-
Veröffentlicht08/08/2024
-
Frist09/09/2024
-
Öffnung der Angebote09/09/2024
-
Vergeben06/12/2024
-
Heute15/08/2026
Hilfsprogramme
- Weist auf Text hin, der automatisch in Ihre Dialogsprache übersetzt wurde
Kauf und sukzessive Lieferung von onkologischen und verschiedenen Medikamenten.
1. Gegenstand des Vertrags ist der Kauf und die sukzessive Lieferung von onkologischen Arzneimitteln und verschiedenen Arzneimitteln, die in den Abschnitten für das Klinische Krankenhaus der Fryderyk Chopin Universität in Rzeszów aufgeführt sind. 2. Ausführliche Beschreibung des Auftragsgegenstands, die Anforderungen des Auftraggebers sind in den Preis- und Angebotsformularen – Anlagen Nr. 1 für Einzelteile, die Bestandteil der SWZ sind, aufgeführt. 3. Der Vertragsumfang umfasst die Lieferung der Vertragsgegenstände in den in den Preis- und Angebotsformularen angegebenen Mengen für den Zeitraum von: Teile 1 bis 29 – 12 Monate. 4. Der öffentliche Auftraggeber lässt nicht zu, dass gleichwertige Angebote eingereicht werden. 5. FRISTEN FÜR DEN ABSCHLUSS DES VERTRAGS: Kauf und sukzessive Lieferung von Auftragsartikeln: Teil von Nr. 1 bis Nr. 14 - für 12 Monate, gezählt ab dem 11.11.2024. Teil von Nr. 15 bis Nr. 25 - für 12 Monate ab 22.11.2024. Teil von Nr. 26 bis Nr. 29 - für 12 Monate, gezählt vom 06.12.2024. In Teil Nr. 1 bis Nr. 29 räumt der Besteller die Möglichkeit ein, bei Erschöpfung der Menge aus dem laufenden Vertrag früher einzukaufen. In diesem Fall wird die Vertragslaufzeit ab dem Zeitpunkt des ersten Kaufs des Vertragsgegenstandes gezählt. Der öffentliche Auftraggeber in den Teilen 1 bis 29 lässt die Möglichkeit eines späteren Vertragsbeginns im Falle einer Verlängerung des Ausschreibungsverfahrens zu. Der Auftraggeber in den Abschnitten 1 bis 29 sieht die Möglichkeit vor, die Laufzeit des mit dem Auftragnehmer geschlossenen Vertrags zu ändern, wenn der gesamte Vertragsgegenstand während seiner Laufzeit nicht erfüllt wird. In diesem Fall erfordert die Änderung des Vertrags die Unterzeichnung eines Anhangs, mit der Ausnahme, dass der öffentliche Auftraggeber den Auftragnehmer vor Ablauf des Zeitraums, für den der Vertrag geschlossen wurde, einseitig über die vorgeschlagene Vertragsverlängerung unterrichtet.
https://portal.smartpzp.pl/usk
https://portal.smartpzp.pl/usk
Der auf dieser Seite veröffentlichte Inhalt ist ausschließlich als zusätzliche Informationsquelle gedacht und entfaltet keinerlei Rechtswirkung. Die Organe der Union übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Die amtlichen Fassungen der jeweiligen Ausschreibungsbekanntmachungen sind in der Ergänzung zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und in TED verfügbar. Diese amtlichen Texte sind über die Links auf dieser Seite unmittelbar zugänglich. Weitere Informationen sind der Bekanntmachung über die Erklärbarkeit und Haftung des öffentlichen Auftragswesens zu entnehmen.