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Anschaffung und Lieferung von Computerausrüstung für das Zentralbüro für die Bekämpfung der Cyberkriminalität in Katowice, das Zentralbüro für Ermittlungen der Polizeiverwaltung in Katowice, KMP in Gliwice, KMP Bielsko-Biała, KMP Jastrzębie Zdrój - Ausschreibungen der EU
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Anschaffung und Lieferung von Computerausrüstung für das Zentralbüro für die Bekämpfung der Cyberkriminalität in Katowice, das Zentralbüro für Ermittlungen der Polizeiverwaltung in Katowice, KMP in Gliwice, KMP Bielsko-Biała, KMP Jastrzębie Zdrój

  • Veröffentlicht
    07/09/2026
  • Frist
    14/09/2026
  • Öffnung der Angebote
    14/09/2026
  • Heute
    12/10/2026
Status
Keine Einreichungen mehr möglich
Art des Auftrags
Supplies
Neuausschreibung
No
Käufer
Komenda Wojewódzka Policji w Katowicach
Erfüllungsort
NUTS code: Mehrere Erfüllungsorte
Standort des Käufers
NUTS code: PL22A Katowicki
Wirtschaftszweig (Haupt-CPV)
30200000 Computeranlagen und Zubehör
Geschätzter Gesamtauftragswert (ohne MwSt.)
350,450.00 PLN
Endgültiger Gesamtauftragswert (ohne MwSt.)
Nicht verfügbar
Anzahl der Lose
10
Referenznummer der Ausschreibung
ZP-2380-247,272/2026
Beschreibung

Das Verfahren gliedert sich in 10 Teile: a) Tätigkeit 1 - Anschaffung und Lieferung von Computerausrüstung - Supercomputer; Tätigkeit 2 – Anschaffung und Lieferung von Computerhardware – Desktop-Computer 1; c) Tätigkeit 3 – Anschaffung und Lieferung von EDV-Ausrüstung – Monitor 1; Aufgabe 4 – Anschaffung und Lieferung von Computerhardware – Laptop 1; e) Aufgabe 5 – Kauf und Lieferung von Computerhardware – Laptop 2; Aufgabe 6 – Anschaffung und Lieferung von EDV-Ausrüstung – Monitor 2; Aufgabe 7 – Anschaffung und Lieferung von Computerhardware – Laptop 3; h) Aufgabe 8 – Kauf und Lieferung von Computerhardware – Laptop 4; i) Aufgabe 9 – Kauf und Lieferung von Computerhardware – Laptop 5; j) Aufgabe 10 – Anschaffung und Lieferung von Computerhardware – Tablet 1. Ausführliche Informationen zur Beschreibung des Auftragsgegenstands und seines Umfangs finden Sie unter: Anhang 1 der FHZ – Ausschreibungsformular; Anhang 2 der FHZ – Entwurf von Bestimmungen des Abkommens; Anhang 7 der FHZ – Beschreibung des Auftragsgegenstands. CPV Gemeinsames Wörterbuch: 30200000-1 – EDV-Ausrüstung. In Anhang 7 der FHZ gab der öffentliche Auftraggeber die technischen Mindestparameter für Geräte und Ausrüstungen an. Der Auftragnehmer kann Geräte und Ausrüstungen mit höheren Parametern anbieten. Das Anbieten von Geräten und Geräten, die nicht den Mindestanforderungen des Bestellers entsprechen, führt zur Ablehnung des Angebots auf Grundlage von Art. 1 Nr. 5 des Vergabegesetzes, da er die Vertragsbedingungen nicht erfüllt. Der Besteller verlangt, dass die Ausrüstung brandneu (d. h. nicht früher als 12 Monate vor dem Lieferdatum hergestellt), frei von technischen und rechtlichen Mängeln, in Verkehr gebracht, Klasse I, nicht ausgestellt, nicht früher von einer anderen Einrichtung verwendet wird und die vom Besteller in Anhang 7 der SWZ (OPZ) angegebenen Qualitäts- und Leistungsstandards erfüllt. Überholte/überholte Geräte (die an den Hersteller zurückgegeben und später vom Hersteller weiterverkauft werden) sind nicht zulässig. Der Besteller verlangt, dass es sich bei den im Rahmen des Vertrags gelieferten Geräten um Geräte handelt, die im offiziellen Vertriebskanal des Herstellers auf dem Markt der Europäischen Union erworben wurden. Das Sortiment sollte über die erforderlichen Bescheinigungen, Zertifikate, Qualitätszertifikate verfügen und alle Anforderungen der durch geltendes Recht definierten Normen erfüllen. Der Auftragnehmer hat auf dem Angebotsformular in Form einer entsprechenden Erklärung den Besitz von Bescheinigungen, Bescheinigungen, Qualitätsbescheinigungen und die Einhaltung aller Normenanforderungen zu bestätigen. Der Auftraggeber verlangt, dass die für die Vertragserfüllung angebotenen IKT-Produkte, -Dienste und -Prozesse, sei es als Hauptkomponenten oder als Komponenten, als Elemente der Dienstleistungsumgebung oder als begleitende Lösungen, nicht Folgendes umfassen: -IKT-Produkte, -Dienste oder -Prozesse, die in der Empfehlung gemäß Art. 4 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 über das nationale Cybersicherheitssystem, in dem ihre negativen Auswirkungen auf das Grundinteresse der staatlichen Sicherheit angegeben sind; ein IKT-Produkt, dessen Art in der Entscheidung über die Benennung eines Anbieters als Anbieter mit hohem Risiko gemäß Artikel 67b Buchstabe b Nummer 2 festgelegt ist. 15 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 über das nationale Cybersicherheitssystem sowie die in diesem Beschluss genannten IKT-Dienste oder IKT-Prozesse. Die Nichteinhaltung der vorstehenden Anforderungen führt zur Ablehnung des Angebots gemäß Art. 1 Nr. 17 oder Nr. 19 des PPL-Gesetzes. Wenn in der Beschreibung des Vertragsgegenstands Eigennamen erscheinen, bedeutet dies, dass der Besteller ein gleichwertiges Produkt zulässt. Der Käufer ist verpflichtet, ein Produkt mit demselben Verwendungszweck und mindestens demselben Verwendungszweck, das die Mindestanforderungen gemäß Anhang 7 der FHZ erfüllt, als gleichwertig anzusehen. Werden gleichwertige Produkte angeboten, muss der Auftragnehmer die oben genannten technischen Parameter nachweisen, aus denen hervorgeht, dass sie den vom öffentlichen Auftraggeber angegebenen Produkten in vollem Umfang gleichwertig sind. Die vorgeschlagene gleichwertige Lösung sollte über die gesetzlich vorgeschriebenen Zertifikate, Zulassungen und Zulassungen verfügen und die in der Verfahrensdokumentation festgelegten Anforderungen erfüllen. Der Ort der Lieferung des Auftragsgegenstandes ist das Landespolizeipräsidium in Kattowitz: 40-038 Katowice, ul. Lompy 19 spielen. Der öffentliche Auftraggeber verlangt vom Auftragnehmer eine Garantie von 48 Monaten für das gesamte vom Auftragsgegenstand abgedeckte Angebot. Die Gewährung einer Garantie, die unter dem vom Besteller festgelegten Mindestbetrag liegt, führt zur Ablehnung des Angebots auf der Grundlage von Art. 1 Punkt 5 des Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge – als Verstoß gegen die Vertragsbedingungen. Der Besteller verlangt, dass während der Garantiezeit alle Kosten im Zusammenhang mit der Garantieleistung, einschließlich des Transports, vom Auftragnehmer getragen werden. Der Besteller verlangt, dass der Angebotspreis des Auftragnehmers die Leistung aller Servicekompetenzen während der Gewährleistungsfrist im Auftrag des Bestellers umfasst, um die Ursachen für Schäden (falscher Betrieb) der gelieferten Ausrüstung zu ermitteln. Ausführliche Informationen zur Beschreibung des Auftragsgegenstands und seines Umfangs finden Sie unter: • Anlage 1 zur FHZ – Ausschreibungsformular, • Anlage 2 zur FHZ – Entwurf von Vertragsbestimmungen, • Anlage 7 zur FHZ – Beschreibung des Auftragsgegenstands für einzelne Aufgaben.

Einreichungsmethode
Elektronisch über:
https://slaska-policja.eb2b.com.pl
Form, in der die Angebote einzureichen sind
Elektronische Einreichung: erforderlich
https://slaska-policja.eb2b.com.pl
Informationen über einen öffentlichen Auftrag, eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Nicht verfügbar
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Datum)
14/09/2026 10:30
CPV-Code

30200000 - Computeranlagen und Zubehör

30213000 - Personalcomputer

30210000 - Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)

Vorinformation
Auftrag
Vergabe
Footnote - legal notice

Der auf dieser Seite veröffentlichte Inhalt ist ausschließlich als zusätzliche Informationsquelle gedacht und entfaltet keinerlei Rechtswirkung. Die Organe der Union übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Die amtlichen Fassungen der jeweiligen Ausschreibungsbekanntmachungen sind in der Ergänzung zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und in TED verfügbar. Diese amtlichen Texte sind über die Links auf dieser Seite unmittelbar zugänglich. Weitere Informationen sind der Bekanntmachung über die Erklärbarkeit und Haftung des öffentlichen Auftragswesens zu entnehmen.