Publications Office of the EU
Ordentliche Instandhaltung der Grünflächen im Einzugsgebiet der Mieterservicestelle Bozen 2 LOSE - Ausschreibungen der EU
DisplayCustomHeader
Procurement Detail Actions Portlet
OP Portal - Procurement - Details

Ordentliche Instandhaltung der Grünflächen im Einzugsgebiet der Mieterservicestelle Bozen 2 LOSE

  • Veröffentlicht
    26/08/2024
  • Frist
    26/09/2024
  • Öffnung der Angebote
    27/09/2024
  • Heute
    01/10/2026
Status
Keine Einreichungen mehr möglich
Art des Auftrags
Services
Neuausschreibung
No
Käufer
Wobi - Institut für den Sozialen Wohnbau - Abteilung Wohnung und Mieter
Erfüllungsort
NUTS code: Mehrere Erfüllungsorte
Standort des Käufers
NUTS code: Nicht verfügbar
Wirtschaftszweig (Haupt-CPV)
77311000 Pflegearbeiten für Ziergärten und Parks
Geschätzter Gesamtauftragswert (ohne MwSt.)
271,208.00 EUR
Endgültiger Gesamtauftragswert (ohne MwSt.)
Nicht verfügbar
Anzahl der Lose
2
Referenznummer der Ausschreibung
DGF008-giardinaggio gara 2 – 2 lotti_CSI BZ 2024
Beschreibung

Ordentliche Instandhaltung der Grünflächen im Einzugsgebiet der Mieterservicestelle Bozen 2 LOSE

Einreichungsmethode
Elektronisch über:
https://www.ausschreibungen-suedtirol.it
Form, in der die Angebote einzureichen sind
Elektronische Einreichung: erforderlich
https://www.ausschreibungen-suedtirol.it
Informationen über einen öffentlichen Auftrag, eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Nicht verfügbar
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Datum)
27/09/2024 09:00
Vorinformation
Auftrag
Vergabe
Footnote - legal notice

Der auf dieser Seite veröffentlichte Inhalt ist ausschließlich als zusätzliche Informationsquelle gedacht und entfaltet keinerlei Rechtswirkung. Die Organe der Union übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Die amtlichen Fassungen der jeweiligen Ausschreibungsbekanntmachungen sind in der Ergänzung zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und in TED verfügbar. Diese amtlichen Texte sind über die Links auf dieser Seite unmittelbar zugänglich. Weitere Informationen sind der Bekanntmachung über die Erklärbarkeit und Haftung des öffentlichen Auftragswesens zu entnehmen.