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Gemäß Artikel 36 des Schifffahrtsgesetzbuchs wurde 11 Losen im östlichen Außenposten des Kanalhafens von Cagliari (im Folgenden „Schiffbaubezirk“) eine staatseigene Seekonzession für die Durchführung von Schiffbautätigkeiten erteilt, die wie folgt gekennzeichnet sind: Typ A (Los Nr. 1), Typ B (Los Nr. 2), Typ C (Los Nr. 4), Typ D (Los Nr. 2),
Gemäß Artikel 36 des Schifffahrtsgesetzbuchs wurde 11 Losen im östlichen Außenposten des Kanalhafens von Cagliari (im Folgenden „Schiffbaubezirk“) eine staatseigene Seekonzession für die Durchführung von Schiffbautätigkeiten erteilt, die wie folgt gekennzeichnet sind: Typ A (Los Nr. 1), Typ B (Los Nr. 2), Typ C (Los Nr. 4), Typ D (Los Nr. 2), Typ E (Los Nr. 2).
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