angebot eine Erklärung in Form eines Einheitlichen Europäischen Beschaffungsdokuments (ESPD) abgegeben wird. Der öffentliche Auftraggeber verlangt die Vorlage dieser Erklärung nur vom Auftragnehmer, dessen Angebot die höchste Bewertung 6 aufweist. Das Angebot muss folgende Angaben und Unterlagen enthalten: a) das Angebotsformular (mit den erforderlichen Anlagen) und die technische Spezifikation des Auftragsgegenstands – indem die ausgefüllten Anlagen Nr. 1 und 1a zur FHZ, die gemäß dem vom Besteller bereitgestellten Muster erstellt wurden, auf der Plattform platziert werden. Wird ein Angebot auf einem anderen Formular als Anhang 1 und Anhang 1a der FHZ eingereicht, so sollte es alle in diesem Anhang genannten erforderlichen Angaben enthalten. Das Angebotsformular und die technische Spezifikation des Auftragsgegenstands werden nicht ergänzt b) Im Falle von Wirtschaftsteilnehmern, die sich auf die Ressourcen der Stellen stützen, die die Ressourcen zur Verfügung stellen – Verpflichtung dieser Stellen unter Verwendung des Musters in Anhang 7 der FHZ. c) Im Falle von Wirtschaftsteilnehmern, die gemeinsam die Zuschlagserteilung beantragen – Erklärung gemäß Artikel 117 Absatz 1 Buchstaben b und c d) Erklärung(en) gemäß Abschnitt XVI der PPL. e) Kopie oder Informationen aus dem nationalen Gerichtsregister, dem Zentralregister und Informationen über die wirtschaftliche Tätigkeit oder einem anderen einschlägigen Register, um zu bestätigen, dass eine Person, die im Namen des Auftragnehmers handelt, befugt ist, ihn zu vertreten. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die oben genannten Unterlagen vorzulegen, sofern er im Angebotsformular die Daten angibt, die den Zugang zu diesen Unterlagen über kostenlose und öffentlich zugängliche Datenbanken ermöglichen. 7. Die unter Nummer 6 Buchstaben a bis f genannten Unterlagen sind vom Auftragnehmer über die Plattform einzureichen. 8. Der Auftragnehmer reicht nur ein Angebot gemäß den in der FHZ festgelegten Anforderungen ein. Der Inhalt des Angebots muss dem Inhalt der FHZ entsprechen. 9. Das Angebot sollte in polnischer Sprache erstellt und unter Androhung der Nichtigkeit in elektronischer Form oder in elektronischer Form über die Plattform unter https://strazemjska-krakow.ezarządjacy.pl eingereicht werden.
https://strazmiejska-krakow.ezamawiajacy.pl
https://strazmiejska-krakow.ezamawiajacy.pl
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