-
Veröffentlicht29/10/2025
-
Frist27/11/2025
-
Öffnung der Angebote27/11/2025
-
Vergeben08/01/2026
-
Heute10/01/2026
Hilfsprogramme
- Weist auf Text hin, der automatisch in Ihre Dialogsprache übersetzt wurde
Gewährung und Bedienung eines langfristigen Darlehens zur Finanzierung einer Investition in der Gemeinde Stettin Text automatisch in Ihre Browsersprache übersetzt automatisch übersetzt
1. Gegenstand des Vertrags ist die Gewährung und Bedienung eines langfristigen Darlehens zur Finanzierung einer Investition im Gebiet der Gemeinde Stettin mit dem Titel: Wiederaufbau der Gemeindestraßen in Goleniowy, Rokitno und Szczekociny. 2. Vertragsumfang: 1) im Rahmen des Basisvertrags (garantierter Teil): Aufnahme eines langfristigen Darlehens in Höhe von 2.660.000,00 PLN (in Worten: zwei Millionen sechshundertsechzigtausend Zloty) zur Finanzierung der Wiederaufbau der Gemeindestraßen in Goleniowy, Rokitno und Szczekociny. 2) im Rahmen eines Optionsvertrags (Teil des Optionsrechts): Aufnahme eines langfristigen Darlehens in Höhe von maximal 2.640.000,00 PLN (in Worten: zwei Millionen sechshundertvierzigtausend Zloty). Informationen zu Option a) Der Arbeitgeber sieht die Möglichkeit vor, von der in Artikel 441 Absatz 2 genannten Option Gebrauch zu machen. 1 des PPL-Gesetzes, soweit in diesem Punkt der FTZ beschrieben, bis zum 31.12.2025, b) die Ausübung des Optionsrechts erfolgt auf Antrag des Bestellers, aber der Besteller ist nicht verpflichtet, den unter der Option angegebenen vollen Betrag zu verwenden, c) der Grundsatz der Ausübung des Optionsrechts: - das Optionsrecht wird durch Einreichung eines schriftlichen Antrags ausgeübt (Disposition über die Inanspruchnahme von Krediten), der eine Absichtserklärung zur Mobilisierung zusätzlicher Kreditmittel darstellt, - Anträge können wiederholt gestellt werden, wobei die Summe der Beträge, die sich aus allen eingereichten Anträgen ergeben, den im Optionsrecht festgelegten Höchstwert des Kredits nicht überschreiten darf, - die Darlehensfonds im Rahmen der Option werden frühestens ausgezahlt, nachdem der öffentliche Auftraggeber die erforderlichen Kreditsicherheiten festgelegt hat, - der Auftragnehmer ist ohne Sicherheit berechtigt, die Zahlung der Mittel auszusetzen, bis der öffentliche Auftraggeber diese Bedingung erfüllt, d) die Bestimmungen des Vertrags über den Gegenstand des durch den Basisvertrag abgedeckten Vertrags (garantierter Teil) gelten sinngemäß für den Gegenstand des Vertrags, der durch das Optionsrecht abgedeckt ist (Teil des Optionsrechts), e) die Ausübung des Optionsrechts ist nicht obligatorisch. Die Nichtausübung der Option durch den Besteller erfordert keine Angabe von Gründen und begründet keine Haftung des Bestellers für Schäden oder stellt eine Nichterfüllung des Vertrags dar, f) das Optionsrecht erlischt nach Ablauf der in Absatz genannten Frist. 2 Absatz 2 Buchstabe a dieses Kapitels des EWS oder nachdem der volle Betrag der Option in Anspruch genommen wurde. 3) Das Darlehen wird in Raten unter Berücksichtigung des vom Besteller geforderten Kredittilgungsplans zurückgezahlt. Form der Rückzahlung (garantierter Teil): Im Zeitraum 2026-2031 für den Gesamtbetrag, der im Rahmen des garantierten Grundvertrags aufgenommen wurde. Der Besteller behält sich das Recht vor, die Kapitalraten des Darlehens vorzeitig zurückzuzahlen, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen. Der Besteller behält sich das Recht vor, einen Teil der Kapitalraten später zurückzuzahlen, wenn die Schuldenquoten die vollständige Rückzahlung des geplanten Kapitalbetrags innerhalb der Vertragslaufzeit verhindern. Der Auftraggeber sieht die Möglichkeit von Änderungen des Zeitplans für die Rückzahlung des Darlehens vor, die zur Einführung eines Anhangs zum Darlehensvertrag führen. 4) Zinsen auf das Darlehen werden für jeden Tag der Nutzung des Darlehens berechnet, beginnend mit dem Datum des Beginns des Darlehens im monatlichen System (berechnet für jeden vollen Monat und im Monat der Aufnahme des Darlehens und der endgültigen Rückzahlung des Darlehens für die tatsächliche Anzahl der Zinstage). Die Zinszahlung für das Darlehen wird zum 1-Monats-WIBOR-Zinssatz und zur festen Marge der Bank geregelt. Als Tag der Gutschrift der Forderungen gilt der Tag, an dem die Zinsen zurückgezahlt werden. Fällt die Fälligkeit auf einen gesetzlich für arbeitsunfähig erklärten Tag, so ist die Zinszahlung am ersten Werktag nach dem gesetzlichen Feiertag fällig. 5) Das Darlehen darf nicht mit anderen als den in der FHZ aufgeführten Gebühren belastet werden. 6) Kosten für die Kreditbetreuung: Der Kreditzins – variabel – wird auf der Grundlage des WIBOR 1M-Satzes bestimmt, der für einen bestimmten Monat als arithmetisches Mittel der Gesamtnotierungen des Vormonats berechnet wird, erhöht um die Marge der Bank, deren Wert während der gesamten Kreditlaufzeit unverändert bleibt. 7) Im Falle der Liquidation des WIBOR 1M-Satzes wird dieser im Einvernehmen der Parteien in einen Satz geändert, der den WIBOR 1M-Satz oder den Satz ersetzt, der in Größe und Art dem WIBOR 1M-Satz am ähnlichsten ist, ohne dass dem Besteller Kosten entstehen. 8) Darlehenswährung – Die Abrechnung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer erfolgt in polnischen Zloty/PLN/. 9) Das Darlehen wird durch einen leeren Schuldschein (mit einer Schuldscheinerklärung) gesichert. 10) Die Kapitalisierung von Zinsen ist inakzeptabel. Die Beschreibung des Vertragsgegenstands umfasst Anhang 1 der FHZ und einen Mustervertrag, der Anhang 2 der FHZ darstellt. Text automatisch in Ihre Browsersprache übersetzt automatisch übersetzt
https://ezamowienia.gov.pl/mp-client/search/list/ocds-148610-4f3195a7-5d4b-4a14-ba14-237af74ca56f
https://ezamowienia.gov.pl/mp-client/search/list/ocds-148610-4f3195a7-5d4b-4a14-ba14-237af74ca56f
Art: price
Beschreibung: Cena ofertowa - 100 pkt
Gewichtung (Prozentanteil, genau) :
Postanschrift:
Ort: Szczekociny
Postleitzahl: 42-445
Land:
Der auf dieser Seite veröffentlichte Inhalt ist ausschließlich als zusätzliche Informationsquelle gedacht und entfaltet keinerlei Rechtswirkung. Die Organe der Union übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Die amtlichen Fassungen der jeweiligen Ausschreibungsbekanntmachungen sind in der Ergänzung zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und in TED verfügbar. Diese amtlichen Texte sind über die Links auf dieser Seite unmittelbar zugänglich. Weitere Informationen sind der Bekanntmachung über die Erklärbarkeit und Haftung des öffentlichen Auftragswesens zu entnehmen.