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Veröffentlicht07/09/2026
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Frist14/09/2026
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Öffnung der Angebote14/09/2026
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Heute12/10/2026
Hilfsprogramme
- Weist auf CPV-Codes hin, die aus dem Text des Verfahrens abgeleitet wurden
- Weist auf Text hin, der automatisch in Ihre Dialogsprache übersetzt wurde
Anschaffung und Lieferung von Computerausrüstung für das Zentralbüro für die Bekämpfung der Cyberkriminalität in Katowice, das Zentralbüro für Ermittlungen der Polizeiverwaltung in Katowice, KMP in Gliwice, KMP Bielsko-Biała, KMP Jastrzębie Zdrój
Note: Nicht alle Informationen für dieses Verfahren wurden erfolgreich berechnet. Weitere Einzelheiten finden Sie in den verlinkten Dokumenten.
Das Verfahren gliedert sich in 10 Teile: a) Tätigkeit 1 - Anschaffung und Lieferung von Computerausrüstung - Supercomputer; Tätigkeit 2 – Anschaffung und Lieferung von Computerhardware – Desktop-Computer 1; c) Tätigkeit 3 – Anschaffung und Lieferung von EDV-Ausrüstung – Monitor 1; Aufgabe 4 – Anschaffung und Lieferung von Computerhardware – Laptop 1; e) Aufgabe 5 – Kauf und Lieferung von Computerhardware – Laptop 2; Aufgabe 6 – Anschaffung und Lieferung von EDV-Ausrüstung – Monitor 2; Aufgabe 7 – Anschaffung und Lieferung von Computerhardware – Laptop 3; h) Aufgabe 8 – Kauf und Lieferung von Computerhardware – Laptop 4; i) Aufgabe 9 – Kauf und Lieferung von Computerhardware – Laptop 5; j) Aufgabe 10 – Anschaffung und Lieferung von Computerhardware – Tablet 1. Ausführliche Informationen zur Beschreibung des Auftragsgegenstands und seines Umfangs finden Sie unter: Anhang 1 der FHZ – Ausschreibungsformular; Anhang 2 der FHZ – Entwurf von Bestimmungen des Abkommens; Anhang 7 der FHZ – Beschreibung des Auftragsgegenstands. CPV Gemeinsames Wörterbuch: 30200000-1 – EDV-Ausrüstung. In Anhang 7 der FHZ gab der öffentliche Auftraggeber die technischen Mindestparameter für Geräte und Ausrüstungen an. Der Auftragnehmer kann Geräte und Ausrüstungen mit höheren Parametern anbieten. Das Anbieten von Geräten und Geräten, die nicht den Mindestanforderungen des Bestellers entsprechen, führt zur Ablehnung des Angebots auf Grundlage von Art. 1 Nr. 5 des Vergabegesetzes, da er die Vertragsbedingungen nicht erfüllt. Der Besteller verlangt, dass die Ausrüstung brandneu (d. h. nicht früher als 12 Monate vor dem Lieferdatum hergestellt), frei von technischen und rechtlichen Mängeln, in Verkehr gebracht, Klasse I, nicht ausgestellt, nicht früher von einer anderen Einrichtung verwendet wird und die vom Besteller in Anhang 7 der SWZ (OPZ) angegebenen Qualitäts- und Leistungsstandards erfüllt. Überholte/überholte Geräte (die an den Hersteller zurückgegeben und später vom Hersteller weiterverkauft werden) sind nicht zulässig. Der Besteller verlangt, dass es sich bei den im Rahmen des Vertrags gelieferten Geräten um Geräte handelt, die im offiziellen Vertriebskanal des Herstellers auf dem Markt der Europäischen Union erworben wurden. Das Sortiment sollte über die erforderlichen Bescheinigungen, Zertifikate, Qualitätszertifikate verfügen und alle Anforderungen der durch geltendes Recht definierten Normen erfüllen. Der Auftragnehmer hat auf dem Angebotsformular in Form einer entsprechenden Erklärung den Besitz von Bescheinigungen, Bescheinigungen, Qualitätsbescheinigungen und die Einhaltung aller Normenanforderungen zu bestätigen. Der Auftraggeber verlangt, dass die für die Vertragserfüllung angebotenen IKT-Produkte, -Dienste und -Prozesse, sei es als Hauptkomponenten oder als Komponenten, als Elemente der Dienstleistungsumgebung oder als begleitende Lösungen, nicht Folgendes umfassen: -IKT-Produkte, -Dienste oder -Prozesse, die in der Empfehlung gemäß Art. 4 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 über das nationale Cybersicherheitssystem, in dem ihre negativen Auswirkungen auf das Grundinteresse der staatlichen Sicherheit angegeben sind; ein IKT-Produkt, dessen Art in der Entscheidung über die Benennung eines Anbieters als Anbieter mit hohem Risiko gemäß Artikel 67b Buchstabe b Nummer 2 festgelegt ist. 15 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 über das nationale Cybersicherheitssystem sowie die in diesem Beschluss genannten IKT-Dienste oder IKT-Prozesse. Die Nichteinhaltung der vorstehenden Anforderungen führt zur Ablehnung des Angebots gemäß Art. 1 Nr. 17 oder Nr. 19 des PPL-Gesetzes. Wenn in der Beschreibung des Vertragsgegenstands Eigennamen erscheinen, bedeutet dies, dass der Besteller ein gleichwertiges Produkt zulässt. Der Käufer ist verpflichtet, ein Produkt mit demselben Verwendungszweck und mindestens demselben Verwendungszweck, das die Mindestanforderungen gemäß Anhang 7 der FHZ erfüllt, als gleichwertig anzusehen. Werden gleichwertige Produkte angeboten, muss der Auftragnehmer die oben genannten technischen Parameter nachweisen, aus denen hervorgeht, dass sie den vom öffentlichen Auftraggeber angegebenen Produkten in vollem Umfang gleichwertig sind. Die vorgeschlagene gleichwertige Lösung sollte über die gesetzlich vorgeschriebenen Zertifikate, Zulassungen und Zulassungen verfügen und die in der Verfahrensdokumentation festgelegten Anforderungen erfüllen. Der Ort der Lieferung des Auftragsgegenstandes ist das Landespolizeipräsidium in Kattowitz: 40-038 Katowice, ul. Lompy 19 spielen. Der öffentliche Auftraggeber verlangt vom Auftragnehmer eine Garantie von 48 Monaten für das gesamte vom Auftragsgegenstand abgedeckte Angebot. Die Gewährung einer Garantie, die unter dem vom Besteller festgelegten Mindestbetrag liegt, führt zur Ablehnung des Angebots auf der Grundlage von Art. 1 Punkt 5 des Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge – als Verstoß gegen die Vertragsbedingungen. Der Besteller verlangt, dass während der Garantiezeit alle Kosten im Zusammenhang mit der Garantieleistung, einschließlich des Transports, vom Auftragnehmer getragen werden. Der Besteller verlangt, dass der Angebotspreis des Auftragnehmers die Leistung aller Servicekompetenzen während der Gewährleistungsfrist im Auftrag des Bestellers umfasst, um die Ursachen für Schäden (falscher Betrieb) der gelieferten Ausrüstung zu ermitteln. Ausführliche Informationen zur Beschreibung des Auftragsgegenstands und seines Umfangs finden Sie unter: • Anlage 1 zur FHZ – Ausschreibungsformular, • Anlage 2 zur FHZ – Entwurf von Vertragsbestimmungen, • Anlage 7 zur FHZ – Beschreibung des Auftragsgegenstands für einzelne Aufgaben.
https://slaska-policja.eb2b.com.pl
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