-
Veröffentlicht06/10/2015
-
Frist05/11/2015
-
Vergeben18/11/2015
-
Heute30/09/2026
Hilfsprogramme
Deutschland-Moorgrund: Unternehmens- und Managementberatung
Mit der Entscheidung des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft vom 31.07.2015 wurde die Gebietskulisse „Wartburgregion“, bestehend aus dem Landkreis Wartburgkreis und den neun ländlich geprägten Ortsteilen der kreisfreien Stadt Eisenach, als LEADER-Gebietskulisse anerkannt. Die Gebietskulisse umfasst 132.400 Einwohner auf rund 1.363 km2.
Der Verein „Regionale Aktions-Gruppe (RAG) LEADER Wartburgregion e.V.“ bildet die Regionale Aktionsgruppe (RAG) und ist Auftraggeber des Regionalmanagements (LEADER-Managements) für die LEADER-Region Wartburgregion.
Die Wartburgregion hat eine Regionale Entwicklungsstrategie (RES) erarbeitet, die die Grundlage des Einsatzes von Fördermitteln bildet. Im Rahmen der EU-Förderperiode 2014-2020 besteht der zu vergebende Auftrag in der Durchführung des Regionalmanagements (LEADER-Managements) im Aktionsgebiet der Regionalen Aktionsgruppe (RAG) „Wartburgregion“. Wesentliche Aufgabe ist die Steuerung der Umsetzung der bestehenden Regionalen Entwicklungsstrategie „Wartburgregion“ 2014-2020 in enger Zusammenarbeit mit der Regionalen Aktionsgruppe „Wartburgregion“ nach dem LEADER-Ansatz des Freistaates Thüringen.
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Wartburgkreis
Postanschrift: Erzberger Allee 14
Ort: Bad Salzungen
Postleitzahl: 36433
Land: DEU
Kontaktperson: Landratsamt Wartburgkreis
Postanschrift: Breite Gasse 4-5
Ort: Erfurt
Postleitzahl: 99084
Land: DEU
Der auf dieser Seite veröffentlichte Inhalt ist ausschließlich als zusätzliche Informationsquelle gedacht und entfaltet keinerlei Rechtswirkung. Die Organe der Union übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Die amtlichen Fassungen der jeweiligen Ausschreibungsbekanntmachungen sind in der Ergänzung zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und in TED verfügbar. Diese amtlichen Texte sind über die Links auf dieser Seite unmittelbar zugänglich. Weitere Informationen sind der Bekanntmachung über die Erklärbarkeit und Haftung des öffentlichen Auftragswesens zu entnehmen.