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Konzessionserteilung zum Betrieb von Spielbanken - Ausschreibungen der EU
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Konzessionserteilung zum Betrieb von Spielbanken

  • Heute
    05/06/2026
Status
Keine Einreichungen mehr möglich
Art des Auftrags
Services
Neuausschreibung
No
Käufer
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein
Erfüllungsort
NUTS code: Mehrere Erfüllungsorte
Standort des Käufers
NUTS code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Wirtschaftszweig (Haupt-CPV)
92351200 Dienstleistungen von Spielkasinos
Geschätzter Gesamtauftragswert (ohne MwSt.)
Nicht verfügbar
Endgültiger Gesamtauftragswert (ohne MwSt.)
Nicht verfügbar
Referenznummer der Ausschreibung
Nicht verfügbar
Beschreibung

Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 des Spielbankgesetzes Schleswig-Holstein ("SpielbG SH") werden im Land Schleswig-Holstein öffentliche Spielbanken zugelassen. Die Errichtung und der Betrieb der öffentlichen Spielbanken bedarf dabei der Konzessionierung. Die beabsichtigte Konzessionserteilung ermöglicht den Betrieb von insgesamt nicht mehr als fünf Spielbanken in Schleswig-Holstein (vgl. § 2 Abs. 2 Satz 1 SpielbG SH).

Einreichungsmethode
Nicht verfügbar
Form, in der die Angebote einzureichen sind
Nicht verfügbar
Informationen über einen öffentlichen Auftrag, eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Nicht verfügbar
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Datum)
Nicht verfügbar
Vergabemethode
Nicht verfügbar
Geschätzter Wert
Nicht verfügbar
Endgültiger Auftragswert
Nicht verfügbar
Auftragsvergabe
Nicht verfügbar
Vorinformation
Auftrag
Vergabe
Footnote - legal notice

Der auf dieser Seite veröffentlichte Inhalt ist ausschließlich als zusätzliche Informationsquelle gedacht und entfaltet keinerlei Rechtswirkung. Die Organe der Union übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Die amtlichen Fassungen der jeweiligen Ausschreibungsbekanntmachungen sind in der Ergänzung zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und in TED verfügbar. Diese amtlichen Texte sind über die Links auf dieser Seite unmittelbar zugänglich. Weitere Informationen sind der Bekanntmachung über die Erklärbarkeit und Haftung des öffentlichen Auftragswesens zu entnehmen.