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Veröffentlicht16/10/2025
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Frist21/11/2025
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Vergeben12/12/2025
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Heute03/04/2026
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Lieferung - Kauf von Strom für die Einrichtungen der militärischen Einheiten, die sich im Betriebsgebiet des Bezirksinfrastrukturrats in Lublin befinden, für die Jahre 2026-2027.
1. Gegenstand der Bestellung ist: Kauf von Strom für die Einrichtungen militärischer Einheiten, die sich im Betriebsgebiet des Bezirksinfrastrukturrats in Lublin befinden, für die Jahre 2026-2027. 2.Die detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstands, im Folgenden SOPZ genannt, enthält Anhang Nr. 1 zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftrags. 3. Gleichzeitig teilt der Besteller mit, dass die SOPZ sensible Informationen enthält, weshalb der Besteller den oben genannten Anhang nicht auf der Website des durchgeführten Verfahrens zur Verfügung stellt. 4. Nichtvertrauliche Dokumente, die sensible Informationen enthalten, können interessierten Auftragnehmern in der Phase der Angebotserstellung auf schriftlichen Antrag an die vom Auftragnehmer angegebene E-Mail-Adresse übermittelt werden. Zu diesem Zweck ist dem Leiter des RZI in Lublin ein „Antrag auf Zugang zu sensiblen Dokumenten“ gemäß dem dem RZI Nr. 4 beigefügten Musterantrag vorzulegen. Zusammen mit dem Antrag auf Offenlegung nichtvertraulicher Dokumente, die sensible Informationen enthalten, gibt der Auftragnehmer eine schriftliche Erklärung ab, in der er sich verpflichtet, die erhaltenen Dokumente nicht im Internet zu veröffentlichen und nicht zu verbreiten, sie anderen Stellen nicht zur Verfügung zu stellen und sie spätestens 14 Tage nach der Veröffentlichung der Entscheidung/Abweisung des Verfahrens dauerhaft von allen elektronischen Medien zu entfernen. Andernfalls bleibt der Antrag ungeprüft. Ausschlussgründe – gestützt auf: a) Artikel 108 Abs. 1 „PPL-Gesetz“; Artikel 109 Buchstabe b 1 Nrn. 1 und 4 des „PPL-Gesetzes“; c) Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 über Sonderregelungen zur Bekämpfung der Unterstützung der Aggression gegen die Ukraine und zum Schutz der nationalen Sicherheit. d) Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der durch die Verordnung (EU) 2022/576 geänderten Fassung – im Einklang mit den Auftragsunterlagen 5. Voraussetzungen für die Teilnahme am Verfahren: 1) Fähigkeit zum Handel: Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Auftragnehmer in gewerblicher oder beruflicher Eigenschaft nachweist, dass er in einem der Berufs- oder Handelsregister des Landes, in dem er niedergelassen ist, eingetragen ist. 2) Berechtigungen zur Ausübung einer bestimmten wirtschaftlichen oder beruflichen Tätigkeit, soweit sie sich aus gesonderten Bestimmungen ergeben: Diese Bedingung ist erfüllt, wenn der Auftragnehmer nachweist, dass er über eine aktuelle Lizenz zur Ausübung seiner Geschäftstätigkeit im Bereich des Stromhandels verfügt, die vom Präsidenten der Energieregulierungsbehörde auf der Grundlage der Artikel 32 und 33 des Energiegesetzes (d. h. Gesetzblatt 2024, Punkt 266)
https://ezamowienia.gov.pl
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